Betreff
Neuaufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012
Vorlage
VO/496/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt von der neu aufgestellten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 Kenntnis.

 

 


I. Sachverhalt:

In der Gemeinderatssitzung vom 24.02.2016 wurde die erstmals aufgestellte Eröffnungsbilanz der Stadt Bühl zum 01.01.2012 vorgestellt. Die Aufstellung ist eine Aufgabe der laufenden Verwaltung und zeitgleich der Beginn der örtlichen Prüfung durch die Stabsstelle Revision.

 

Die Verwaltung hat eine erneute Aufstellung der Eröffnungsbilanz beschlossen, weil sich bereits aus der aufstellungsbegleitenden Prüfung im vergangenen Jahr heraus weitreichende Korrekturen ergeben haben. Außerdem wurde noch von der Vereinfachungsregelung gem. § 62 GemHVO für die immateriellen und beweglichen Vermögensgegenstände, die vor dem Jahr 2006 angeschafft und nicht bilanziert werden müssen, Gebrauch gemacht. Die Entscheidung, ob Vereinfachungsregelungen angewendet werden, muss zwingend vor der Aufstellung der Eröffnungsbilanz erfolgen.

 

Da diese Gegenstände nicht mehr einzeln nachgewiesen werden müssen, ist der Inventuraufwand in den Folgejahren entsprechend geringer.

 

Zu einer wesentlichen Änderung führte zudem die Bildung von freiwilligen FAG-Rückstellungen, die das neue Haushaltsrecht ermöglicht.

Die hohen Steuererträge 2010 gegenüber dem Planansatz zogen im Haushaltsjahr 2012 überdurchschnittlich hohe Umlagezahlungen nach sich. Dafür kann diese Rückstellung in Anspruch genommen werden.

Wegen der Bilanzkontinuität ist auch die Bildung von freiwilligen Rückstellungen zwingend vor der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zu treffen.

 

An folgenden Bilanzpositionen ergaben sich wesentliche Änderungen gegenüber der ersten Aufstellung im Februar 2016:

 

Bilanzposition

alter Wert

neuer Wert

AKTIVA

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

144.472,37 €

93.080,04 €

Die Differenz ergibt sich aus Abgängen von vor dem Jahr 2006 erworbener Software, Lizenzen und anderen immateriellen Vermögensgegenständen. Hinzu kommen Deaktivierungen von nicht bilanzierungsfähigen Planungskosten für Bebauungs- und Verkehrsentwicklungspläne.

1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

122.305.198,69 €

121.093.146,59 €

Grund für den niedrigeren Bilanzwert sind Korrekturen aufgrund zu hoch bewerteter Grundstücke.

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung

6.181.968,46 €

5.298.682,17 €

Neben kleineren Wertkorrekturen infolge des Abgangs von vor dem Jahr 2006 angeschafften Gegenständen ist hauptsächlich die bisher zu lange abgeschriebene Straßenbeleuchtung (50 Jahre anstatt 20 Jahre gewöhnliche Nutzungsdauer) für den Wertrückgang verantwortlich.

1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen

2.277.401,31 €

2.134.735,01 €

Durch einzelne Forderungswertberechtigungen wegen Insolvenzen ging der Forderungsbestand zurück.


PASSIVA

 

 

1.1 Basiskapital

206.858.668,96 €

201.179.895,14 €

Diese Bilanzposition stellt das Eigenkapital der Kommune dar und wird als Differenz zwischen dem Vermögen und den Schulden ermittelt. Gleichzeitig stellt es damit die Gegenposition von Vermögens- oder Schuldenkorrekturen dar: erhöht sich das Vermögen, führt dies automatisch zur Eigenkapitalerhöhung und umgekehrt. Dagegen führt aufgrund der Buchungslogik eine Schuldenzunahme zu einem Rückgang des Eigenkapitals.

Aufgrund der dargestellten Vermögenskorrekturen und der zusätzlichen Bildung von FAG-Rückstellungen, die Verbindlichkeitscharakter haben, hat sich das Basiskapital im Vergleich zur ersten Aufstellung verringert.

3.7 Sonstige Rückstellungen

2.000 €

3.869.900 €

Ausgehend von erheblichen Steuer-Mehreinnahmen in Höhe von 8.036.476 € im Jahr 2010 ergeben sich Umlagen in Höhe von insgesamt 3.867.900 €, für die die Bildung von FAG-Rückstellungen gem. § 41 Abs. 2 GemHVO geboten ist.

 

Diese erneute Aufstellung ist nun Grundlage für die örtliche Prüfung durch die Stabsstelle Revision, deren Ergebnisse in einem Prüfungsbericht zur Eröffnungsbilanz festgehalten werden.

 

Nach Abschluss der Prüfung erfolgt dann die Feststellung der Eröffnungsbilanz durch einen Gemeinderatsbeschluss.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: