Betreff
Investitionszuschuss für den kath. Kindergarten St. Borromäus in Neusatz
Vorlage
VO/499/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Die Verrechnungsstelle für katholische Kirchen erhält für die Einrichtung von fünf weiteren Krippenplätzen im Kindergarten St. Borromäus in Neusatz einen Zuschuss von 13.078,04 €.

 

 


I. Sachverhalt:

Im katholischen Kindergarten in Neusatz ist bereits vor Jahren die erste Kleinkindergruppe eingerichtet worden, deren Plätze nach kurzer Zeit vollständig belegt wurden. Im Jahr 2014 wurde im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung zwischen katholischer Verrechnungsstelle und Stadt Bühl abgestimmt, dass die Kleinkindergruppe um fünf Plätze erweitert werden solle. Dazu wurden in kleinerem Umfang bauliche Maßnahmen notwendig wie z.B. der Einbau einer Trennwand, die Anpassung von Beleuchtung, Bodenbelägen, der Einbau eines Waschtisches im Krippenraum und die entsprechenden Malerarbeiten in Folge. Außerdem waren einige Ausstattungsgegenstände für die zusätzlichen Krippenplätze zu beschaffen. Die Verrechnungsstelle hat alle baulichen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Stadt durchführen lassen und die notwendigen ergänzenden Ausstattungsgegenstände beschafft. Insgesamt fielen dafür 28.447,92 € an Kosten an.

 

          Beim Land Baden-Württemberg wurde in Absprache mit der Stadt ein Zuschussantrag auf Förderung der Krippengruppe gestellt. Für die fünf zusätzlichen Krippenplätze wurde gem. der Vorgaben des Bundes-Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ vom Regierungspräsidium Karlsruhe ein Zuschuss in Höhe von 9.765,00 € bewilligt.

 

          Nach dem zwischen den örtlichen Kindergartenträgern und der Stadt abgeschlossenen „Vertrag über die Förderung kirchlicher Kindergärten“ beteiligt sich die Stadt Bühl an den verbleibenden Ausgaben mit 70 %, der Zuschuss aus dem Bundesprogramm wird dabei von den entstandenen Kosten vorher abgezogen.

 

Berechnung Zuschuss:
 
Gesamtkosten                                                                                           28.447,92 €
abzüglich
Zuschuss Bundesprogramm                                                                - 9.765,00 €
verbleibende Kosten                                                                              18.682,92 €
daraus
 
70 % Beteiligung Stadt Bühl                                                                13.078,04 €
 


                                                                                                     



 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Betrag steht im Haushaltsplan 2016 im Teilhaushalt 5 (THH5) beim Produkt 3650–KIGA, Investitionen zur Förderung v. Kindern in Tagesstätten (AS3650) zur Verfügung.

 

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: