Betreff
Bebauungsplan „Hofmatten“ in Bühl-Moos,
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Öffentlich-rechtlicher Vertrag
c) Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/555/2017
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

 

a)        Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachten Anregungen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.

 

b)        Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister zum Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landratsamtes Rastatt.

 

c)         Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplanentwurf „Hofmatten“ in Bühl-Moos mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzprüfung vom 03. März 2017 als zusammengefasste Satzung.

 

 


I. Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 14. Dezember 2016 hat der Gemeinderat der Stadt Bühl den Bebauungsplanentwurf „Hofmatten“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage erneut die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.

 

Mit Schreiben vom 30. Dezember 2016 wurden 11 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Davon gaben 9 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange eine Rückmeldung, 4 mit und 5 ohne Anregungen. Die Offenlage erfolgte vom 09. Januar 2017 bis 09. Februar 2017. Während dieser Zeit wurden 7 private Stellungnahmen vorgebracht. Alle mit Anregungen eingegangenen Stellungnahmen wurden mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen und unter Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurden nur redaktionelle oder klarstellende Änderungen vorgenommen, so dass der vorliegende Bebauungsplan mit Datum vom 03. März 2017 als Satzung beschlossen werden kann. Die Ergänzungen sind in der Vorlage grau hinterlegt. In Bezug auf den Artenschutz wurde noch folgende Änderung vorgenommen:

 

Artenschutz – Großer Feuerfalter

Aufgrund der Stellungnahme des Landrastamtes wurde in die textlichen Festsetzungen aufgenommen, dass zur Vermeidung der Tötung von Entwicklungsstadien des Falters, Eier und Raupen in sicherere Habitate umgesetzt werden und eine Wiederbesiedelung der Fläche durch eine Mahd vermieden wird. Da es sich hier um den Artenschutz handelt wurde es als sinnvoll erachtet in diesem Falle diese Anregung aufzunehmen.

 

Öffentlich-rechtlicher Vertrag zu den Ausgleichsmaßnahmen

Für die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Landratsamt Rastatt und der Stadt Bühl erforderlich. Der Vertragsentwurf vom Landratsamt Rastatt liegt unterschrieben vor.

 

 

 

...

- 2 -

 

Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorgebrachten Anregungen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung zu beschließen.

 

Ebenso empfiehlt der Technische Ausschuss dem Gemeinderat, den Oberbürgermeister zum Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landratsamtes Rastatt zu ermächtigen.

 

Weiterhin empfiehlt der Technische Ausschuss dem Gemeinderat, den Bebauungsplan „Hofmatten“ in Bühl-Moos mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzprüfung vom 03. März 2017 als zusammengefasste Satzung zu beschließen.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: