Betreff
Darlehensaufnahme für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Vorlage
VO/495/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Zur teilweisen Ablösung des Trägerdarlehens nimmt der Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung der Stadt Bühl“ ein bzw. zwei Darlehen in Höhe von insgesamt 5.000.000 Euro zu folgenden Konditionen auf:

 

Zinssatz:                               nach günstigstem Angebot am 14.12.2016
fest auf ____ Jahre

Tilgung:                                 jeweils zum 30.06.; erstmals am 30.06.2017

Laufzeit:                                25 Jahre bei 200.000 € Tilgung jährlich (insgesamt)

Auszahlung:                         100 %

 

 

 

 


I. Sachverhalt:

Im Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung der Stadt Bühl“ sind insgesamt Darlehensaufnahmen über 6,14 Mio. € aufgenommen, die teilweise zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen vorgesehen sind. Der weitaus größte Anteil von 5 Mio. € soll jedoch für eine Teilablösung des Trägerdarlehens der Stadt Bühl verwendet werden. Im Haushalt der Stadt ist die Rückzahlung ebenfalls für 2016 aufgenommen und wesentlicher Bestandteil der dortigen Gesamtfinanzierung.

 

Schon mehrfach wurde in der Vergangenheit die schrittweise Rückführung des Trägerdarlehens, das bei Gründung des Eigenbetriebs ursprünglich rd. 36 Mio. DM betrug, an den Stadthaushalt veranschlagt. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in der Vergangenheit auch bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass Abwasserbeseitigungs-Eigenbetriebe auch ohne Stammkapital geführt werden dürften, da sie ausschließlich im hoheitlichen und 100%-gebührenfähigen Aufgabenbereich tätig sind. Das Trägerdarlehen war bisher bereits tilgungsfrei als Ersatz für ein solches Stammkapital eingesetzt gewesen.

 

Mit der Teilablösung von weiteren 5 Mio. € verbleibt ein Restbetrag von noch 4,25 Mio. € als Trägerdarlehen, für dessen Weiterführung ohnehin eine Verlängerungsvereinbarung ansteht.

 

Zur Sicherung der Liquidität der Stadtkasse sowohl für Stadthaushalt als auch für den Eigenbetrieb soll der Betrag von 5 Mio. € noch in diesem Jahr aufgenommen werden, außerdem kann nur so die ausgeglichene Darstellung im Finanzhaushalt zum Bilanzstichtag 31.12.2016 erfolgen.

 

Für die Kreditvergabe wurde von folgenden Grundüberlegungen ausgegangen: Die Tilgungsdauer sollte sich neben der Lebensdauer der überwiegend langfristigen Vermögenswerte auch am grundsätzlichen Bestehen des Eigenbetriebs orientieren, so dass eine Laufzeit von mind. 25 Jahren vorgegeben wurde. Aufgrund des weiterhin äußerst niedrigen Zinsniveaus sollte auch die Zinsfestschreibung möglichst langfristig erfolgen. Aufgrund der Höhe des Kreditbetrages wurde außerdem die Möglichkeit eingeräumt, Angebote über 2,5 Mio. € abzugeben, um evtl. Zinsvorteile bei unterschiedlichen Laufzeiten zu erreichen und mögliche sog. „Klumpenrisiken“ zu vermeiden.

 

Örtliche Banken und Kreditinstitute sowie überörtliche Institute sofern diese ausdrücklich ein Angebot abgeben wollten, wurden zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Diese werden zur Information als Tischvorlage in der Gemeinderatssitzung bekannt gegeben.

 

Da sich die meisten Banken und Kreditinstitute jedoch mittlerweile nur noch bis 17.00 Uhr des Abgabetages an ihre Angebote verbindlich halten können, wird die Verwaltung aufgrund der vorläufigen Angebote ermächtigt, das am Folgetag dann günstigste Angebot anzunehmen.

 

Folgende Darlehensbedingungen wurden vorgesehen:

 

Darlehenshöhe:                  2,5 Mio. Euro bzw. 5 Mio. Euro

Zinssatz:                               Festschreibung auf mind. 20 Jahre

Tilgung:                                 jeweils zum 30.06.; erstmals am 30.06.2017

Laufzeit:                                25 Jahre bei 100 T€ bzw. 200T€ Tilgung jährlich

Auszahlung:                         100 %

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: