Bauantrag auf Neubau einer Maschinenhalle und Nebengebäude mit Sozialräumen und Meisterbüro,
II. Nachtrag - Änderungen Nebengebäude imEngertweg 19, Flst.Nr. 6333, Gemarkung Eisental
II. Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss nimmt die Information zum oben genannten Bauvorhaben auf Flst.Nr. 6333, Bühl-Eisental, zur Kenntnis.
I. Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich.
Das ursprünglich als zweigeschossiges
Vorhaben geplante Gebäude (Bauantrag vom 20.12.2013) soll nun als
eingeschossiges Gebäude bei etwas größerer Grundfläche (vorher 128,65 m², jetzt
159,47 m²) gebaut werden.
Beantragt wird ein eingeschossiges
Nebengebäude mit Wasch-, Umkleide-, Koch- und Aufenthaltsräumen für bis zu 15
Personen und Schlafräume für 8 Personen. Das Gebäude besteht aus zwei Teilen.
Der Gebäudeteil, der Sozialräume und Betriebsleiterbüro beherbergt, hat eine
Grundfläche von 107,10 m² (10,25 m x 10,45 m²) und ist ein gemauertes Gebäude.
Der zweite Gebäudeteil, der aus 4 Wohncontainern für jeweils 2
Saisonarbeitskräfte besteht, hat eine Grundfläche von 61,40 m² (10,25 m x 5,99
m²). Das Satteldach erstreckt sich über beide Gebäudeteile, die auch außen
einheitlich verkleidet sind, sodass das Gebäude optisch ein einheitliches
Gesamtbild abgibt. Es ist nicht vorgesehen, die Wohncontainer saisonal auf-
bzw. abzubauen.
Das Dachgeschoss misst an der höchsten
Stelle 2 m und ist mit einem Zugang von außen zugänglich. Dort sind lediglich
die technischen Anlagen zu den Sozialräumen untergebracht. Eine Wohnnutzung ist
nicht möglich.
Da sich der Standort des geplanten Vorhabens
im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befindet, ist auch zu prüfen, ob das Vorhaben
einem landwirtschaftlichen Betrieb dient (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauBG).
Der landwirtschaftliche Betrieb ist wegen
des Anbaus von Sonderkulturen (Weihnachtsbäume, Reben und Obst) auf
Saison-Arbeitskräfte angewiesen. Diese wurden bisher im Privathaus des
Antragstellers versorgt. Da mittlerweile im Betrieb saisonal bis zu 15 Personen
beschäftigt sind, ist dies in der bisherigen Weise nicht mehr leistbar.
Die Planung für die Sozialräume, des
Betriebsleiterbüro und die Wohncontainer für Saisonarbeitskräfte ist in Größe
und Nutzungsart den betrieblichen Zwecken angemessen. Die Einbindung der
Wohncontainer in das Nebengebäude verbessert das Erscheinungsbild der
Hofstelle. Da die Saisonarbeitskräfte ganzjährig auf dem Betrieb tätig sind,
ist eine saisonale Aufstellung von Containern nicht möglich.
...
- 2 -
Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange
hat ergeben, dass das Bauvorhaben im Außenbereich genehmigt werden kann, mit
der Maßgabe:
Sollte die Notwendigkeit für die
Unterbringung der Saisonarbeitskräfte zukünftig wegfallen, können die
Wohncontainer problemlos entfernt werden. Bei Wegfall der Wohncontainer ist
dann ebenfalls die Außenhülle zu entfernen.
Das gemeindliche Einvernehmen muss erteilt
werden, da das Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB genehmigungsfähig ist.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
|
|
Anlagenverzeichnis: