II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
beschließt die beigefügte 2. Änderung der Erschließungsbeitragssatzung.
I. Sachverhalt:
Die derzeitig gültige
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 26. Januar 2006,
geändert am 16. Februar 2011 basiert im Wesentlichen auf der damals
vorliegenden Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg.
Bei vergleichbaren
Regelungen sollen sich die Formulierungen in der Erschließungsbeitragssatzung
und in der Abwassersatzung aufgrund von Verwaltungspraktikabilität und
Nachvollziehbarkeit für den Bürger entsprechen.
Im Zuge der
Abwasserbeitragskalkulation hat sich hier Änderungsbedarf bei der
Abwassersatzung ergeben, der nun analog auch in der
Erschließungsbeitragssatzung umgesetzt werden soll.
In der Anlage 1 ist ein
Vergleich zwischen derzeit gültiger Satzung der Stadt Bühl und der von der
Verwaltung vorgeschlagenen zu beschließenden Satzung beigefügt. Streichungen
sind rot und durchgestrichen, Ergänzungen blau und unterstrichen markiert.
Zusätzlich sind die zu ändernden Bereiche am rechten Rand durch einen Strich
kenntlich gemacht.
Zur Aktualisierung der
Satzung über die die Erhebung von Erschließungsbeiträgen soll folgender
Paragraf geändert werden:
Zu § 10 Absatz 4:
Bei der Berechnung des
Erschließungsbeitrags soll in den Fällen, in denen der Bebauungsplan statt der
Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe
als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage ausweist, künftig die
Traufhöhe gemäß Abs. (2) und (3) in eine Geschosszahl umgerechnet werden.
Während der Kalkulation
der Abwasserbeiträge (Globalberechnung) durch das Büro Heyder + Partner ist
aufgefallen, dass die Hilfsberechnung mit der Traufhöhe im Vergleich zur
Firsthöhe die realistischere und gerechtere Anzahl an Vollgeschossen ergibt.
Dies soll analog auch bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen so angewendet
werden.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: