II. Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat stellt gemäß § 16 Absatz 2 der Gemeindeordnung fest, dass für das
Ausscheiden von Stadtrat Michael Nock ein wichtiger Grund vorliegt.
I. Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 14. Februar 2017 hat Stadtrat Michael Nock aus persönlichen
Gründen um sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat gebeten.
Gemäß
§ 16 Absatz 1 der Gemeindeordnung kann ein Gemeinderatsmitglied sein
Ausscheiden aus wichtigen Gründen verlangen.
Die
Voraussetzungen für ein Ausscheiden sind in diesem Fall gegeben, sodass der
Gemeinderat dies entsprechend feststellen kann. Das Gemeinderatsmandat endet
dann mit Ablauf des 31. März 2017.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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