Betreff
Bildung von Budgetresten für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
VO/486/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt entsprechend der Anlage die Bildung von Budget­resten für das Haushalts­jahr 2015.

 

 


I. Sachverhalt:

Die im Haushaltsplan enthaltenen Planansätze gelten grundsätzlich nur für das jeweilige Haushaltsjahr. Zum 01.01.2012 erfolgte bei der Stadt Bühl die Umstellung nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht auf der Basis einer kaufmännischen Rechnungslegung. Der Haushaltsplan 2012 wurde erstmals nach den Grundsätzen der neuen kommunalen Doppik aufgestellt. Aus der kameralen Rechnung 2011 wurden wegen der Umstellung keine Ausgabereste in das neue System übernommen.

 

Nicht in Anspruch genommene Ansätze können auch nach dem neuen Haushaltsrecht als Budgetreste auf das Folgejahr übertragen werden. Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 21 Abs. 1 GemHVO) bleiben Ansätze im Bereich der investiven Auszahlungen (Finanzhaushalt) bis zum zweiten vollen Jahr nach wesentlicher Fertigstellung der Maßnahme verfügbar. Ermächtigungen für Aufwendungen (Ergebnishaushalt) und Auszahlungen (Finanzhaushalt) können ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden (§ 21 Abs. 2 GemHVO). Für die Übertragung von weiteren Mitteln ins Folgejahr ist die Bildung von Budgetresten erforderlich.

 

Die Ausgabereste haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

 

Kameral

Jahr

 

Verwaltungshaushalt

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

 

 

2004

 

242.103,35 €

 

3.484.047,54 €

 

2005

 

238.841,04 €

 

4.412.327,67 €

 

2006

 

238.726,95 €

 

4.819.585,13 €

 

2007

 

371.298,13 €

 

5.052.358,66 €

 

2008

 

292.786,29 €

 

3.742.242,16 €

 

2009

 

228.849,35 €

 

5.314.507,24 €

 

2010

 

246.013,92 €

 

5.323.605,49 €

 

2011

 

keine Ausgabereste (Umstellung auf NKHR)

 

 

 

 

 

 

Doppisch

Jahr

 

Ergebnishaushalt

 

Investive Ausgaben

 

 

 

 

 

 

 

2012

 

237.048,01 €

 

2.214.793,20 €

 

2013

 

435.931,91 €

 

6.645.779,72 €

 

2014

 

154.282,07 €

 

6.493.836,54 €

 

2015

 

62.588,14 €

 

2.467.486,93 €

                                                                                                                        

 

 

 

 


Bei den Investitionsausgaben sind größere Beträge vor allem für bis zum Jahresende 2015 nicht abgeflossene Finanzmittel im Bereich Straßenbau (rd. 1.120 T€), bei den Sanierungsgebieten (rd. 520 T€) und für die Sanierung der Aloys-Schreiber-Schule (rd. 165 T€) vorgesehen.

Für den Erwerb von Fahrzeugen und technischen Geräten im Bauhof sind rd. 129 T€ vorgesehen. Darin enthalten sind auch benötigte Mittel für die im laufenden Jahr erteilten Aufträge für ein Schwerlastregal im Zuge der Erweiterung der Lagerhalle. Gemäß § 21 GemHVO sind nicht verbrauchte Investitionen in die Folgejahre zu übertragen, damit die Maßnahmen fertiggestellt werden können.

Ein großer Teil der Beträge ist im laufenden Jahr bereits verbraucht worden.

 

Im Ergebnishaushalt wird lediglich für das Partnerschaftskomitee sowie für die Globalmittel die Übertragung von Budgetresten vorgeschlagen. Für diese Ansätze galten bereits im kameralen Rechnungswesen Übertragbarkeitsvermerke.

 

In der Anlage sind alle Beträge aufgelistet, die als Budgetermächtigung ins Folgejahr übertragen werden sollen.

 

Nach den doppischen Grundsätzen können im neuen Haushaltsrecht neben den sog. Pflichtrückstellungen z.B. im Bereich Altersteilzeit oder Nachsorge von Abfalldeponien auch noch weitere Aufwandsrückstellungen gebildet werden (§ 41 Abs. 2 GemHVO). Dies betrifft insbesondere Unterhaltungsmaßnahmen, die im Haushaltsjahr zwar fest vorgesehen waren, aber bis zum Jahresende nicht durchgeführt wurden (unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen). Für sämtliche Maßnahmen des abgelaufenen Haushaltsjahres, die im Folgejahr abgeschlossen und abgerechnet wurden, werden im Rahmen des bilanziellen Jahresabschlusses 2015 freiwillige Rückstellungen in Höhe von rd. 100 T€ gebildet. Es handelt sich dabei um Unterhaltungsaufwendungen (u.a. Decken-/Pflastersanierungen) von Straßen. Der genaue Betrag kann der Anlage entnommen werden.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: