Betreff
Kauf von Gesellschafteranteilen der Baden-Frank-Services Verwaltungs-GmbH sowie der Baden-Franken Services GmbH + Co. KG (B-F-S) durch die Stadtwerke Bühl GmbH
Vorlage
TEST VO/014/2014
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt dem Kauf der Anteile unter Einhaltung folgender Bedingungen zu und ermächtigt den Oberbürgermeister die gesellschaftsrechtlichen Entscheidungsbefugnisse in der Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH entsprechend dieses Beschlusses wahrzunehmen:

 

 

1.    Kauf der Anteile an der Baden-Franken-Services GmbH & Co. KG

 

              von dem ZV KIVBF für den Preis von                                            67.000 €

 

              sowie vom Stadtwerk Tauberfranken für den Preis von               33.500 €

 

100.500

 

2.    Kauf der Anteile an der Baden-Franken-Verwaltungs-GmbH

 

von dem ZV KIVBF für den Preis von                                     10.380,39 €

 

              sowie vom Stadtwerk Tauberfranken für                                  10.380,39 €

 

                                                                                                           20.760,78 €

 

Gesamtbetrag                                                                       121.260,78 €

 

 

Der Kaufpreis wird zum 02.01.2015 fällig. Die Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen des Vermögensplanes der Stadtwerke Bühl GmbH 2015.

 

 


Sachverhalt:

Die Stadtwerke setzen seit der Einführung des Wettbewerbs im Energiemarkt im Jahr 1998 die Zielmatrix Kundenservice, Kundennähe, Loyalität und Kompetenz verbunden mit einer hohen Qualität in der Abwicklung der Kundenansprache sukzessive um. Hier spielt der Kundenservice am Telefon im In- und Outbound-Geschäft (eingehende und ausgehende Telefonate) eine wesentliche Rolle. Dabei wird das Ziel verfolgt, bestehende Kunden zu binden, neue Kunden zu gewinnen und das positive Image der Stadtwerke weiter zu steigern. Der daraus resultierende gegenseitige Dialog wird intensiviert, die Antwortzeit wird hierdurch reduziert.

 

Um das erheblich gesteigerte Kundenanrufaufkommen im Vertriebs- und Kun-denservicebereich sowohl quantitativ als auch qualitativ besser bearbeiten zu können, wurde im Jahr 2010 die Baden-Franken-Services GmbH & Co. KG ge-gründet. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die Baden-Franken-Services Verwaltungs-GmbH. Das Kommandit-Kapital beträgt 360.000 €. Es wurde durch Bareinlage der Kommanditisten erbracht. Gehalten werden die Kapitalanteile von:

 

Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung

Baden-Franken (KIVBF), Karlsruhe                                                           50,00 %

Stadtwerk Tauberfranken GmbH                                                                25,00 %

Stadtwerke Bühl GmbH                                                                               25,00 %

100,00 %

 

Die Gesellschaft hat eine Betriebsstätte im Hause der Stadtwerke. Hier wurde speziell für Energieversorger (i.d.R. Stadtwerke) der Contact-Center-Bereich aufgebaut. Parallel dazu wurden Dienstleistungen im Bereich Energie- und Netzabrechnungen, Energiedatenmanagement und Lieferantenwechselprozesse am Standort Bad Mergentheim implementiert. Dieses Geschäftsfeld wurde im letzten Jahr eingestellt, weil hier keine dauerhafte Auslastung des Personals über das Jahr hinweg gewährleistet werden konnte. Die Auslastung im Contact-Center-Bereich war hingegen immer gegeben. Dies zeigt auch die nachfolgende Anrufstatistik der Stadtwerke.

 

 

 

Die Kunden des B-F-S - Contact-Center sind derzeit im

 

- Fullservice:

Stadtwerke Bühl GmbH

Stadtwerke Schkeuditz GmbH

Stadtwerk Tauberfranken GmbH

Stadtwerke Neuenstadt

 

- Teilservice:

Stadtwerke Oberkirch GmbH

Stadtwerke Nürtingen GmbH

Stadtwerk Külsheim GmbH

 

Das Anrufaufkommen der Stadtwerke im Vertriebs- und Kundenservicebereich stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Zahl der Telefonate, verbunden mit den Anrufzeitpunkten an welchen sie eingehen, zeigt deutlich, dass ein zufriedenstellender Kundenservice mit eigenen Ressourcen nicht darstellbar ist. Ein großer Teil der Kundenanrufe ginge ins Leere, würde die Stadtwerke also gar nicht erst erreichen.

 

Im letzten Jahr hat der Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) die Versorgungswirtschaftliche SAP – DV – Leistungen für Energieversorger in eine neu gegründete Gesellschaft (endica GmbH) ausgegliedert. Gesellschafter der endica ist der KIVBF (Mehrheitsgesellschafter) sowie derzeit 14 Stadtwerke.

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes KIVBF strebt an, die Baden-Franken-Services (B-F-S) mit der endica zu verschmelzen. Aus Sicht der Stadtwerke sollten aber DV- und Kundenserviceleistungen nicht vermischt werden. Die Stadtwerke möchten daher das bestehende Contact-Center gemeinsam mit weiteren Stadtwerken auf Wachstumskurs halten.

 

Die Verbandsversammlung beschloss, dass die KIVBF über die endica das in Bühl bereits aufgebaute Knowhow weiter führen solle. Sofern allerdings die Stadtwerke Bühl Interesse an der Übernahme und Weiterführung haben, erhalten sie alternativ ein Vorkaufsrecht.

 

Die Gesellschafter der Baden-Franken-Services GmbH & Co. KG haben die ES EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, beauftragt, den Unternehmenswert zu ermitteln.

 

Die Gesellschafter KIVBF und Stadtwerk Tauberfranken GmbH haben mit Schreiben vom 22. August 2014 bzw. 13. Oktober 2014 ihre Gesellschafteranteile wie im Gutachten ermittelt den Stadtwerken Bühl zum Kauf angeboten.

 

 

Auf Grund der Gremienbeteiligung beim Zweckverbandes KIVBF war die Annahme des Kaufangebotes bis zum 5. November 2014 erforderlich.

 

Die Geschäftsleitung der Stadtwerke Bühl GmbH befürwortet die Annahme dieses Angebotes und hat deshalb am 5. November im Umlaufverfahren die Zustimmung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung eingeholt.

 

Die Vertreter der Bühler Sportstätten GmbH benötigen für die Entscheidung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bühl GmbH den Beschluss der Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH für den ebenfalls eine Vorberatung im Aufsichtsrat der Bühler Sportstätten GmbH erforderlich ist.

 

Die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH wird vom Oberbürgermeister gebildet, der gemäß § 14 Absatz 4 Nr. 6 der Hauptsatzung über diesen Sachverhalt nur beschließen darf, wenn zuvor der Gemeinderat darüber entschieden hat.

 

Angesichts der Dringlichkeit der Entscheidung war es nicht möglich, die formellen kommunal- und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Die Vertreter der Bühler Sportstätten GmbH haben in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bühl GmbH im Sinne der Vorberatung des Aufsichtsrates trotzdem entschieden und zugestimmt, die angebotenen Kommanditanteile sowie die Anteile an der Komplementär-GmbH zum Kaufpreis von insgesamt 121.260,78 Euro zu erwerben. Der Kaufpreis wird zum 02. Januar 2015 fällig.

 

Die fehlenden Beschlüsse im Gemeinderat und den Gremien der Bühler Sportstätten GmbH sind so bald als möglich nachzuholen.

 

Im nächsten Schritt sollen die erworbenen Geschäftsanteile interessierten Stadtwerken angeboten werden. Diesbezüglich wurden bereits Gespräche mit den Stadtwerken Schkeuditz, Waldkirch, Gengenbach und der Energieversorgung Filstal geführt. Aus der Anlage ist die zu erwartende Entwicklung der neuen Gesellschaft über einen Zeitraum von fünf Jahren ersichtlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ziel ist es, die künftige Gesellschafter- und Kapitalstruktur wie folgt aufzubauen:

 

Beispiel:

 

Damit die B-F-S ihre Gesellschaftsanteile anderen Unternehmen anbieten kann ist es erforderlich ein weiteres Gutachten erstellen zu lassen, um den genauen Verkaufspreis der Anteile zu ermitteln.

 

 


 

 

 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Vorschaurechnung bis 2018