- Einrichtung eines Bürger- und Kommunikationszentrums in Weitenung
- Weiterentwicklung des Kinder- und Familienzentrums Bühl zumMehrgenerationenhaus
II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, zum 01. März 2017 ein
Bürger- und Kommunikationszentrums in Weitenung einzurichten sowie das Kinder-
und Familienzentrum Bühl zum Mehrgenerationenhaus weiterzuentwickeln. Die
Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag im Rahmen des Bundesprogramms
„Mehrgenerationenhaus“ zu stellen.
Die Stadt Bühl beabsichtigt, das Bürger- und
Kommunikationszentrum Weitenung sowie das Kinder- und Familienzentrum Bühl in
die Koordinierung der vorhandenen und geplanten Angebote zur Gestaltung des
demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im jeweiligen
Wirkungsgebiet einzubinden und die für den Förderzeitraum vorgesehene
Komplementärförderung (= 10.000,-- €/Jahr) bereitzustellen.
I. Sachverhalt:
Die bereits in
vergangenen Sitzungen (KSA vom 14.04.16 / GR vom 06.07.16) dargestellte
Entwicklungen haben den Ortschaftsrat Weitenung und die Stadtverwaltung dazu
bewegt, eine Neukonzeption bzw. strukturelle Veränderungen für das Jugendzentrum
Weitenung sowie das Kinder- und Familienzentrum Bühl herbeizuführen, um ein
generationsübergreifendes Miteinander zu ermöglichen.
Ziel ist es, sowohl in
Weitenung als auch in der Kernstadt Bühl ein Bürger- und Kommunikationszentrum
als Mehrgenerationenhaus einzurichten. Als Grundlage für den lfd. Betrieb und
für die weitere Entwicklung der Einrichtungen soll eine mehrjährige Förderung
über das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“
generiert werden.
(A)
Interessensbekundungsverfahren für das Bundesprogramm
„Mehrgenerationenhaus“:
Wie bereits in der Sitzungsvorlage vom 06.07.2016
dargestellt, hat die Stadt Bühl an einem Interessensbekundungsverfahren für das
Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“ teilgenommen. Ziel des Bundesprogrammes
ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, den demografischen Wandel unter
Einbringung von Mehrgenerationenhäusern (= z. B. Bürger- und
Kommunikationszentren) bestmöglich zu gestalten. Der Bund fördert und stärkt
damit die Kommunen in ihren Bemühungen, den aus dem demografischen Wandel
resultierenden Herausforderungen erfolgreich zu begegnen, den Zugang und die
Inanspruchnahme von sozialer Infrastruktur der Bürgerinnen und Bürger
sicherzustellen und neu auftretende Herausforderungen wie die
Flüchtlingssituation zu bewältigen.
Zwischenzeitlich liegt der Verwaltung eine Zusage zur
Aufnahme in das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“ vor, so dass damit auch
die überwiegenden Kosten für den laufenden Betrieb der beiden anvisierten
Mehrgenerationenhäuser (= Bürger- und Kommunikationszentren) abgedeckt werden
könnte.
Das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ sieht eine
Förderung für den Zeitraum vom 01.01.2017 – 31.12.2020 vor. Die Zuwendung wird
als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung i. H. v. max. 30.000,--
€/Jahr gewährt und kann für den Betrieb und die Entwicklung des Bürger- und
Kommunikationszentrums Weitenung sowie des Kinder- und Familienzentrums als
Mehrgenerationenhaus verwendet werden. Generell zuschussfähig sind sowohl
Personalausgaben als auch Sachausgaben. Die Kommune bzw. die Stadt Bühl muss
einen zusätzlichen Eigenanteil i. H. v. 10.000,-- €/Jahr leisten (=
Projektkosten max. 40.000,-- €/Jahr).
Ein entsprechender Antrag kann nunmehr bis zum 31.12.2016
eingereicht werden; als Antragsvoraussetzung gelten die bereits im Rahmen eines
Interessensbekundungsverfahrens begutachteten Eckpunkte und Querschnittsziele,
die von der Stadt Bühl zu erfüllen sind:
- Gestaltung
des demografischen Wandels
- Sozialraum-
und Quartierentwicklung
- Förderung
des generationsübergreifenden Miteinanders
- Förderung
von freiwilligem Engagement
- Förderung
der Integration von Menschen mit Fluchterfahrung
- Förderung
gesellschaftlicher Teilhabe (z. B. Senioren)
Eine weitere wesentliche
Voraussetzung ist die Einrichtung eines „offenen Treffs“ mit insgesamt 20
Stunden Öffnungszeit/Woche. Dies erfordert auch eine personelle Begleitung.
(B) Schließung des Jugendzentrums Weitenung /
Einrichtung eines Bürger- und Kommunikationszentrums in Weitenung:
Das (ehemalige)
Jugendzentrum Weitenung wurde als Außenstelle des Bühler Jugendzentrums KOMM
eingerichtet. In seiner Anfangszeit bot das örtliche Jugendzentrum vor allem
einer großen Anzahl an jugendlichen Spätaussiedlern eine Anlaufstelle und
förderte deren Integration. Nach dem krankheitsbedingten Ausscheiden der
Leiterin wurde Anfang des Jahres im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat
beschlossen, die Einrichtung bis auf weiteres zu schließen.
Die damaligen Entwicklungen haben den Ortschaftsrat
Weitenung und die Stadtverwaltung gemeinsam dazu bewegt, über eine
Neukonzeption bzw. strukturelle Veränderung des Jugendzentrums Weitenung
nachzudenken. In Folge wurde hierüber in mehreren Arbeits- und
Ortschaftsratssitzungen beraten.
Man war sich dabei einig, das Jugendzentrum Weitenung nicht
mehr in der bisherigen Form zu betreiben und die Räumlichkeiten einer
vielfältigeren, multifunktionalen Nutzungsmöglichkeit zuzuleiten. Hierbei wurde
eingebracht, dass die Räumlichkeiten sowohl für ein generationenübergreifendes
Miteinander als auch für die Betreuung von Schulkindern (Hausaufgaben- und
Ferienbetreuung) des Kinderhauses Kind & Co. zur Verfügung stehen sollten.
In seiner Sitzung vom 29.02.2016 hat der Ortschaftsrat
Weitenung daraufhin einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, das
Jugendzentrum Weitenung zu schließen und dieses in ein
generationsübergreifendes Bürgerzentrum weiterzuentwickeln. Dem Kinderhaus und
der Schule soll es ermöglicht werden, die Räumlichkeiten für die Hausaufgaben-
und Ferienbetreuung zu nutzen. Den Vereinen und Gruppierungen des Ortes soll
das Zentrum als Veranstaltungs- und Begegnungsstätte dienen.
Daraufhin wurde am 14.04.2016 zunächst im Kultur- und
Sozialausschuss über die anvisierte Neukonzeption beraten und sodann am 06.07.2016 im Gemeinderat
beschlossen, ein Bürger- und Kommunikationszentrum mit multifunktionaler
Nutzung einzurichten (= einstimmiger Beschluss).
In Folge wurden die Räumlichkeiten des ehemaligen
Jugendzentrums Weitenung renoviert, so dass bereits seit September 2016 die Schulkind-
und Ferienbetreuung des Kinderhauses Kind & Co. durchgeführt werden kann.
Die weiteren Nutzungsmöglichkeiten des Bürger- und
Kommunikationszentrums als zentraler Ort für Veranstaltungen, insbesondere aber
als Begegnungsstätte für Bürger, Vereine und Gruppierungen wurden
zwischenzeitlich ebenfalls in Abstimmung mit dem Ortsvorsteher und den
örtlichen Vereinen erarbeitet, so dass die Antragsvoraussetzungen entsprechend
dem Förderprogramm erfüllt werden können. Ziel ist es auch, einen offenen Treff
(z. B. für Senioren) zu implementieren.
Dementsprechend ist nunmehr vorgesehen, ab dem 01. März
2017 den laufenden Betrieb als Bürger- und Kommunikationszentrum in den
ehemaligen Räumlichkeiten des Jugendzentrums Weitenung auf Grundlage des
bisherigen Gemeinderatsbeschlusses aufzunehmen (= Entwicklungsziel 1; siehe
Anlage 2).
Als neue Idee kommt hinzu, dass in einem weiteren,
mittelfristigen Schritt angedacht ist, das Foyer der Rheintalhalle zu einem
Bürgercafé umzugestalten (= Entwicklungsziel 2, siehe Anlage 2) und die
Außenanlage der Halle als Grundschulhof bzw. Dorf- und Festplatz neu zu
gestalten (= Entwicklungsziel 3, siehe Anlage 3). Hierzu wird derzeit vom
Fachbereich Stadtentwicklung – Bauen – Immobilien geklärt, ob – und falls ja –
in welcher Höhe auf Fördermittel im Rahmen des LEADER-Programms zurückgegriffen
werden kann. Über die anvisierte Projektförderung und die weiteren
Verfahrensschritte wäre selbstverständlich dann noch zu gegebener Zeit im
Gemeinderat zu beraten.
(C)
Weiterentwicklung des Kinder- und Familienzentrums zum
Mehrgenerationenhaus:
Der Betrieb und die Arbeit des Kinder- und
Familienzentrums entspricht im Wesentlichen bereits schon heute den
Förderbestimmungen des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus“, so dass es aus
Sicht der Verwaltung naheliegend erscheint, diese Einrichtung als Mehrgenerationenhaus
weiterzuentwickeln. Zunächst ist hier nur an eine Erweiterung des offenen
Treffs und eine Intensivierung der Integrationsarbeit gedacht.
Darüber hinaus kann das Bürger- und Kommunikationszentrum
Weitenung für sich allein betrachtet die Förderkriterien nicht erfüllen.
(D)
Schlussfolgerung:
Durch den Aufbau eines Bürger- und Kommunikationszentrums
in Weitenung und der schrittweisen Zusammenfassung von
generationenübergreifenden Angeboten im Kinder- und Familienzentrum können
jeweils zwei zentrale Begegnungszentren für alle Generationen und Kulturen
geschaffen werden. Nach Vorstellung der Verwaltung könnten dadurch auch bereits
bestehende Angebote zu einem sinnvollen Ganzen weiterentwickelt und damit
verbundene personelle und räumliche Synergien genutzt werden.
Die erlangten Bundeszuschüsse sollen dabei jeweils
zur Hälfte für die beiden Einrichtungen bzw. Mehrgenerationenhäuser verwendet
werden. Damit wäre es möglich, die laufenden Betriebskosten für die kommenden
vier Jahre nahezu kostenneutral abzubilden.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: