II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der neuen
Polizeiverordnung der Stadt Bühl zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und
gegen umweltschädliches Verhalten (Polizeiverordnung) zu.
I. Sachverhalt:
Die Ortspolizeibehörden können nach § 10 Polizeigesetz
Baden-Württemberg (PolG) zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben eine Polizeiverordnung
erlassen, die polizeiliche Gebote oder Verbote für das alltägliche Leben in der
Kommune enthält. Polizeiverordnungen dürfen nach § 11 PolG nicht in Widerspruch
mit Gesetzen oder Rechtsverordnungen übergeordneter Behörden stehen.
Die aktuelle, noch gültige Polizeiverordnung der Stadt Bühl
wurde im November 1996 beschlossen und trat am 1. Januar 1997 in Kraft.
Polizeiverordnungen sind gem. § 17 PolG längstens für 20 Jahre gültig, die
Verordnung wurde deshalb mit Ablauf des 31.12.2016 ungültig.
Gemäß § 15 Abs. 2 Polizeigesetz Baden-Württemberg bedarf
der Erlass der neuen Polizeiverordnung der Zustimmung des Gemeinderats.
Der Vorlage beigefügt ist eine Synopse der bisherigen und
der vorgesehenen Polizeiverordnung. Gravierende Veränderungen haben sich
ergeben:
- § 4 (alt) Haus- und Gartenarbeiten:
Entfällt durch die bundesgesetzliche Regelung der
32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung)
- § 5 (alt) / § 11 (neu) Tierhaltung:
Einführung einer generellen Leinenpflicht innerorts und
Modifizierung der Aufsichtspflicht für Hunde außerorts. Die Einführung einer
generellen Leinenpflicht für öffentliche Flächen im Innerortsbereich ist
verhältnismäßig und entspricht der Vorgabe von § 28 StVO. Danach sind Tiere im
öffentlichen Verkehrsraum nur zugelassen, wenn Sie von Personen begleitet
werden, die ausreichend auf sie einwirken können. Im innerörtlichen
Verkehrsraum ist dies tatsächlich nur durch eine Leinenpflicht durchgehend zu gewährleisten. Selbst bei
größter Aufmerksamkeit ist ansonsten nicht sicher zu stellen, dass Hunde mit
anderen Verkehrsteilnehmern (z.B. Radfahrer auf den Gehwegen) kollidieren.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: