II. Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat beschließt den Beitritt der Gemeinde Sasbachwalden und des
Zweckverbandes Gewerbepark mit Regionalflughafen Söllingen zur interkommunalen
Zusammenarbeit Breitbandprojekt Mittelbaden.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die geänderte öffentlich-rechtliche Vereinbarung
nach Genehmigung der Rechtsaufsicht zu unterzeichnen.
I. Sachverhalt:
Die Städte und Gemeinden
Bühl, Lauf, Lichtenau, Ottersweier, Rheinmünster, Sasbach und Seebach haben
sich mit dem Ziel, die Versorgung von Bürgern und Unternehmen mit leistungs-,
bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Breitbanddiensten sicherzustellen,
zusammengeschlossen. Hierfür wurde im März 2016 eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung unterzeichnet.
Mit Beschluss vom
14.12.2016 hat nun auch die Gemeinde Sasbachwalden den Beitritt zur IKZ
Breitbandprojekt Mittelbaden befürwortet. Ebenso haben die Verbandsmitglieder
des Zweckverbandes Gewerbepark mit Regionalflughafen Söllingen, Rheinmünster,
in ihrer Verbandsversammlung am 08.12.2016 zur Sicherstellung einer
flächendeckenden Versorgung mit schnellem Internet im Baden-Airpark beschlossen,
der IKZ Breitbandprojekt Mittelbaden beizutreten.
Die bestehende
Vereinbarung, welche den Einstieg weiterer Kommunen, Landkreise oder
Gebietskörperschaften zulässt, ist daher entsprechend zu modifizieren. Ein
Entwurf mit den eingearbeiteten Änderungen (rot markiert) liegt dieser
Gemeinderatsvorlage als Anlage bei.
Wichtigste
Regelungen der Vereinbarung in Kürze:
Die
bisherige Vereinbarung bleibt in allen Teilen bestehen.
Aufgrund des bestehenden
Breitbandnetzes der Gemeinde Sasbachwalden und des laufenden Netzbetriebes
durch die Fa. Telsakom gelten folgende Punkte der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung für die Gemeinde Sasbachwalden:
-
Keine Vergabe der Netzdienste
(Ausschreibung),
-
keine Beteiligung an den gemeinsamen Kosten,
außer diese sind ausdrücklich für die Gemeinde Sasbachwalden.
Für mögliche Baumaßnahmen
(z.B. Erweiterungen) wird die IKZ Mittelbaden unentgeltlich versuchen,
Zuschüsse zu erschließen.
Die
Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, einem Beitritt der Gemeinde
Sasbachwalden und des Zweckverbandes Gewerbepark mit Regionalflughafen Söllingen in die IKZ Mittelbaden zuzustimmen.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist unter dem Vorbehalt der Genehmigung
der Rechtsaufsicht entsprechend zu ändern.
Die
Anlagen 1 und 2 (Übersichtspläne) der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
bleiben unverändert und sind deshalb der Beschlussvorlage nicht beigefügt.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis:
Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung (Anlage 1)