Betreff
Beteiligungsbericht 2013
Vorlage
VO/540/2017
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt vom Beteiligungsbericht 2013 Kenntnis.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Nach § 105 Abs. 2 GemO hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderates und ihrer Einwohner einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Der Beteiligungsbericht 2012 wurde dem Gemeinderat im Mai 2016 zur Kenntnis gegeben. Der Bericht für 2013 wurde zwischenzeitlich von der Stabsstelle Beteiligungsmanagement erarbeitet und fertiggestellt; der Bericht für 2014 ist zurzeit in Bearbeitung

 

Im Beteiligungsbericht ist auf alle Unternehmen in privater Rechtsform bei unmittelbarer und mittelbarer Beteiligung der Stadt von mehr als 50 % einzugehen. Über diesen „Pflichtteil“ hinaus wird von der Rechts-aufsichtsbehörde und der Gemeindeprüfungsanstalt eine Gesamtdarstellung aller Beteiligungen empfohlen, also z.B. auch die Beteiligung an öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden oder an Unternehmen mit einem nur geringen Beteiligungsumfang.

 

Nach dem allgemeinen Teil, der u. a. die rechtlichen Grundlagen kommunalen Handels enthält, folgt eine grafische Darstellung der wichtigsten Beteiligungsunternehmen der Stadt Bühl sowie ein schneller Überblick über die Bilanzkennzahlen und deren Erläuterung (S. 10 ff). Anschließend wird auf den Gegenstand des jeweiligen Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die Beteiligungen des Unternehmens eingegangen. Soweit aus den Jahresabschlüssen der Beteiligungsunternehmen ersichtlich, wird auf den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens eingegangen sowie die finanzielle Lage des Unternehmens und Grundzüge des Geschäftsverlaufes beschrieben. Ebenso werden die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Stadt dargestellt und die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer angegeben. Die wichtigsten Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sind dargestellt.

 

Für die Beteiligungen der Stadt am Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, an verschiedenen Zweckverbänden sowie an der Naturschutzstiftung, für die zwar keine Berichtspflicht besteht, die aber wegen ihres Umfanges bedeutsam sind, wurden soweit möglich die Angaben in gleichem Umfang gemacht. Lediglich für die am Gesamtunternehmen gemessenen „kleinen“ sonstigen Beteiligungen wurden sie verkürzt.

 

Die Steuerungsrelevanz des Beteiligungsberichtes liegt insbesondere darin, dass durch die Gesamtdarstellung der aktuellen Informationen im Vergleich zu den Vorjahren ein Überblick über die Entwicklung aller Beteiligungsunternehmen der Stadt Bühl ermöglicht wird.

 

Der Bericht ist ortsüblich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen. Der Bericht wird außerdem in Form einer pdf-Datei auf der Homepage der Stadt Bühl unter Politik > Städtische Finanzen zur Einsicht und zum Herunterladen bereitgestellt.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 11.05.2016 kam die Frage auf, wieso die Anteile beim BGV notwendig sind.

 

Der BGV wurde am 27.03.1923 als Selbsthilfeorganisation von acht badischen Städten in Mannheim gegründet. Seit 1924 ist der Sitz des Verbandes in Karlsruhe. Der BGV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974. Der BGV betreibt für seine Mitglieder (Landkreise, Städte, Gemeinden, Zweckverbände, Eigenbetriebe) nach dem von der Fachaufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplan Versicherungen in der Schaden- und Unfallversicherung. Die Stadt Bühl sowie der Zweckverband Hochwasserschutz und der Abwasserzweckverband sind Mitglieder des BGV und haben daher Anteile am BGV.

 

Die BGV-Versicherungs-AG wurde am 16.07.2009 als Tochterunternehmen des BGV gegründet. Zu den Kunden zählen kommunale Unternehmen in Privatrechtsform wie z.B. die Bühler Sportstätten GmbH oder die Stadtwerke Bühl GmbH. Diese Unternehmen sind Aktionäre und haben als solche Anteile an der AG.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: