a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Öffentlich-rechtlicher Vertrag
c) Satzungsbeschluss
II. Beschlussvorschlag:
a)
Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachten
Anregungen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage
1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.
b)
Der Gemeinderat ermächtigt den
Oberbürgermeister zum Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem
Landratsamtes Rastatt.
c)
Der Gemeinderat beschließt, den
Bebauungsplanentwurf „Hofmatten“ in Bühl-Moos mit textlichen Festsetzungen,
örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzprüfung
vom 03. März 2017 als zusammengefasste Satzung.
I. Sachverhalt:
In
seiner Sitzung am 14. Dezember 2016 hat der Gemeinderat der Stadt Bühl den
Bebauungsplanentwurf „Hofmatten“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, auf
dieser Grundlage erneut die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.
Mit
Schreiben vom 30. Dezember 2016 wurden 11 Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange angeschrieben. Davon gaben 9 Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange eine Rückmeldung, 4 mit und 5 ohne Anregungen. Die
Offenlage erfolgte vom 09. Januar 2017 bis 09. Februar 2017. Während
dieser Zeit wurden 7 private Stellungnahmen vorgebracht. Alle mit Anregungen
eingegangenen Stellungnahmen wurden mit einer Stellungnahme der Verwaltung
versehen und unter Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. Auf der Grundlage der
eingegangenen Stellungnahmen wurden nur redaktionelle oder klarstellende
Änderungen vorgenommen, so dass der vorliegende Bebauungsplan mit Datum vom 03.
März 2017 als Satzung beschlossen werden kann. Die Ergänzungen sind in der
Vorlage grau hinterlegt. In Bezug auf den Artenschutz wurde noch folgende
Änderung vorgenommen:
Artenschutz – Großer Feuerfalter
Aufgrund der
Stellungnahme des Landrastamtes wurde in die textlichen Festsetzungen
aufgenommen, dass zur Vermeidung der Tötung von Entwicklungsstadien des
Falters, Eier und Raupen in sicherere Habitate umgesetzt werden und eine
Wiederbesiedelung der Fläche durch eine Mahd vermieden wird. Da es sich hier um
den Artenschutz handelt wurde es als sinnvoll erachtet in diesem Falle diese
Anregung aufzunehmen.
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zu den Ausgleichsmaßnahmen
Für die Durchführung
der Ausgleichsmaßnahmen ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Landratsamt
Rastatt und der Stadt Bühl erforderlich. Der Vertragsentwurf vom Landratsamt
Rastatt liegt unterschrieben vor.
...
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Der
Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorgebrachten Anregungen
unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage 1
aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung zu beschließen.
Ebenso empfiehlt der
Technische Ausschuss dem Gemeinderat, den Oberbürgermeister zum Abschluss des
öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landratsamtes Rastatt zu ermächtigen.
Weiterhin
empfiehlt der Technische Ausschuss dem Gemeinderat, den Bebauungsplan
„Hofmatten“ in Bühl-Moos mit textlichen Festsetzungen, örtlichen
Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzprüfung vom
03. März 2017 als zusammengefasste Satzung zu beschließen.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: