II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt entsprechend der
Anlage die Bildung von Budgetresten für das Haushaltsjahr 2015.
I. Sachverhalt:
Die im
Haushaltsplan enthaltenen Planansätze gelten grundsätzlich nur für das
jeweilige Haushaltsjahr. Zum 01.01.2012 erfolgte bei der Stadt Bühl die
Umstellung nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht auf der Basis einer
kaufmännischen Rechnungslegung. Der Haushaltsplan 2012 wurde erstmals nach den
Grundsätzen der neuen kommunalen Doppik aufgestellt. Aus der kameralen Rechnung
2011 wurden wegen der Umstellung keine Ausgabereste in das neue System
übernommen.
Nicht in Anspruch
genommene Ansätze können auch nach dem neuen Haushaltsrecht als Budgetreste auf
das Folgejahr übertragen werden. Nach den Bestimmungen der
Gemeindehaushaltsverordnung (§ 21 Abs. 1 GemHVO) bleiben Ansätze im Bereich der
investiven Auszahlungen (Finanzhaushalt) bis zum zweiten vollen Jahr nach
wesentlicher Fertigstellung der Maßnahme verfügbar. Ermächtigungen für
Aufwendungen (Ergebnishaushalt) und Auszahlungen (Finanzhaushalt) können ganz
oder teilweise für übertragbar erklärt werden (§ 21 Abs. 2 GemHVO). Für die
Übertragung von weiteren Mitteln ins Folgejahr ist die Bildung von Budgetresten
erforderlich.
Die Ausgabereste
haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
Kameral |
Jahr |
|
Verwaltungshaushalt |
|
Vermögenshaushalt |
|
|
|
|
|
|
|
2004 |
|
242.103,35 € |
|
3.484.047,54 € |
|
2005 |
|
238.841,04 € |
|
4.412.327,67 € |
|
2006 |
|
238.726,95 € |
|
4.819.585,13 € |
|
2007 |
|
371.298,13 € |
|
5.052.358,66 € |
|
2008 |
|
292.786,29 € |
|
3.742.242,16 € |
|
2009 |
|
228.849,35 € |
|
5.314.507,24 € |
|
2010 |
|
246.013,92 € |
|
5.323.605,49 € |
|
2011 |
|
keine Ausgabereste (Umstellung auf NKHR) |
||
|
|
|
|
|
|
Doppisch |
Jahr |
|
Ergebnishaushalt |
|
Investive Ausgaben |
|
|
|
|
|
|
|
2012 |
|
237.048,01 € |
|
2.214.793,20 € |
|
2013 |
|
435.931,91 € |
|
6.645.779,72 € |
|
2014 |
|
154.282,07 € |
|
6.493.836,54 € |
|
2015 |
|
62.588,14 € |
|
2.467.486,93 € |
Bei den Investitionsausgaben sind größere Beträge vor allem für bis zum
Jahresende 2015 nicht abgeflossene Finanzmittel im Bereich Straßenbau (rd.
1.120 T€), bei den Sanierungsgebieten (rd. 520 T€) und für die
Sanierung der Aloys-Schreiber-Schule (rd. 165 T€) vorgesehen.
Für den Erwerb von Fahrzeugen und technischen Geräten im Bauhof sind rd.
129 T€ vorgesehen. Darin enthalten sind auch benötigte Mittel für die im
laufenden Jahr erteilten Aufträge für ein Schwerlastregal im Zuge der
Erweiterung der Lagerhalle. Gemäß § 21 GemHVO sind nicht verbrauchte
Investitionen in die Folgejahre zu übertragen, damit die Maßnahmen
fertiggestellt werden können.
Ein großer Teil der Beträge ist im laufenden Jahr bereits verbraucht
worden.
Im Ergebnishaushalt wird lediglich für das Partnerschaftskomitee sowie
für die Globalmittel die Übertragung von Budgetresten vorgeschlagen. Für diese
Ansätze galten bereits im kameralen Rechnungswesen Übertragbarkeitsvermerke.
In der Anlage sind alle Beträge aufgelistet, die als Budgetermächtigung ins
Folgejahr übertragen werden sollen.
Nach den doppischen Grundsätzen können im neuen Haushaltsrecht neben den
sog. Pflichtrückstellungen z.B. im Bereich Altersteilzeit oder Nachsorge von
Abfalldeponien auch noch weitere Aufwandsrückstellungen gebildet werden
(§ 41 Abs. 2 GemHVO). Dies betrifft insbesondere Unterhaltungsmaßnahmen,
die im Haushaltsjahr zwar fest vorgesehen waren, aber bis zum Jahresende nicht
durchgeführt wurden (unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen). Für sämtliche
Maßnahmen des abgelaufenen Haushaltsjahres, die im Folgejahr abgeschlossen und
abgerechnet wurden, werden im Rahmen des bilanziellen Jahresabschlusses 2015
freiwillige Rückstellungen in Höhe von rd. 100 T€ gebildet. Es handelt
sich dabei um Unterhaltungsaufwendungen (u.a. Decken-/Pflastersanierungen) von
Straßen. Der genaue Betrag kann der Anlage entnommen werden.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
|
|
Anlagenverzeichnis: