Betreff
Naturpark-Schule,
Schlossberggrundschule Neusatz
Vorlage
VO/488/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung einer Naturpark-Schule an der Schlossberggrundschule Neusatz. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer Zuschussbewilligung durch das Regierungspräsidium Freiburg; für das Haushaltsjahr 2017 ist ein städtischer Projektanteil mit max. 3.000,-- € vorgesehen.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Die Stadt Bühl ist bestrebt, im Rahmen der inneren Schulentwicklung die Profile der kleineren Ortsteilgrundschulen zu stärken und zu fördern. So wurde im Einvernehmen mit der Schulgemeinschaft ein Konzept zur Einrichtung einer Naturpark-Schule für die Schlossberggrundschule entwickelt, welches noch in diesem Schuljahr implementiert werden soll. Hintergrund ist, dass sich die Gemeinde Neusatz in der Gebietskulisse der Naturparkregion Schwarzwald Mitte/Nord und des Landschaftsschutzgebiet „BÜHLERTAL“ befindet.

 

Dem Ortschaftsrat Neusatz wurde die Idee und das Konzept einer Naturpark-Schule bereits in der öffentlichen Ortschaftsratssitzung vom 15. November 2016 vorgestellt. Dieser hat sich einstimmig – ebenso wie die Schulkonferenz – für die Umsetzung des Vorhabens ausgesprochen.

 

Zur Fristwahrung hat die Verwaltung – unter Vorbehalt der Zustimmung des Ortschaftsrates Neusatz und des Gemeinderates – bereits einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen beim Regierungspräsidium Freiburg eingereicht (31.10.2016).

 

 

1.    Ziele einer Naturpark-Schule

 

Regionale Identifikation

Ein zentrales Anliegen liegt darin, schon die jüngsten Bewohner des Naturparks für das Einzigartige der Region zu begeistern. Gemäß den Kriterien einer Bildung für nachhaltige Entwicklung, bekommen die Kinder die Möglichkeit, über die behandelten Themenschwerpunkte auch Handlungs- und Gestaltungskompetenzen zu entwickeln, die sie befähigen sollen, ihre Zukunft im Naturpark aktiv und eigenverantwortlich mitzugestalten.

 

Regionale Vernetzung

Das Projekt versteht sich als Plattform für die Kooperation zwischen Naturpark, Gemeinden, Schulen und außerschulischen Partnern. Die Vernetzung verschiedener Akteure und daraus resultierende Synergieeffekte sind zentrale Aspekte des Projekts.

 

 

2.    Aufgabe einer Naturpark-Schule

 

Das Konzept ist als Schulentwicklungsprogramm angelegt und soll zur Profilschärfung der Schule beitragen. In Form "moderner Heimatkunde" werden die Schüler für die Besonderheiten ihrer Heimat sensibilisiert und die Themen Natur und Kultur in der Schule nachhaltig verankert. Die Akteure verpflichten sich zu einer stetigen Weiterentwicklung. Die Ziele, Inhalte und Themen des Naturparks werden in das Curriculum aufgenommen. Naturpark und Schule arbeiten eng zusammen.

3.    Vorteile für Schule und Gemeinde durch die Auszeichnung als „Naturpark-Schule“

 

·  Eine intensive und dauerhafte Kooperation zwischen Schule und Naturpark ermöglicht Lehrern eine praxisnahe Unterstützung in der Umsetzung der Lehrpläne sowie den Schülerinnen und Schülern eine Bereicherung ihres Unterrichts und ihrer außerschulischen Aktivitäten.

·  Die Vernetzung der Naturpark-Schulen untereinander bietet den Schulen Erfahrungsaustausch und unterstützt deren Weiterentwicklung.

·  Über das vom Verband deutscher Naturparke (VDN) verliehene Prädikat „Naturpark-Schule“ können sich Schule und Gemeinde in ihrer Bildungsarbeit profilieren.

·  Das Projekt wird durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit des Naturparks begleitet.

 

 

4.    Beteiligung der Projektpartner

 

Der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord bildet das Dach für das Gesamtprojekt Naturpark-Schule und wirkt in zweierlei Funktionen. Nach außen hin repräsentiert die Geschäftsstelle des Vereins das Netzwerk, betreibt Öffentlichkeitsarbeit und stellt Kontakte her. Nach innen wirkt sie als Projektkoordinator und "interner Dienstleister" für die teilnehmenden Schulen und Gemeinden. Der Naturpark unterstützt mit organisatorischen und fachlichen Inhalten (z.B. Fortbildungsveranstaltungen, Vernetzung mit anderen Naturpark-Schulen, Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien und Durchführung einzelner Module). Zugleich ist er als Zertifizierungsstelle für das Qualitätsmanagement zuständig.

 

Die Gemeinde als Schulträger unterstützt die Schule aktiv bei der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen (z. B. gestaltet sie die politischen Rahmenbedingungen, beantragt Fördergelder, unterstützt organisatorisch und spricht nach Möglichkeit geeignete Kooperationspartner an).

 

Die Schule hat die fachliche und pädagogische Kompetenz, bildungsplanorientiert die Module unter Einbindung außerschulischer Akteure auszuformen und umzusetzen.

 

So plant die Schlossberg Grundschule Neusatz beispielsweise bereits an nachfolgende Module für das Schuljahr 2016/2017:

 

Modul 1: Faszinierende Fledermäuse (Beate Link)

 

Modul 2: Tiere entdecken/Ökomobil (Daniel Baumgärtner)

 

Modul 3: Entdeckerwesten/Vielfalt des Waldes entdecken (Manuela Riedling)

 

Modul 4: Die Welt der Wildbienen (Martin Klatt)

 

Modul 5: Stadtgeschichtliches Institut/Stadtmuseum Bühl (Michael Rumpf)

 

Modul 6: Wildtiere/Luchs und Wolf (Peter Sürth)

 

 

Externe Projektleitung

Die Projektleitung dient als lokale Projektkoordinationsstelle und steht in engem Kontakt zur Netzwerkkoordination des Naturparks. Sie arbeitet eng mit dem Schulkollegium in der Ausarbeitung und Durchführung der Module zusammen, stellt Kontakte zu relevanten außerschulischen Partnern vor Ort her und ist für die Dokumentation der Aktionen zuständig.

 

Die Kosten der Projektleitung setzen sich in der Regel aus Honorar und Fahrtkosten zusammen. Die genauen Aufgaben der externen Projektleitung werden in einer detaillierten Leistungsbeschreibung vorab definiert.

 

Außerschulische Projektpartner

Der Naturpark regt an, den außerschulischen Projektpartnern eine finanzielle Entschädigung für ihren Arbeitsaufwand anzubieten.      


5.    Allgemeine Hinweise zur Naturpark-Förderung

 

Zuständig für die Naturpark-Förderung in ganz Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Freiburg. Das Regierungspräsidium (RP) ist Bewilligungs- und Auszahlungsbehörde.

 

Förderschwerpunkte und Fördersätze:

Der Zuschuss kann je nach Förderschwerpunkt in unterschiedlicher Höhe gewährt werden und liegt bei einem Fördersatz zwischen 20 und 70 Prozent.

Es werden u. a. folgende Förderschwerpunkte unterschieden:

 

- Naturparkpläne (Fördersatz 70%)

- Entwicklung des Erholungswertes (Fördersatz 60%)

- Sensibilisierung (Fördersatz 60%)

 

Naturpark-Schulen fallen in den Bereich der Sensibilisierung und werden mit einem Fördersatz von 60% der förderfähigen Nettokosten bezuschusst.

 

Als städtischer Projektanteil ist ein Betrag von max. 3.000,-- € vorgesehen.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: