Betreff
2. Änderung der Satzung der Stadt Bühl über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS)
Vorlage
VO/481/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte 2. Änderung der Erschließungsbeitragssatzung.

 

 


I. Sachverhalt:

Die derzeitig gültige Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 26. Januar 2006, geändert am 16. Februar 2011 basiert im Wesentlichen auf der damals vorliegenden Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg.

 

Bei vergleichbaren Regelungen sollen sich die Formulierungen in der Erschließungsbeitragssatzung und in der Abwassersatzung aufgrund von Verwaltungspraktikabilität und Nachvollziehbarkeit für den Bürger entsprechen.

Im Zuge der Abwasserbeitragskalkulation hat sich hier Änderungsbedarf bei der Abwassersatzung ergeben, der nun analog auch in der Erschließungsbeitragssatzung umgesetzt werden soll.

 

In der Anlage 1 ist ein Vergleich zwischen derzeit gültiger Satzung der Stadt Bühl und der von der Verwaltung vorgeschlagenen zu beschließenden Satzung beigefügt. Streichungen sind rot und durchgestrichen, Ergänzungen blau und unterstrichen markiert. Zusätzlich sind die zu ändernden Bereiche am rechten Rand durch einen Strich kenntlich gemacht.

Zur Aktualisierung der Satzung über die die Erhebung von Erschließungsbeiträgen soll folgender Paragraf geändert werden:

Zu § 2 Abs. 1:

Redaktionelle Anpassung an das Satzungsmuster (Semikolons hinzugefügt).

 

Zu § 10 Absatz 4:

Bei der Berechnung des Erschließungsbeitrags soll in den Fällen, in denen der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage ausweist, künftig die Traufhöhe gemäß Abs. (2) und (3) in eine Geschosszahl umgerechnet werden. (Erläuterung aus BWGZ 2009 S. 857 Nr.2)

Während der Kalkulation der Abwasserbeiträge (Globalberechnung) durch das Büro Heyder + Partner ist aufgefallen, dass die Hilfsberechnung mit der Traufhöhe im Vergleich zur Firsthöhe die realistischere und gerechtere Anzahl an Vollgeschossen ergibt. Dies soll analog auch bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen so angewendet werden.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: