Vergabe der Architektenleistungen
II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung,
mit dem Architekturbüro as - Architektur + Stadtplanung, Bühl, auf der
Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für den
Neubau eines Wohnhauses in der Bergermühlsiedlung einen Architektenvertrag
abzuschließen.
I. Sachverhalt:
Die Stadt Bühl benötigt dringend sozialen
Wohnraum, um u.a. auch den Verpflichtungen aus der Anschlussunterbringung von
Flüchtlingen gerecht werden zu können. Aus diesem Grund ist beabsichtigt im
Bereich der Bergermühlsiedlung einen Neubau zu errichten. Es soll ein
zweigeschossiges Wohnhaus (Holzkonstruktion) in Modulbauweise gebaut werden,
welches zirka 500 m² Wohnfläche bietet und die Unterbringung von zirka 50
Flüchtlingen ermöglicht.
Es liegt der Stadt ein Bewilligungsbescheid
über eine Zuwendung über zirka
25% der zuwendungsfähigen Kosten
(Förderbetrag zirka 350.000 €) über das Landesförderprogramm „Wohnraum für
Flüchtlinge“ vor.
Baubeginn wird September 2017 und die
Fertigstellung soll spätestens im
2. Quartal 2018 sein.
Die Gebäudeplanung soll vom Architekturbüro
„as – Architektur + Stadtplanung“, Bühl, auf Grundlage der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI) übernommen werden. Die vorläufige
Honorarsumme beläuft sich auf 124.360,24 € (brutto).
Das o.g. Büro ist der Stadt Bühl bereits
durch vorherige Maßnahmen bekannt und hat sich entsprechend bewährt.
Im Haushaltsplan 2017 sind 300.000 € sowie
eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.000.000 € für das Haushaltsjahr
2018, unter Investitionsauftrag I11244100000 eingestellt.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: