Vorstellung Planung der Baumaßnahme
II. Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss stimmt der vorgestellten Planung zu und beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung für die Bauarbeiten durchzuführen.
I. Sachverhalt:
Das Landratsamt Rastatt fordert als Untere
Wasserbehörde die Behandlung der Niederschlagsabflüsse bevor diese in den
Rittgraben eingeleitet werden.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben plant die Stadt Bühl auf dem
Flurstück 1463 (zwischen Ehletsee und der Dieselstraße) auf Gemarkung Bühl, ein
neues Regenklärbecken (RKB) zu errichten. Das geplante RKB befindet sich
südlich der Dieselstraße und nördlich des Ehletsees. Das Einzugsgebiet des
geplanten RKB umfasst rund 29,94 ha und ist durch Gewerbebetriebe, insbesondere
durch das Stammwerk der LuK GmbH & Co. KG, geprägt. Bedingt durch die
gewerbliche Nutzung ist das Einzugsgebiet mit einem Befestigungsgrad von 97,6%
fast vollständig versiegelt.
Das Einzugsgebiet wird im Trennsystem entwässert. Das gefasste
Regenwasser wird im Bestand dem als Vorfluter dienenden Rittgraben ohne
vorhergehende Behandlung zugeleitet. Aufgrund der aus der Nutzung des
Einzugsgebietes resultierenden Verschmutzung des oberflächlich abfließenden
Niederschlagswassers ist eine der Einleitung in den Vorfluter vorausgehende
Behandlung nötig.
Das Regenklärbecken ist als hochgestelltes Stahlbetonbecken mit zwei
Kammern geplant. Die Beschickung erfolgt über ein Pumpwerk. Der Beckenüberlauf
ist in einem separaten, dem Pumpwerk vorgelagertem, Bauwerk vorgesehen.
Jede der beiden Sedimentationskammern ist 16,1m lang und 5,3m breit; die
mittlere Tiefe beträgt 2,13m, woraus sich ein Volumen von rund 182m³ pro Kammer
ergibt. Das Gesamtvolumen der beiden Sedimentationskammern beläuft sich damit
auf 364m³.
Es werden rund 90% des Jahresniederschlagsabflussvolumenstroms im RKB
behandelt. Die verbleibenden 10% werden über den Beckenüberlauf in den
Rittgraben entlastet.
Die Ausführung als Variante mit zwei Kammern hat den Vorteil, dass im Falle
einer Havarie der belastete Abfluss in einer Kammer gesammelt werden kann und
die zweite Kammer unmittelbar nach Sammeln des belasteten Abflusses für den
regulären Betrieb zur Verfügung steht. Das Regenklärbecken wird dabei so
konstruiert, dass sowohl der Zu-, als auch der Ablauf beider Kammern separat
abgeriegelt werden können.
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Die Einleitung in den Rittgraben erfolgt an derselben Stelle wie im
Bestand. Dazu wird der gesamte Abfluss, d.h. sowohl der Teil, der das Becken
durchfließt, als auch der Teil, der über den Beckenüberlauf entlastet wird, der
bestehenden Regenwasserkanalisation zugeführt.
Mit dem Bau der Anlage soll nach derzeitigem
Kenntnisstand im Juli 2017 begonnen werden. Die Dauer der Baumaßnahme beträgt
voraussichtlich ca. 8 – 10 Monate. Während der Maßnahme kommt es im Bereich der
Dieselstraße zu Behinderungen, da hier verschiedene Anschlussarbeiten am Kanal
erforderlich sind. Dafür wird die Dieselstraße halbseitig für den Verkehr
gesperrt werden müssen.
Auf eine Vollsperrung kann nach derzeitigem
Kenntnisstand verzichtet werden. Teilweise wird es erforderlich den bestehenden
alten Regenwasserkanal im Bereich der Dieselstraße zurückzubauen.
Im Wirtschaftsplan
2017 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung stehen für die Gesamtmaßnahme
2.000.000 €, unter der Investitionsnummer I53800064800, zur Verfügung.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: