Betreff
Antrag auf Förderung von zwei Bürger- und Kommunikationszentren im Rahmen des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus“,
- Einrichtung eines Bürger- und Kommunikationszentrums in Weitenung
- Weiterentwicklung des Kinder- und Familienzentrums Bühl zumMehrgenerationenhaus
Vorlage
VO/504/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, zum 01. März 2017 ein Bürger- und Kommunikationszentrums in Weitenung einzurichten sowie das Kinder- und Familienzentrum Bühl zum Mehrgenerationenhaus weiterzuentwickeln. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag im Rahmen des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus“ zu stellen.

 

Die Stadt Bühl beabsichtigt, das Bürger- und Kommunikationszentrum Weitenung sowie das Kinder- und Familienzentrum Bühl in die Koordinierung der vorhandenen und geplanten Angebote zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im jeweiligen Wirkungsgebiet einzubinden und die für den Förderzeitraum vorgesehene Komplementärförderung (= 10.000,-- €/Jahr) bereitzustellen.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Die bereits in vergangenen Sitzungen (KSA vom 14.04.16 / GR vom 06.07.16) dargestellte Entwicklungen haben den Ortschaftsrat Weitenung und die Stadtverwaltung dazu bewegt, eine Neukonzeption bzw. strukturelle Veränderungen für das Jugendzentrum Weitenung sowie das Kinder- und Familienzentrum Bühl herbeizuführen, um ein generationsübergreifendes Miteinander zu ermöglichen.

 

Ziel ist es, sowohl in Weitenung als auch in der Kernstadt Bühl ein Bürger- und Kommunikationszentrum als Mehrgenerationenhaus einzurichten. Als Grundlage für den lfd. Betrieb und für die weitere Entwicklung der Einrichtungen soll eine mehrjährige Förderung über das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“  generiert werden.

 

 

(A)  Interessensbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“:

 

Wie bereits in der Sitzungsvorlage vom 06.07.2016 dargestellt, hat die Stadt Bühl an einem Interessensbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“ teilgenommen. Ziel des Bundesprogrammes ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, den demografischen Wandel unter Einbringung von Mehrgenerationenhäusern (= z. B. Bürger- und Kommunikationszentren) bestmöglich zu gestalten. Der Bund fördert und stärkt damit die Kommunen in ihren Bemühungen, den aus dem demografischen Wandel resultierenden Herausforderungen erfolgreich zu begegnen, den Zugang und die Inanspruchnahme von sozialer Infrastruktur der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und neu auftretende Herausforderungen wie die Flüchtlingssituation zu bewältigen.

 

Zwischenzeitlich liegt der Verwaltung eine Zusage zur Aufnahme in das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“ vor, so dass damit auch die überwiegenden Kosten für den laufenden Betrieb der beiden anvisierten Mehrgenerationenhäuser (= Bürger- und Kommunikationszentren) abgedeckt werden könnte.

Das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ sieht eine Förderung für den Zeitraum vom 01.01.2017 – 31.12.2020 vor. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung i. H. v. max. 30.000,-- €/Jahr gewährt und kann für den Betrieb und die Entwicklung des Bürger- und Kommunikationszentrums Weitenung sowie des Kinder- und Familienzentrums als Mehrgenerationenhaus verwendet werden. Generell zuschussfähig sind sowohl Personalausgaben als auch Sachausgaben. Die Kommune bzw. die Stadt Bühl muss einen zusätzlichen Eigenanteil i. H. v. 10.000,-- €/Jahr leisten (= Projektkosten max. 40.000,-- €/Jahr).

 

Ein entsprechender Antrag kann nunmehr bis zum 31.12.2016 eingereicht werden; als Antragsvoraussetzung gelten die bereits im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens begutachteten Eckpunkte und Querschnittsziele, die von der Stadt Bühl zu erfüllen sind:

 

-       Gestaltung des demografischen Wandels

-       Sozialraum- und Quartierentwicklung

-       Förderung des generationsübergreifenden Miteinanders

-       Förderung von freiwilligem Engagement

-       Förderung der Integration von Menschen mit Fluchterfahrung

-       Förderung gesellschaftlicher Teilhabe (z. B. Senioren)

 

Eine weitere wesentliche Voraussetzung ist die Einrichtung eines „offenen Treffs“ mit insgesamt 20 Stunden Öffnungszeit/Woche. Dies erfordert auch eine personelle Begleitung.

 

 

(B)  Schließung des Jugendzentrums Weitenung / Einrichtung eines Bürger- und Kommunikationszentrums in Weitenung:

 

Das (ehemalige) Jugendzentrum Weitenung wurde als Außenstelle des Bühler Jugendzentrums KOMM eingerichtet. In seiner Anfangszeit bot das örtliche Jugendzentrum vor allem einer großen Anzahl an jugendlichen Spätaussiedlern eine Anlaufstelle und förderte deren Integration. Nach dem krankheitsbedingten Ausscheiden der Leiterin wurde Anfang des Jahres im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat beschlossen, die Einrichtung bis auf weiteres zu schließen.

 

Die damaligen Entwicklungen haben den Ortschaftsrat Weitenung und die Stadtverwaltung gemeinsam dazu bewegt, über eine Neukonzeption bzw. strukturelle Veränderung des Jugendzentrums Weitenung nachzudenken. In Folge wurde hierüber in mehreren Arbeits- und Ortschaftsratssitzungen beraten.

 

Man war sich dabei einig, das Jugendzentrum Weitenung nicht mehr in der bisherigen Form zu betreiben und die Räumlichkeiten einer vielfältigeren, multifunktionalen Nutzungsmöglichkeit zuzuleiten. Hierbei wurde eingebracht, dass die Räumlichkeiten sowohl für ein generationenübergreifendes Miteinander als auch für die Betreuung von Schulkindern (Hausaufgaben- und Ferienbetreuung) des Kinderhauses Kind & Co. zur Verfügung stehen sollten.

                                                                                    

In seiner Sitzung vom 29.02.2016 hat der Ortschaftsrat Weitenung daraufhin einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, das Jugendzentrum Weitenung zu schließen und dieses in ein generationsübergreifendes Bürgerzentrum weiterzuentwickeln. Dem Kinderhaus und der Schule soll es ermöglicht werden, die Räumlichkeiten für die Hausaufgaben- und Ferienbetreuung zu nutzen. Den Vereinen und Gruppierungen des Ortes soll das Zentrum als Veranstaltungs- und Begegnungsstätte dienen.

 

Daraufhin wurde am 14.04.2016 zunächst im Kultur- und Sozialausschuss über die anvisierte Neukonzeption beraten und sodann am 06.07.2016 im Gemeinderat beschlossen, ein Bürger- und Kommunikationszentrum mit multifunktionaler Nutzung einzurichten (= einstimmiger Beschluss).

 

In Folge wurden die Räumlichkeiten des ehemaligen Jugendzentrums Weitenung renoviert, so dass bereits seit September 2016 die Schulkind- und Ferienbetreuung des Kinderhauses Kind & Co. durchgeführt werden kann.

 

Die weiteren Nutzungsmöglichkeiten des Bürger- und Kommunikationszentrums als zentraler Ort für Veranstaltungen, insbesondere aber als Begegnungsstätte für Bürger, Vereine und Gruppierungen wurden zwischenzeitlich ebenfalls in Abstimmung mit dem Ortsvorsteher und den örtlichen Vereinen erarbeitet, so dass die Antragsvoraussetzungen entsprechend dem Förderprogramm erfüllt werden können. Ziel ist es auch, einen offenen Treff (z. B. für Senioren) zu implementieren.

 

Dementsprechend ist nunmehr vorgesehen, ab dem 01. März 2017 den laufenden Betrieb als Bürger- und Kommunikationszentrum in den ehemaligen Räumlichkeiten des Jugendzentrums Weitenung auf Grundlage des bisherigen Gemeinderatsbeschlusses aufzunehmen (= Entwicklungsziel 1; siehe Anlage 2).

 

Als neue Idee kommt hinzu, dass in einem weiteren, mittelfristigen Schritt angedacht ist, das Foyer der Rheintalhalle zu einem Bürgercafé umzugestalten (= Entwicklungsziel 2, siehe Anlage 2) und die Außenanlage der Halle als Grundschulhof bzw. Dorf- und Festplatz neu zu gestalten (= Entwicklungsziel 3, siehe Anlage 3). Hierzu wird derzeit vom Fachbereich Stadtentwicklung – Bauen – Immobilien geklärt, ob – und falls ja – in welcher Höhe auf Fördermittel im Rahmen des LEADER-Programms zurückgegriffen werden kann. Über die anvisierte Projektförderung und die weiteren Verfahrensschritte wäre selbstverständlich dann noch zu gegebener Zeit im Gemeinderat zu beraten. 

 

 

(C)  Weiterentwicklung des Kinder- und Familienzentrums zum Mehrgenerationenhaus:

 

Der Betrieb und die Arbeit des Kinder- und Familienzentrums entspricht im Wesentlichen bereits schon heute den Förderbestimmungen des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus“, so dass es aus Sicht der Verwaltung naheliegend erscheint, diese Einrichtung als Mehrgenerationenhaus weiterzuentwickeln. Zunächst ist hier nur an eine Erweiterung des offenen Treffs und eine Intensivierung der Integrationsarbeit gedacht.

 

Darüber hinaus kann das Bürger- und Kommunikationszentrum Weitenung für sich allein betrachtet die Förderkriterien nicht erfüllen.

 

 

 

 

(D)  Schlussfolgerung:

 

Durch den Aufbau eines Bürger- und Kommunikationszentrums in Weitenung und der schrittweisen Zusammenfassung von generationenübergreifenden Angeboten im Kinder- und Familienzentrum können jeweils zwei zentrale Begegnungszentren für alle Generationen und Kulturen geschaffen werden. Nach Vorstellung der Verwaltung könnten dadurch auch bereits bestehende Angebote zu einem sinnvollen Ganzen weiterentwickelt und damit verbundene personelle und räumliche Synergien genutzt werden.

 

Die erlangten Bundeszuschüsse sollen dabei jeweils zur Hälfte für die beiden Einrichtungen bzw. Mehrgenerationenhäuser verwendet werden. Damit wäre es möglich, die laufenden Betriebskosten für die kommenden vier Jahre nahezu kostenneutral abzubilden.

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: