II. Beschlussvorschlag:
Gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2015 fest bzw. beschließt über die Verwendung des Jahresergebnisses wie folgt:
1. Die
Bilanzsumme des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“
zum 31.12.2015 beträgt 40.563.710,35
€
davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 38.342.180,30 €
das Umlaufvermögen 2.221.530,05 €
Rechnungsabgrenzung 0,00 €
davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital 64.583,18 €
die empfangenen Ertragszuschüsse 9.100.233,34 €
die Rückstellungen 346.094,67 €
die Gebührenausgleichsrückstellung 346.094,67 €
die Verbindlichkeiten 31.052.799,16 €
2.
Der Jahresgewinn 2015 beträgt 143.587,36
€
die Summe der Erträge belaufen sich
auf 5.496.009,82
€
die Summe der Aufwendungen ergeben 5.352.422,46
€
3. Der
bilanzielle Jahresgewinn wird zur Tilgung des Verlustvortrags aus Vorjahren
verwendet.
Hierdurch entsteht ein bilanzieller Verlustvortrag in Höhe von 323.030,77 €.
Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Gebührenrechtlich
entstehen im Wirtschaftsjahr eine
Überdeckung bei der Schmutzwasserbeseitigung von 21.811,09 €
Überdeckung bei der Niederschlagswasserbeseitigung von 33.861,33 €
Die Überdeckungen werden der Gebührenausgleichsrückstellung zugeführt.
5. Für
den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung der Stadt Bühl“ wird dem
Oberbürgermeister Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2015 erteilt.
6. Die
Eigenprüfung gemäß § 111 GemO ist erfolgt.
7. Der
Jahresabschluss 2015 wird gem. § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt gemacht. Der
Jahresabschluss wird an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.
8. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt und gleichzeitig Prüfungsbereitschaft angezeigt.
I. Sachverhalt:
In
der Vergangenheit wurde die Feststellung des Jahresabschlusses des
Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zusammen mit der Feststellung der
Jahresrechnung der Stadt Bühl beschlossen.
Aufgrund
der umfangreichen Vor- und Nacharbeiten im Zuge der Einführung des Neuen
kommunalen Haushaltsrechts verzögert sich jedoch die Aufstellung der
Jahresrechnungen ab dem Jahr 2012 der Stadt Bühl.
Im
Verlauf der allgemeinen Verwaltungsprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
wurde die Empfehlung ausgesprochen, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs
Abwasserbeseitigung nun separat feststellen zu lassen.
Feststellung
des Jahresergebnisses 2015 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
Wesentliche Kennzahlen für 2015 sind:
Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung 2015 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
sind erstellt. Das Wirtschaftsjahr 2015 schließt mit einem Gewinn von
143.587,36 € ab. Der in der Bilanz 2015 ausgewiesene Verlustvortrag von
323.030,77 € ergibt sich wie folgt:
Gewinnvortrag zum 31.12.2011 - 867.837,91 €
Jahresgewinn 2012 + 140.456,43 €
Jahresgewinn 2013 + 78.207,61 €
Jahresgewinn 2014 + 182.555,74 €
Jahresgewinn 2015 + 143.587,36
€
Verlustvortrag
zum 31.12.2015 - 466.618,13 €
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: