II. Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat nimmt von der neu aufgestellten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012
Kenntnis.
I. Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung vom 24.02.2016 wurde die
erstmals aufgestellte Eröffnungsbilanz der Stadt Bühl zum 01.01.2012
vorgestellt. Die Aufstellung ist eine Aufgabe der laufenden Verwaltung und
zeitgleich der Beginn der örtlichen Prüfung durch die Stabsstelle Revision.
Die Verwaltung hat eine erneute Aufstellung der
Eröffnungsbilanz beschlossen, weil sich bereits aus der
aufstellungsbegleitenden Prüfung im vergangenen Jahr heraus weitreichende
Korrekturen ergeben haben. Außerdem wurde noch von der Vereinfachungsregelung
gem. § 62 GemHVO für die immateriellen und beweglichen Vermögensgegenstände,
die vor dem Jahr 2006 angeschafft und nicht bilanziert werden müssen, Gebrauch
gemacht. Die Entscheidung, ob Vereinfachungsregelungen angewendet werden, muss
zwingend vor der Aufstellung der Eröffnungsbilanz erfolgen.
Da diese Gegenstände nicht mehr einzeln
nachgewiesen werden müssen, ist der Inventuraufwand in den Folgejahren
entsprechend geringer.
Zu einer wesentlichen Änderung führte zudem die
Bildung von freiwilligen FAG-Rückstellungen, die das neue Haushaltsrecht
ermöglicht.
Die hohen Steuererträge 2010 gegenüber dem
Planansatz zogen im Haushaltsjahr 2012 überdurchschnittlich hohe
Umlagezahlungen nach sich. Dafür kann diese Rückstellung in Anspruch genommen
werden.
Wegen der Bilanzkontinuität ist auch die Bildung
von freiwilligen Rückstellungen zwingend vor der Aufstellung der
Eröffnungsbilanz zu treffen.
An folgenden Bilanzpositionen ergaben sich
wesentliche Änderungen gegenüber der ersten Aufstellung im Februar 2016:
Bilanzposition |
alter
Wert |
neuer Wert |
|
AKTIVA |
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1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände |
144.472,37
€ |
93.080,04 € |
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Die Differenz ergibt sich aus Abgängen von vor
dem Jahr 2006 erworbener Software, Lizenzen und anderen immateriellen Vermögensgegenständen.
Hinzu kommen Deaktivierungen von nicht bilanzierungsfähigen Planungskosten
für Bebauungs- und Verkehrsentwicklungspläne. |
|||
1.2.2 Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte |
122.305.198,69
€ |
121.093.146,59 € |
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Grund für den niedrigeren Bilanzwert sind
Korrekturen aufgrund zu hoch bewerteter Grundstücke. |
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1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung |
6.181.968,46
€ |
5.298.682,17 € |
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Neben kleineren Wertkorrekturen infolge des
Abgangs von vor dem Jahr 2006 angeschafften Gegenständen ist hauptsächlich
die bisher zu lange abgeschriebene Straßenbeleuchtung (50 Jahre anstatt 20
Jahre gewöhnliche Nutzungsdauer) für den Wertrückgang verantwortlich. |
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1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen |
2.277.401,31
€ |
2.134.735,01 € |
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Durch einzelne Forderungswertberechtigungen wegen
Insolvenzen ging der Forderungsbestand zurück. |
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PASSIVA |
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1.1
Basiskapital |
206.858.668,96
€ |
201.179.895,14 € |
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Diese Bilanzposition stellt das Eigenkapital der
Kommune dar und wird als Differenz zwischen dem Vermögen und den Schulden
ermittelt. Gleichzeitig stellt es damit die Gegenposition von Vermögens- oder
Schuldenkorrekturen dar: erhöht sich das Vermögen, führt dies automatisch zur
Eigenkapitalerhöhung und umgekehrt. Dagegen führt aufgrund der Buchungslogik
eine Schuldenzunahme zu einem Rückgang des Eigenkapitals. Aufgrund der dargestellten Vermögenskorrekturen
und der zusätzlichen Bildung von FAG-Rückstellungen, die
Verbindlichkeitscharakter haben, hat sich das Basiskapital im Vergleich zur
ersten Aufstellung verringert. |
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3.7
Sonstige Rückstellungen |
2.000
€ |
3.869.900 € |
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Ausgehend von
erheblichen Steuer-Mehreinnahmen in Höhe von 8.036.476 € im Jahr 2010 ergeben
sich Umlagen in Höhe von insgesamt 3.867.900 €, für die die Bildung von
FAG-Rückstellungen gem. § 41 Abs. 2 GemHVO geboten ist. |
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Diese erneute Aufstellung ist nun Grundlage für die
örtliche Prüfung durch die Stabsstelle Revision, deren Ergebnisse in einem
Prüfungsbericht zur Eröffnungsbilanz festgehalten werden.
Nach Abschluss der Prüfung erfolgt dann die Feststellung
der Eröffnungsbilanz durch einen Gemeinderatsbeschluss.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: