Reezenmatten“ in Bühl-Vimbuch,
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Be-hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Entwurfsbilligung mit geändertem Geltungsbereich und Offenlagebeschluss, sowie Beschluss zur Teilaufhebung der östlichen Teilfläche (Sandbachstraße)
II. Beschlussvorschlag:
a)
Der Gemeinderat beschließt die
Stellungnahmen der Verwaltung zu den vorgebrachten Stellungnahmen unter
Abwägung öffentlicher und privater Belange.
b)
Der Gemeinderat billigt den
geänderten Geltungsbereich, Teilaufhebungsbereich (Sandbachstraße) und den
Bebauungsplanentwurf der „5. Änderung Neukritt-Weidmatten-Reezenmatten“
in Bühl-Vimbuch mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der
Begründung (einschließlich artenschutzrechtlicher Vorprüfung, Umweltbericht und
Schalltechnischer Untersuchung) vom 13. Januar 2017 und beauftragt die
Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form
einer Offenlage durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.
I. Sachverhalt:
Für die 5. Änderung des Bebauungsplanes
„Neukritt-Weidmatten-Reezenmatten“ wurde am 30. Juli 2014 der
Aufstellungsbeschluss gefasst und die Verwaltung damit beauftragt, den
Vorentwurf auszuarbeiten und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Am 07. August 2015 fand die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
statt. Mit Schreiben vom 13. August 2015 wurden 20 Behörden und Träger
öffentlicher Belange angeschrieben und über die Ziele und Zwecke der Planung
informiert und aufgefordert, sich zum erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Davon gaben 17 Behörden und
Träger öffentlicher Belange eine Rückmeldung, 7 mit und 10 ohne Anregung. Vom
17. August bis zum 18. September 2015 wurde auf der Grundlage des Vorentwurfes
vom 30. Juli 2015 die Öffentlichkeit beteiligt. Hierbei wurden 4 Stellungnahmen
von Seiten der Öffentlichkeit vorgebracht. Alle mit Anregung eingegangenen
Stellungnahmen sind mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen und unter
Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
Auf der Grundlage der Bebauungsplanüberarbeitung und der eingegangenen
Stellungnahmen haben sich folgende wesentliche Änderungen gegenüber dem
Vorentwurf ergeben:
Veränderung des
Geltungsbereichsbereiches
Die Straßenverkehrsfläche bei der Weissgärberkreuzung wurde gegenüber
dem Aufstellungsbeschluss aus dem Geltungsbereich zurückgenommen. Die
Teilfläche wird mit Satzungsbeschluss aufgehoben.
Art der Nutzung
Die Bebauung östlich der Römerstraße und westlich der Weinbrennerstraße
war im Vorentwurf entsprechend dem bisher gültigen Bebauungsplan als
Mischgebiet festgesetzt.
...
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Die Vorortsituation zeigt allerdings, dass sich das Gebiet über die
Jahrzehnte zu einem allgemeinen Wohngebiet entwickelt hat. Mit dem direkt daran
angrenzenden Gewerbegebiet „Reezenmatten“ kann im vorliegenden Fall daher von
einer sogenannten „Gemengelage“ gesprochen werden.
Im Vorentwurf wurde auf die wohnnahe Bebauung mit Festsetzung eines
eingeschränkten Gewerbegebietes entlang der Weinbrennerstraße bereits reagiert.
Im Rahmen der Ausarbeitung des Entwurfs wurde die Bestandsituation der
Wohnbebauung nun als allgemeines Wohngebiet in den Entwurf übernommen.
Um allerdings einen reibungslosen Übergang gemäß § 50 BImSchG zwischen
der Wohn- und Gewerbenutzung herstellen zu können, wurden durch die
Emissionskontingente des Gewerbegebietes die Immissionsrichtwerte im
allgemeinen Wohngebiet aufgrund der besonderen Bestandsituation um 3 dB(A)
höher angesetzt. Die TA-Lärm gibt für solche Gemengelagen
Überschreitungsmöglichkeiten her.
Mit dieser Vorgehensweise können auf der einen Seite den
Gewerbebetreibenden Erweiterungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, sowie
Flexibilität gewährleistet werden und auf der anderen Seite haben auch die
Bewohner durch die Änderung von einem Mischgebiet- zu einem Allgemeinen
Wohngebiet eine lärmtechnische Verbesserung.
Grundflächenzahl
Bereits im Bebauungsplanvorentwurf durfte für das Mischgebiet 3 die
maximal zulässige Grundflächenzahl mit den Nutzungen nach § 19 Abs. 4
BauNVO ausnahmsweise weiter um 0,1 auf bis zu 0,9 überschritten werden, wenn
für die überschrittene Fläche entsprechende Ausgleichsmaßnahmen, wie
Dachbegrünung, Entsiegelung, Brauchwassernutzung oder Retention, erfolgen.
Als weitere Ausgleichsergänzung hierzu wurde im Bebauungsplanentwurf
weiter festgesetzt, dass der Ausgleich für die Überschreitung der GRZ auf bis
zu 0,9 im Einzelfall auf der Grundlage einer Eingriff-Ausgleichsbilanzierung
ausnahmsweise an externer Stelle erfolgen kann, wenn aufgrund der betrieblichen
Strukturen und der bereits vorhandenen hohen Ausnutzung des Grundstückes der
Ausgleich nicht auf dem Baugrundstück umgesetzt werden kann, im Einzelfall der
Ausgleich auf der Grundlage einer Eingriff-Ausgleichsbilanzierung ausnahmsweise
an externer Stelle erfolgen. Die Durchführungsverpflichtung erfolgt dann über
einen städtebaulichen Vertrag zwischen dem Bauherrn und der Stadt Bühl, welcher
im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens abzuschließen ist.
Auf Grund der gleichen Verhältnisse wurde diese Festsetzung im
Bebauungsplanentwurf für das Gewerbegebiet entsprechend übernommen.
Gebäudekubatur/ Vollgeschosse
Mit der Bebauungsplanausarbeitung wurde die Gebäudekubatur mit
Festsetzungen von Wand und Firsthöhen näher definiert. Die Festsetzungen sind
in Anlehnung an die umliegenden Bebauungspläne und an den Bestand angepasst.
Somit soll angrenzend an den Bebauungsplan „Kräpfersmatten“ im südwestlichen
Bereich eine niedrigere Wandhöhe festgesetzt werden als im übrigen
Bebauungsplanbereich. Auf Grund der Bestandssituation ist hier eine Wandhöhe
von 5,00 m möglich.
...
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Mit dieser Wandhöhe kann ein zweites Vollgeschoss im Dach untergebracht
werden, z.B. in Form von Dachaufbauten oder Erhöhung der Wandhöhe in manchen
Bereichen. Bisher war hier nur eine Bebauung mit einem Vollgeschoss möglich.
Im weiteren Allgemeinen Wohngebiet und Mischgebiet waren die Wandhöhen
sehr unterschiedlich festgesetzt. Es sind teils ein, teils zwei Vollgeschosse
möglich.
Dies ist sehr inhomogen und verhindert eine schnelle
Erweiterungsmöglichkeit. Die Erhöhung der Vollgeschosse durch eine Erhöhung der
Wandhöhe allgemein auf max. 7,50 m oder ein Ausbau durch Dachgauben ermöglicht
auch hier eine Erweiterung der Vollgeschosse von eins auf zwei, was eine
flächensparende Wohnraumerweiterung im Bestand erwirkt.
Um keine zu kleinen Gebäudetypen zwischen den Baukörpern zu erhalten,
wird in Anlehnung an die bisherige
Festsetzung die Gebäudeproportion über eine Mindestfirsthöhe gesichert.
Im Mischgebiet 3 ist die Höhenfestsetzung mit einer Wandhöhe von 9,00 m
und einer Firsthöhe von 11,00 m auf die Umgebungsbebauung abgestimmt.
Im Gewerbegebiet werden die Gebäudehöhe und die Anzahl der Vollgeschosse
beibehalten. Hier erfolgt eine größere Ausnutzung der Gewerbeflächen über die
Anhebung der GRZ für das Hauptgebäude und durch die Vergrößerung der
Baufenster.
Lärmkonflikt/
Verkehrslärm
Lärmtechnisch musste zur Einhaltung des Immissionsschutzgesetzes ein
Lärmgutachten erstellt werden. Somit wurden der Gewerbelärm (siehe Art der
Nutzung) und der Verkehrslärm untersucht und in einem Gutachten zum
Bebauungsplan zusammengestellt.
Durch
die Untersuchung wurde festgestellt, dass durch den Straßenverkehr im Norden
des Bebauungsplangebiets entlang der L 85 Beurteilungspegel bis 64 dB(A)
tags sowie 55 dB(A) nachts (Römerstraße 6) auftreten. Die Orientierungswerte
der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete werden tags bis 9 dB(A) und nachts bis
10 dB(A) überschritten. Die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV für Allgemeine
Wohngebiete von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts werden tags bis 5dB(A) und
nachts bis 6 dB(A) überschritten.
Auf Grund dieser Tatsache wurden Verbesserungsvarianten zum aktiven und
passiven Lärmschutz geprüft. Da aktiver Lärmschutz dem passiven Lärmschutz
vorzuziehen ist, wurde technisch untersucht, inwieweit der bestehende
Lärmschutzwall erhöht bzw. verlängert werden kann, um ein optimales Ergebnis zu
erreichen. Allerdings ist eine Erhöhung des Lärmschutzes (Wand Wall) auf Grund
der Bodenverhältnisse und der Statik nicht möglich. Eine Verlängerung nach
Westen und Osten wäre machbar, jedoch wird es in Relation des
Kosten-Nutzen-Aspekts als nicht sinnvoll erachtet (siehe Begründung zum
Bebauungsplan).
Da
die Lärmwerte zum Verkehr dem passiven Lärmschutz nicht entgegenstehen, sind
passive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Festlegung der Lärmpegelbereiche nach
DIN 4109 Schallschutzmaßnahmen zu Außenwohnbereichen und Ausstattung von
Lüftungseinrichtungen festzusetzen. Die im
Bebauungsplan festgesetzten Schallschutzmaßnahmen kommen erst zum Tragen, wenn
Änderungen an den bestehenden Gebäuden vorgenommen oder Neubauten innerhalb des
„schallintensiven“ Bereiches errichtet werden.
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Autohaus
Auf Grund der veränderten wirtschaftlichen Situation des Unternehmens
ist inzwischen eine Betriebserweiterung geplant.
Durch Gespräche konnte die
Zielrichtung des Unternehmens mit der Zielrichtung des Bebauungsplanes
abgestimmt werden.
Im Rahmen der Überplanung des
Gebietes hat sich zudem herausgestellt, dass es sinnvoll ist, den
Kreuzungsbereich Neukrittstaße/ Römerstraße/ Vimbucherstraße neu zu ordnen und
die Straßenbreite auf das Maß der im Gebiet vorhandenen Straßenbreiten
zurückzunehmen. Die daraus freiwerdende Fläche kann als Erweiterungsfläche für
das Autohaus bzw. das nördlich angrenzende Mischgebiet zur Verfügung gestellt
werden.
Im Bebauungsplanvorentwurf war, um eine effiziente
Erweiterungsmöglichkeit zu erreichen, die Baugrenze nördlich in einem Abstand
von 3,00 m zur L 85 festgesetzt.
Nach § 22 Abs. 1 Straßengesetz von
Baden-Württemberg besteht zu Landesstraßen eine Anbaubeschränkung von 20,00 m.
Für die „Konfliktlösung in diesem Einzelfall“ entlang der L 85 hat der
zuständige Straßenbaulastträger eine Reduzierung der Mindestabstände zwischen
Fahrbahnrand und Baugrenze auf maximal 15,00 m zugelassen. Diese wurde in der
Überarbeitung auch für den Gewerbebereich übernommen und dementsprechend
festgesetzt.
Hochwasserschutz
Die Hochwassergefahrenkarte
befindet sich noch im Entwurfsstatus und wird derzeit überarbeitet. Bisher sind
Teilbereiche des überplanten Gebietes aufgrund eines berechneten
Deichbruchszenarios des Sandbachs als HQ100-Gebiete im Entwurf der
Hochwassergefahrenkarte vom 9. Juli 2015 eingestuft. Die Deichanlage wurde
daraufhin im Herbst 2015 neu vermessen. Nach den neu vorliegenden Vermessungsdaten
hält der Deich einem HQ100-Ereignis stand. Die Flächen innerhalb des
Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung können demnach als HQ100-geschützte
Bereiche eingestuft werden. Im Rahmen der Überarbeitung der
Hochwassergefahrenkarte werden die neuen Datengrundlagen eingearbeitet; die
Karten werden entsprechend angepasst.
Änderungen der
Hochwassergefahrenkarte sind aufgrund seines Entwurfsstandes nicht
ausgeschlossen.
Örtliche Bauvorschriften
Mit der Bebauungsplanausarbeitung
wurden die Örtlichen Bauvorschriften in Bezug auf die Gebäudegestaltung,
Werbeanlagen und Einfriedigungen ergänzt.
Der Ortschaftsrat Vimbuch hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2017
einstimmig zugestimmt.
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Stellungnahmen
der Verwaltung zu den vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher
und privater Belange zu beschließen.
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Ebenso empfiehlt der Technische Ausschuss dem Gemeinderat, den
geänderten Geltungsbereich, Teilaufhebungsbereich (Sandbachstraße)
und den Bebauungsplanentwurf der „5.Änderung Neukritt-Weidmatten-Reezenmatten“
in Bühl-Vimbuch mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und
Begründung (einschließlich artenschutzrechtlicher Vorprüfung, Umweltbericht und
Schalltechnischer Untersuchung) vom 13. Januar 2017 zu billigen und die
Verwaltung zu beauftragen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB in Form einer Offenlage durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
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|
Anlagenverzeichnis: