Betreff
Mitgliedschaft im Gemeinderat, Nachrücken von Frau Yvonne Zick
Vorlage
VO/537/2017
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat stellt nach § 29 Absatz 5 der Gemeindeordnung fest, dass bei Frau Yvonne Zick kein Hinderungsgrund nach § 29 Absatz 1 bis 4 der Gemeindeordnung vorliegt und sie somit in den Gemeinderat nachrücken kann.

 


I. Sachverhalt:

 

Auf Grund des Ergebnisses der am 25. Mai 2014 stattgefundenen Kommunalwahlen rückt Frau Yvonne Zick, Balzhofener Straße 21, 77815 Bühl-Balzhofen, für den ausscheidenden Stadtrat Michael Nock in den Gemeinderat nach.

 

Der Gemeinderat hat nun nach § 29 Absatz 5 der Gemeindeordnung festzustellen, ob ein Hinderungsgrund nach § 29 Absatz 1 bis 4 der Gemeindeordnung gegeben ist. Der Verwaltung sind keine Hinderungsgründe bekannt, die einem Nachrücken von Frau Zick entgegenstehen würden.

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten