II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
nimmt vom Beteiligungsbericht 2013 Kenntnis.
I. Sachverhalt:
Nach
§ 105 Abs. 2 GemO hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderates und ihrer
Einwohner einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten
Rechts, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht 2012 wurde dem Gemeinderat im Mai 2016 zur Kenntnis
gegeben. Der Bericht für 2013 wurde zwischenzeitlich von der Stabsstelle
Beteiligungsmanagement erarbeitet und fertiggestellt; der Bericht für 2014 ist
zurzeit in Bearbeitung
Im Beteiligungsbericht ist auf alle Unternehmen in
privater Rechtsform bei unmittelbarer und mittelbarer Beteiligung der Stadt von
mehr als 50 % einzugehen. Über diesen „Pflichtteil“ hinaus wird von der
Rechts-aufsichtsbehörde und der Gemeindeprüfungsanstalt eine Gesamtdarstellung
aller Beteiligungen empfohlen, also z.B. auch die Beteiligung an
öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden oder an Unternehmen mit einem nur
geringen Beteiligungsumfang.
Nach dem allgemeinen Teil, der u. a. die rechtlichen
Grundlagen kommunalen Handels enthält, folgt eine grafische Darstellung der
wichtigsten Beteiligungsunternehmen der Stadt Bühl sowie ein schneller
Überblick über die Bilanzkennzahlen und deren Erläuterung (S. 10 ff).
Anschließend wird auf den Gegenstand des jeweiligen Unternehmens, die
Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die Beteiligungen des
Unternehmens eingegangen. Soweit aus den Jahresabschlüssen der
Beteiligungsunternehmen ersichtlich, wird auf den Stand der Erfüllung des
öffentlichen Zwecks des Unternehmens eingegangen sowie die finanzielle Lage des
Unternehmens und Grundzüge des Geschäftsverlaufes beschrieben. Ebenso werden
die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Stadt dargestellt und die
durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer angegeben. Die
wichtigsten Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
sind dargestellt.
Für die Beteiligungen der Stadt am Eigenbetrieb
Abwasserbeseitigung, an verschiedenen Zweckverbänden sowie an der
Naturschutzstiftung, für die zwar keine Berichtspflicht besteht, die aber wegen
ihres Umfanges bedeutsam sind, wurden soweit möglich die Angaben in gleichem
Umfang gemacht. Lediglich für die am Gesamtunternehmen gemessenen „kleinen“
sonstigen Beteiligungen wurden sie verkürzt.
Die Steuerungsrelevanz des Beteiligungsberichtes
liegt insbesondere darin, dass durch die Gesamtdarstellung der aktuellen
Informationen im Vergleich zu den Vorjahren ein Überblick über die Entwicklung
aller Beteiligungsunternehmen der Stadt Bühl ermöglicht wird.
Der
Bericht ist ortsüblich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich
auszulegen. Der Bericht wird außerdem in Form einer pdf-Datei auf der Homepage
der Stadt Bühl unter Politik > Städtische Finanzen zur Einsicht und zum
Herunterladen bereitgestellt.
In der
Gemeinderatssitzung vom 11.05.2016 kam die Frage auf, wieso die Anteile beim
BGV notwendig sind.
Der BGV wurde am
27.03.1923 als Selbsthilfeorganisation von acht badischen Städten in Mannheim
gegründet. Seit 1924 ist der Sitz des Verbandes in Karlsruhe. Der BGV ist eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Gesetz über kommunale
Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974. Der BGV betreibt für seine
Mitglieder (Landkreise, Städte, Gemeinden, Zweckverbände, Eigenbetriebe) nach
dem von der Fachaufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplan Versicherungen in
der Schaden- und Unfallversicherung. Die Stadt Bühl sowie der Zweckverband
Hochwasserschutz und der Abwasserzweckverband sind Mitglieder des BGV und haben
daher Anteile am BGV.
Die BGV-Versicherungs-AG
wurde am 16.07.2009 als Tochterunternehmen des BGV gegründet. Zu den Kunden
zählen kommunale Unternehmen in Privatrechtsform wie z.B. die Bühler
Sportstätten GmbH oder die Stadtwerke Bühl GmbH. Diese Unternehmen sind
Aktionäre und haben als solche Anteile an der AG.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: