Aufstellungsbeschluss
II. Beschlussvorschlag:
a)
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung
für den Bebauungsplan der Innentwicklung „Eisenbahnstraße am Stadtgarten“ in
Bühl nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß Abgrenzungsplan vom
02. November 2016.
b)
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung
mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes.
I. Sachverhalt:
Im Zuge der zwei Großereignisse im 19. Jahrhundert, Verleihung des
Stadtrechts im Jahr 1835 und Eröffnung der Bahnstrecke Oos-Offenburg im Jahr
1844, hat die Stadt Bühl einen großen städtebaulichen Entwicklungsschub erlebt.
Die Eisenbahnstraße übernahm dabei als wichtige Verkehrsachse zwischen der
Innenstadt mit Pfarrkirche/Rathaus/Markplatz und dem Bahnhof eine bedeutende
städtebauliche Entwicklungsfunktion von Bühl.
Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung ging ein gestiegener Wohlstand des
Bühler Bürgertums einher. Das erstarkte Selbstbewusstsein des Bürgertums
spielgelte sich im Bau vieler Villen und prächtiger Wohn- und Geschäftshäusern
wider, die in der Eisenbahnstraße ab der Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden
sind.
Das Teilgebiet zwischen Friedrichstraße und der Kreuzung
Schulstrasse/Herbert-Odenheimer-Straße gemäß dem in der Anlage dargestellten
Geltungsbereich „Eisenbahnstraße am Stadtgarten“ entwickelte sich in jener Zeit
zu einer geschlossenen Reihenhausbebauung, die nur durch den Eingang zum Stadtgarten
unterbrochen wurde.
Das daran westlich angrenzende Gebiet „Westliche Eisenbahnstraße“ wurde
aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt und seiner historischen Bedeutung über
die gleichnamige Erhaltungssatzung bereits im Jahr 2015 geschützt.
Innerhalb des Gebietes „Eisenbahnstraße am Stadtgarten“ liegt bei der
Stadtverwaltung Bühl nun eine Bauvoranfrage auf Abbruch eines bestehenden Wohn-
und Geschäftshauses sowie Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage
und Außenbewirtschaftung vor.
Das ca. 0,27 ha große Areal dieses Geltungsbereiches liegt eingebettet
in einer besonderen städtebaulichen Lage:
·
Nördlich grenzt das Untersuchungsgebiet des
städtebaulichen Realisierungswettbewerbes „Campus Bühl“ an. Mit dem Wettbewerb
sollen städtebauliche Ideen für die Attraktivitätssteigerung des Gebietes und
für die Stadtgestalt entwickelt werden.
·
Im Süden schließt der stadtbildprägende
Stadtgarten Bühls mit seinen großen, erhaltenswürdigen Bäumen und großflächig
angelegten Grünflächen an.
…
- 2 -
Der
nördlich bebaute Bereich fungiert dabei als Eingangstor zum Stadtgarten, der
durch den mittleren Zugang zum Stadtgarten in zwei Gebäudekomplexe geteilt
wird. Weitere Zugangsmöglichkeiten zum Stadtgarten bestehen seitlich des
Geltungsbereiches, die mit großen markanten Bäumen eingesäumt werden.
·
Östlich des Gebietes besteht die direkte
Anbindung an die Innenstadt mit Pfarrkirche, Rathaus und Marktplatz.
·
Im Westen beginnt der Bereich der
städtebaulich erhaltenswerten Gebäude, die sich innerhalb des Geltungsbereiches
der Erhaltungssatzung „Westliche Eisenbahnstraße“ befinden.
Bauliche Veränderungen nördlich des Stadtgartens haben daher großen
Einfluss auf die städtebauliche Umgebung, die sich wie oben beschrieben
unterschiedlich stadtbildprägend auszeichnet. Mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes „Eisenbahnstraße am Stadtgarten“ wird daher das Ziel verfolgt,
die städtebauliche Qualität in der Eisenbahnstraße auf der Höhe des
Stadtgartens unter ganzheitlicher Betrachtung des stadtgestalterischen Gesamtkontextes
zu bewahren und zu sichern sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu
ermöglichen.
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Aufstellung für
den Bebauungsplan der Innentwicklung „Eisenbahnstraße am Stadtgarten“ in Bühl
nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß Abgrenzungsplan vom 02.
November 2016 zu beschließen.
Ebenso empfiehlt der Technische
Ausschuss dem Gemeinderat, die Verwaltung mit der Ausarbeitung des
Bebauungsplanentwurfes zu beauftragen.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
|
|
Anlagenverzeichnis: