II. Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag
der Verwaltung und des Kreisforstamtes Rastatt, Bezirksleitung Bühl, beschließt
der Wald-, Landwirtschafts- u. Umweltausschuss den beigefügten
Bewirtschaftungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017. Die ausgewiesenen Einnahme-
u. Ausgabeansätze des Ertrags-/Aufwandsplanes und des Investitionsplanes sind
in den städt. Haushaltsplan 2017 zu übernehmen.
I. Sachverhalt:
Das Kreisforstamt Rastatt,
Bezirksleitung Bühl hat in Zusammenarbeit mit dem eigenständigen Forstbetrieb
den Bewirtschaftungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017 erstellt. Der
Bewirtschaftungsplan (Ertrags-/Aufwandsplan und Investitionsplan) ist in der
Anlage beigefügt.
Wie in den letzten Jahren müssen durch
die Umstellung der städtischen Buchführung auf das „Neue kommunale Haushalts-
und Rechnungswesen (NKHR)“ die
pauschalen Umlagen für die kommunale Steuerung, die verwaltungsinternen
Leistungsbeziehungen, die Leistungen für das Gebäudemanagement und die
kalkulatorischen Zinsen bei der Planung berücksichtigt werden. Dies wirkt sich
im Ertrags-/Aufwandsplan wie folgt aus: Bei Einnahmen von 1.194.500,-- €, und
Ausgaben von 1.538.101,-- € ist mit Umlagen ein Defizit von 343.601,-- € zu
verzeichnen. Ohne Umlagen würde sich ein Defizit von 113.401,-- € ergeben. Im
Investitionsplan entsteht durch die Ansätze ein Ausgabevolumen von 123.000,--
€. Die Einnahmen werden 3.500,-- € betragen.
Die
geplanten Einnahme- und Ausgabeansätze für das Forstwirtschaftsjahr 2017 können
durch die Verwaltung oder das Kreisforstamt, Bezirksleitung Bühl, in der
Sitzung noch näher erläutert werden.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: