Betreff
Neubau Regenklärbecken (RKB) Dieselstraße in Bühl,
Vorstellung Planung der Baumaßnahme
Vorlage
VO/528/2017
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Technische Ausschuss stimmt der vorgestellten Planung zu und beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung für die Bauarbeiten durchzuführen.

 

 


I. Sachverhalt:

Das Landratsamt Rastatt fordert als Untere Wasserbehörde die Behandlung der Niederschlagsabflüsse bevor diese in den Rittgraben eingeleitet werden.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben plant die Stadt Bühl auf dem Flurstück 1463 (zwischen Ehletsee und der Dieselstraße) auf Gemarkung Bühl, ein neues Regenklärbecken (RKB) zu errichten. Das geplante RKB befindet sich südlich der Dieselstraße und nördlich des Ehletsees. Das Einzugsgebiet des geplanten RKB umfasst rund 29,94 ha und ist durch Gewerbebetriebe, insbesondere durch das Stammwerk der LuK GmbH & Co. KG, geprägt. Bedingt durch die gewerbliche Nutzung ist das Einzugsgebiet mit einem Befestigungsgrad von 97,6% fast vollständig versiegelt.

Das Einzugsgebiet wird im Trennsystem entwässert. Das gefasste Regenwasser wird im Bestand dem als Vorfluter dienenden Rittgraben ohne vorhergehende Behandlung zugeleitet. Aufgrund der aus der Nutzung des Einzugsgebietes resultierenden Verschmutzung des oberflächlich abfließenden Niederschlagswassers ist eine der Einleitung in den Vorfluter vorausgehende Behandlung nötig.

Das Regenklärbecken ist als hochgestelltes Stahlbetonbecken mit zwei Kammern geplant. Die Beschickung erfolgt über ein Pumpwerk. Der Beckenüberlauf ist in einem separaten, dem Pumpwerk vorgelagertem, Bauwerk vorgesehen.

Jede der beiden Sedimentationskammern ist 16,1m lang und 5,3m breit; die mittlere Tiefe beträgt 2,13m, woraus sich ein Volumen von rund 182m³ pro Kammer ergibt. Das Gesamtvolumen der beiden Sedimentationskammern beläuft sich damit auf 364m³.  

Es werden rund 90% des Jahresniederschlagsabflussvolumenstroms im RKB behandelt. Die verbleibenden 10% werden über den Beckenüberlauf in den Rittgraben entlastet.

Die Ausführung als Variante mit zwei Kammern hat den Vorteil, dass im Falle einer Havarie der belastete Abfluss in einer Kammer gesammelt werden kann und die zweite Kammer unmittelbar nach Sammeln des belasteten Abflusses für den regulären Betrieb zur Verfügung steht. Das Regenklärbecken wird dabei so konstruiert, dass sowohl der Zu-, als auch der Ablauf beider Kammern separat abgeriegelt werden können.

 

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Die Einleitung in den Rittgraben erfolgt an derselben Stelle wie im Bestand. Dazu wird der gesamte Abfluss, d.h. sowohl der Teil, der das Becken durchfließt, als auch der Teil, der über den Beckenüberlauf entlastet wird, der bestehenden Regenwasserkanalisation zugeführt.

Mit dem Bau der Anlage soll nach derzeitigem Kenntnisstand im Juli 2017 begonnen werden. Die Dauer der Baumaßnahme beträgt voraussichtlich ca. 8 – 10 Monate. Während der Maßnahme kommt es im Bereich der Dieselstraße zu Behinderungen, da hier verschiedene Anschlussarbeiten am Kanal erforderlich sind. Dafür wird die Dieselstraße halbseitig für den Verkehr gesperrt werden müssen.

Auf eine Vollsperrung kann nach derzeitigem Kenntnisstand verzichtet werden. Teilweise wird es erforderlich den bestehenden alten Regenwasserkanal im Bereich der Dieselstraße zurückzubauen.

 

Im Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung stehen für die Gesamtmaßnahme 2.000.000 €, unter der Investitionsnummer I53800064800, zur Verfügung.

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: