Betreff
Neubau Wohnraum, Bergermühlsiedlung
Vergabe der Architektenleistungen
Vorlage
VO/523/2017
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, mit dem Architekturbüro as - Architektur + Stadtplanung, Bühl, auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für den Neubau eines Wohnhauses in der Bergermühlsiedlung einen Architektenvertrag abzuschließen.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Die Stadt Bühl benötigt dringend sozialen Wohnraum, um u.a. auch den Verpflichtungen aus der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen gerecht werden zu können. Aus diesem Grund ist beabsichtigt im Bereich der Bergermühlsiedlung einen Neubau zu errichten. Es soll ein zweigeschossiges Wohnhaus (Holzkonstruktion) in Modulbauweise gebaut werden, welches zirka 500 m² Wohnfläche bietet und die Unterbringung von zirka 50 Flüchtlingen ermöglicht.

 

Es liegt der Stadt ein Bewilligungsbescheid über eine Zuwendung über zirka

25% der zuwendungsfähigen Kosten (Förderbetrag zirka 350.000 €) über das Landesförderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ vor.

 

Baubeginn wird September 2017 und die Fertigstellung soll spätestens im

2. Quartal 2018 sein.

 

Die Gebäudeplanung soll vom Architekturbüro „as – Architektur + Stadtplanung“, Bühl, auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) übernommen werden. Die vorläufige Honorarsumme beläuft sich auf 124.360,24 € (brutto).

Das o.g. Büro ist der Stadt Bühl bereits durch vorherige Maßnahmen bekannt und hat sich entsprechend bewährt.

 

Im Haushaltsplan 2017 sind 300.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.000.000 € für das Haushaltsjahr 2018, unter Investitionsauftrag I11244100000 eingestellt.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: