Betreff
Jahresabschluss der Bühler Innovations- und TechnologieZentrum GmbH für das Wirtschaftsjahr 2016
Vorlage
VO/569/2017
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt vom Jahresabschluss 2016 der Bühler Innovations- und TechnologieZentrum GmbH Kenntnis und empfiehlt der Gesellschafterversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 nebst Lagebericht (und Anhang) der BITZ GmbH wird in der vorgelegten Fassung gebilligt und ist damit festgestellt.

2.    Der Jahresverlust (Fehlbetrag) von 77.368,96 € wird von der Stadt als alleiniger Gesellschafterin getragen und in entsprechender Höhe ausgeglichen.

3.    Der Gemeinderat weist die Mitglieder des Aufsichtsrates der BITZ GmbH an, den Jahresabschluss zum 31.12.2016 in der vorgelegten Fassung der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung zu empfehlen.

4.    Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

5.    Dem Aufsichtsrat der BITZ GmbH wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

 

 


I. Sachverhalt:

Die Geschäftsführung der Bühler Innovations- und TechnologieZentrum GmbH hat den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht (und Anhang) für das Geschäftsjahr 2016 erstellt.

Der Abschlussprüfer und Wirtschaftsprüfer, Büro wpz GmbH Bühl hat nach Prüfung der Unterlagen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Das Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr 2016 weist einen Verlust in Höhe von 77.368,96 aus. Durch Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 26.03.2003 wird der jährliche Verlust von der Stadt übernommen. Im Beschluss zum Wirtschaftsplan 2016 wurde außerdem von einem Verlust in Höhe von 91.200 € ausgegangen, der einstimmig vom Gemeinderat in der Sitzung am 28.10.2015 gebilligt wurde.

 

In den vergangenen Jahren wurde die Verlustübernahme immer bereits im Jahresabschluss eingearbeitet und das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung daher ausgeglichen dargestellt. Nach der Rechtsauffassung und einem entsprechenden Hinweis durch die Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen der letzten Prüfung soll dies zukünftig anders dargestellt werden. Seit dem Jahresabschluss 2015 erfolgt der Ausgleich des Jahresfehlbetrages daher erst nach Feststellung des Jahresabschlusses, also im Folgejahr. Der erwirtschaftete Fehlbetrag aus dem Jahr 2016 führt dadurch im Jahresabschluss und der Bilanz für 2016 zu einer Verminderung des Eigenkapitals, welche aber im Folgejahr 2017 dann wieder ausgeglichen wird.

 

Bevor der Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt Bühl gesellschaftsvertragliche Entscheidungsbefugnisse für die BITZ GmbH wahrnimmt, ist im Falle der Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Ergebnisses eine Entscheidung des Gemeinderates einzuholen.

 

Der Jahresabschluss 2016 soll dem Aufsichtsrat der BITZ GmbH in seiner Sitzung am 23.05.2017 und danach der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: