II. Beschlussvorschlag:
Zur
teilweisen Ablösung des Trägerdarlehens nimmt der Eigenbetrieb
„Abwasserbeseitigung der Stadt Bühl“ ein bzw. zwei Darlehen in Höhe von
insgesamt 5.000.000 Euro zu
folgenden Konditionen auf:
Zinssatz: nach günstigstem
Angebot am 14.12.2016
fest auf ____ Jahre
Tilgung: jeweils zum
30.06.; erstmals am 30.06.2017
Laufzeit: 25 Jahre bei
200.000 € Tilgung jährlich (insgesamt)
Auszahlung: 100 %
I. Sachverhalt:
Im Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs
„Abwasserbeseitigung der Stadt Bühl“ sind insgesamt Darlehensaufnahmen über
6,14 Mio. € aufgenommen, die teilweise zur Finanzierung der
Investitionsmaßnahmen vorgesehen sind. Der weitaus größte Anteil von 5
Mio. € soll jedoch für eine Teilablösung des Trägerdarlehens der Stadt
Bühl verwendet werden. Im Haushalt der Stadt ist die Rückzahlung ebenfalls für
2016 aufgenommen und wesentlicher Bestandteil der dortigen Gesamtfinanzierung.
Schon mehrfach wurde in
der Vergangenheit die schrittweise Rückführung des Trägerdarlehens, das bei
Gründung des Eigenbetriebs ursprünglich rd. 36 Mio. DM betrug, an den
Stadthaushalt veranschlagt. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in der
Vergangenheit auch bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass
Abwasserbeseitigungs-Eigenbetriebe auch ohne Stammkapital geführt werden
dürften, da sie ausschließlich im hoheitlichen und 100%-gebührenfähigen
Aufgabenbereich tätig sind. Das Trägerdarlehen war bisher bereits tilgungsfrei
als Ersatz für ein solches Stammkapital eingesetzt gewesen.
Mit der Teilablösung von
weiteren 5 Mio. € verbleibt ein Restbetrag von noch 4,25 Mio. € als
Trägerdarlehen, für dessen Weiterführung ohnehin eine Verlängerungsvereinbarung
ansteht.
Zur Sicherung der
Liquidität der Stadtkasse sowohl für Stadthaushalt als auch für den
Eigenbetrieb soll der Betrag von 5 Mio. € noch in diesem Jahr aufgenommen
werden, außerdem kann nur so die ausgeglichene Darstellung im Finanzhaushalt
zum Bilanzstichtag 31.12.2016 erfolgen.
Für die Kreditvergabe wurde von folgenden
Grundüberlegungen ausgegangen: Die Tilgungsdauer sollte sich neben der
Lebensdauer der überwiegend langfristigen Vermögenswerte auch am
grundsätzlichen Bestehen des Eigenbetriebs orientieren, so dass eine Laufzeit
von mind. 25 Jahren vorgegeben wurde. Aufgrund des weiterhin äußerst niedrigen
Zinsniveaus sollte auch die Zinsfestschreibung möglichst langfristig erfolgen.
Aufgrund der Höhe des Kreditbetrages wurde außerdem die Möglichkeit eingeräumt,
Angebote über 2,5 Mio. € abzugeben, um evtl. Zinsvorteile bei unterschiedlichen
Laufzeiten zu erreichen und mögliche sog. „Klumpenrisiken“ zu vermeiden.
Örtliche Banken und Kreditinstitute sowie
überörtliche Institute sofern diese ausdrücklich ein Angebot abgeben wollten,
wurden zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Diese werden zur Information als
Tischvorlage in der Gemeinderatssitzung bekannt gegeben.
Da sich die meisten Banken und
Kreditinstitute jedoch mittlerweile nur noch bis 17.00 Uhr des Abgabetages an ihre
Angebote verbindlich halten können, wird die Verwaltung aufgrund der
vorläufigen Angebote ermächtigt, das am Folgetag dann günstigste Angebot
anzunehmen.
Folgende
Darlehensbedingungen wurden vorgesehen:
Darlehenshöhe: 2,5 Mio. Euro bzw. 5 Mio. Euro
Zinssatz: Festschreibung
auf mind. 20 Jahre
Tilgung: jeweils zum
30.06.; erstmals am 30.06.2017
Laufzeit: 25 Jahre bei 100
T€ bzw. 200T€ Tilgung jährlich
Auszahlung: 100 %
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: