II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt vom Jahresabschluss 2016 der Bühler Innovations-
und TechnologieZentrum GmbH Kenntnis und empfiehlt der
Gesellschafterversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 nebst
Lagebericht (und Anhang) der BITZ GmbH wird in der vorgelegten Fassung
gebilligt und ist damit festgestellt.
2.
Der Jahresverlust (Fehlbetrag) von 77.368,96
€ wird von der Stadt als alleiniger Gesellschafterin getragen und in
entsprechender Höhe ausgeglichen.
3.
Der Gemeinderat weist die Mitglieder des
Aufsichtsrates der BITZ GmbH an, den Jahresabschluss zum 31.12.2016 in der
vorgelegten Fassung der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung zu
empfehlen.
4.
Der Geschäftsführung wird für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
5.
Dem Aufsichtsrat der BITZ GmbH wird für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
I. Sachverhalt:
Die Geschäftsführung der Bühler Innovations- und TechnologieZentrum GmbH
hat den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht (und Anhang) für das
Geschäftsjahr 2016 erstellt.
Der
Abschlussprüfer und Wirtschaftsprüfer, Büro wpz GmbH Bühl hat nach Prüfung der
Unterlagen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Das
Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr 2016 weist einen Verlust in Höhe von 77.368,96 € aus. Durch Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom
26.03.2003 wird der jährliche Verlust von der Stadt übernommen. Im Beschluss
zum Wirtschaftsplan 2016 wurde außerdem von einem Verlust in Höhe von 91.200 €
ausgegangen, der einstimmig vom Gemeinderat in der Sitzung am 28.10.2015
gebilligt wurde.
In
den vergangenen Jahren wurde die Verlustübernahme immer bereits im
Jahresabschluss eingearbeitet und das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung
daher ausgeglichen dargestellt. Nach der Rechtsauffassung und einem
entsprechenden Hinweis durch die Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen der letzten
Prüfung soll dies zukünftig anders dargestellt werden. Seit dem Jahresabschluss
2015 erfolgt der Ausgleich des Jahresfehlbetrages daher erst nach Feststellung
des Jahresabschlusses, also im Folgejahr. Der
erwirtschaftete Fehlbetrag aus dem Jahr 2016 führt dadurch im Jahresabschluss
und der Bilanz für 2016 zu einer Verminderung des Eigenkapitals, welche aber im
Folgejahr 2017 dann wieder ausgeglichen wird.
Bevor
der Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt Bühl gesellschaftsvertragliche
Entscheidungsbefugnisse für die BITZ GmbH wahrnimmt, ist im Falle der
Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Ergebnisses eine
Entscheidung des Gemeinderates einzuholen.
Der
Jahresabschluss 2016 soll dem Aufsichtsrat der BITZ GmbH in seiner Sitzung am
23.05.2017 und danach der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung
vorgelegt werden.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: