Erweiterung eines Hotels in Bühl-Vimbuch, Neubau eines Gäste-hauses, Umnutzung des Erdgeschosses im ehemaligen Volksbankgebäude in Wellnessbereich, Abbruch einer Garage, Errichtung von Stellplätzen, in Bühl-Vimbuch, Flst.Nrn. 1, 2, 2/2, 6/1 und 6
II. Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss nimmt davon Kenntnis, dass die Befreiungen aufgrund der speziellen Nutzungsanforderungen des Bauvorhabens der Hotelerweiterung u.a., in Bühl-Vimbuch, erteilt werden können.
I. Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Ortsmitte Vimbuch“ vom 19. Juli 2007. Ziel dieses
Bebauungsplanes ist der Erhalt der ortstypischen Strukturen von Vimbuch, vor
dem Hintergrund, dass Nachverdichtungen möglich sind.
Bereits in diesem Bebauungsplanverfahren
lagen Erweiterungskonzepte für das gegenüber der Kirche liegende Hotel
zugrunde. Für Erweiterungen stehen aufgrund der örtlichen Strukturen nur
begrenzt Flächen zur Verfügung. Aufgrund dieser Tatsache, wurde auf Grundlage
der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Bauentwürfe bereits im
Bebauungsplanverfahren für diesen Bereich eine Grundflächenzahl von 0,6 m, eine
Traufhöhe von max. 7,50 m und eine Firsthöhe von max. 13,50 m formuliert, um
den Hotelbetreiber künftig eine bauliche Entwicklung zu ermöglichen.
Festgestellt wurde auch, dass bei
Erweiterungsabsichten die Stellplatzfrage und die nach Bebauungsplan
nachzuweisende Begrünung eine Herausforderung an das Bauvorhaben sein wird.
Hinzu kommt, dass der Hotel- und Gaststättenbetrieb auch viel von
Busunternehmen angefahren wird und hier unter Umständen für die
Umgebungsbebauung ein Konflikt entsteht.
Zwischenzeitlich liegen nun der Bauantrag
zum Bau eines Gästehauses und die Planung zur Modernisierung des Hotelbetriebs
durch Einrichtung eines Wellnessbetriebes vor. Damit einhergehen natürlich auch
die Veränderung der Stellplatzsituation und der Wegfall vorhandener Begrünung.
Nach Prüfung des Bauantrages werden trotz
der bereits im Bebauungsplanverfahren berücksichtigten Erweiterungsabsichten
Befreiungen notwendig.
Im Einzelnen handelt es sich um:
- Die
Überschreitung der Traufhöhe auf 7,94 m –
festgesetzt sind 7,50 m
- Die
Überschreitung der Firsthöhe auf 13,59 m –
festgesetzt sind 13,50 m
- Die Dachneigung der
Giebelgauben auf 20° - 30° – festgesetzt ist eine
gleiche Neigung
wie das Hauptdach 45°
- Der Abstand der
Gauben zur Giebelwand auf 0,50 m –
festgesetzt sind 1,5 m
- Überschreitung der Baugrenze mit dem
Hauptgebäude und den nachzu-
weisenden Stellplätzen.
...
- 2 -
Bei allen aufgeführten notwendigen
Befreiungen handelt es sich um erstmalige Befreiungen, welche genehmigt werden
müssen.
Alle Befreiungen stehen jedoch in direktem
funktionalem Zusammenhang mit der Nutzung als Hotelbetrieb. Es entstehen für
die Nutzung eines Hotels erhöhte Anforderungen an Brandschutz, Raumaufteilung,
Raumhöhe durch notwendige Lüftungseinrichtungen, Belichtung und innere
Erschließung. Unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten bestehen aus Sicht
der Verwaltung, bis auf die Überschreitung der Baugrenze, keine Bedenken für
die in direktem Bezug mit der beantragten Nutzung stehenden Befreiungen.
Bei der Überschreitung der Baugrenze mit dem
Hauptgebäude handelt es sich um eine Überschreitung mit einer Außentreppe vom
Kellergeschoss und einem Balkon. Auch hierfür kann aufgrund der Funktion und
Nutzung des Gebäudes die Befreiung erteilt werden.
Anders verhält es sich mit den Befreiungen
für die notwendigen Stellplätze. Grundsätzlich ist es sinnvoll, dass die für
dieses Bauvorhaben notwendigen Stellplätze in direktem Zusammenhang mit den
baulichen Anlagen stehen. Negativ ist hierbei, dass Flächen verloren gehen, die
zur Erfüllung der Festsetzung zur Bepflanzung des Grundstücks notwendig wären.
Hier bedarf es einer städtebaulichen Abwägung. Unter dem Gesichtspunkt, dass
ein bereits vorhandener Betrieb sich zur Attraktivitätssteigerung am Standort
erweitert, wodurch keine neuen Flächen an anderer Stelle in Anspruch genommen
werden müssen und ggf. Leerstand am Standort produziert wird, ist es
vertretbar, am Erweiterungsstandort direkt auf einen Teil der Bepflanzung zu
verzichten und diese an anderer Stelle nachzuweisen. Bewährt hat sich hierbei
das Instrument eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, worin auf Basis der
Ausgleichsberechnung der Fehlbedarf berechnet wird.
Die Verwaltung will bei diesem Vorhaben auch
so vorgehen und unter dieser Prämisse zur Sicherung des Betriebsstandorts die
Befreiung der Überschreitung der Baugrenzen zur Errichtung von Stellplätzen
genehmigen.
Ergänzend sei hier noch erwähnt, dass
natürlich im Rahmen des Bauantrags ein Bepflanzungsplan vorgelegt wurde (siehe
Darstellung im Lageplan), die Pflanzbeete jedoch nicht den Festsetzungen
entsprechen und den Bäumen keine Chance auf gesundes Wachstum geben, da einfach
die Platzverhältnisse nicht ausreichend sind.
Aufgrund dieser Tatsache hat sich die
Verwaltung zum Vorschlag für den oben beschriebenen Weg entschieden, so kann
der Bauherr in Ruhe weiterplanen und überlegen, wie er die Außenanlage noch
optimierter gestalten kann, um dann die fehlenden Pflanzungen wie oben
aufgeführt zu erfüllen.
Darüber hinaus braucht der Vorhabensträger
zum Nachweis seiner Abstandsflächen noch einen keinen Anteil von Flst.Nr. 4.
Dies kann über Baulast oder über Zukauf der Grundstücksflächen erfolgen. Die
Stadt Bühl als Eigentümerin möchte nun hier mit dem Bauherren vereinbaren, dass
die Baulast übernommen wird und gleichzeitig der Bauherr auf seinem Flst.Nr.
2/2 eine Baulast (z. B. hinsichtlich Fensterrecht) übernimmt, damit denkbare
bauliche Entwicklungen auf Flst.Nr. 4
nicht verwirkt werden.
...
- 3 -
Die im Zusammenhang mit der Nutzung des
Bauvorhabens befürchtete Lärmbelästigung hinsichtlich der Busse wurde durch ein
Lärmgutachten im Rahmen des Bauantrags geprüft. Ergebnis ist, dass die
Lärmwerte eingehalten werden.
Unter Berücksichtigung und Auswertung der aufgeführten Belange, können die Befreiungen erteilt werden, wenn die formulierten Voraussetzungen erfüllt sind. Der Ortschaftsrat Vimbuch berät diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 31. Januar 2017. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
|
|
Anlagenverzeichnis: