II. Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat stellt nach § 29 Absatz 5 der Gemeindeordnung fest, dass bei Frau
Yvonne Zick kein Hinderungsgrund nach § 29 Absatz 1 bis 4 der Gemeindeordnung
vorliegt und sie somit in den Gemeinderat nachrücken kann.
I. Sachverhalt:
Auf
Grund des Ergebnisses der am 25. Mai 2014 stattgefundenen Kommunalwahlen rückt
Frau Yvonne Zick, Balzhofener Straße 21, 77815 Bühl-Balzhofen, für den
ausscheidenden Stadtrat Michael Nock in den Gemeinderat nach.
Der
Gemeinderat hat nun nach § 29 Absatz 5 der Gemeindeordnung festzustellen, ob
ein Hinderungsgrund nach § 29 Absatz 1 bis 4 der Gemeindeordnung gegeben ist.
Der Verwaltung sind keine Hinderungsgründe bekannt, die einem Nachrücken von
Frau Zick entgegenstehen würden.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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