II. Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat beschließt folgende Barzuwendungen als Zuschüsse an sporttreibende
Vereine für das Jahr 2017:
Verein Zuschuss
2017
TV Bühl |
34.683
€ |
TV Eisental |
8.991
€ |
Gymnastikgruppe Moos |
1.883
€ |
SV Kappelwindeck |
16.889
€ |
VfB Bühl |
12.758
€ |
SV Altschweier |
5.771
€ |
SC Eisental |
5.528
€ |
SV Neusatz |
7.472
€ |
SV Vimbuch |
12.515
€ |
SV Weitenung |
8.869
€ |
Taekwon Do Schule Olymp Bühl |
1.519
€ |
Bushido Bühl |
992
€ |
Budozentrum Dokan Bühl |
2.855
€ |
Schützenverein Kappelwindeck |
972
€ |
Schützenverein Eisental |
972
€ |
Schützenverein Neusatz |
547
€ |
Tennisclub Vimbuch |
1.519
€ |
Tennisclub Bühl |
3.159
€ |
Reit- und Fahrverein „St. Leonhard“ |
3.827
€ |
Ski-Club Bühl |
1.377
€ |
Ski-Club Immenstein Neusatz |
1.336
€ |
Rennrodelclub "Weißer Blitz" |
506
€ |
Langlaufzunft Burg Windeck |
211
€ |
Radsportverein Kappelwindeck |
211
€ |
Radfahrverein "Sturmvogel" Moos |
300
€ |
Seglergemeinschaft Bühl |
211
€ |
Tauchsportverein Mittelbaden |
211
€ |
Bühler Boule-Club |
292
€ |
Sportkegelclub Rot-Weiß Bühl |
211
€ |
Modellsportverein Bühl |
466
€ |
Behindertensportverein |
413
€ |
Frauengymnastik Altschweier |
413
€ |
Gleitschirmfreunde Bühlertal-Bühl |
251
€ |
DRK-Seniorengymnastik (6 Gruppen u. Wassergym.) |
340
€ |
Altenwerk Altschweier (Gymnastik) |
170
€ |
Seniorengemeinschaft Vimbuch |
170
€ |
Frauengemeinschaft Balzhofen (Gymnastik) |
340
€ |
Tischtennisgemeinschaft Balzhofen |
170
€ |
Frauengemeinschaft Oberbruch |
170
€ |
Frauengemeinschaft Moos |
340
€ |
Frauengemeinschaft Oberweier |
170
€ |
I. Sachverhalt:
Die
Bedeutung eines vielfältigen und gesunden Vereinslebens für ein intaktes
soziales Umfeld ist unbestritten, immer wieder wird insbesondere die Einbindung
junger Menschen in die sozialen Strukturen eines Vereins als besonders wichtig bestätigt.
Der hohe Stellenwert, der in Bühl den vielfältig tätigen kulturellen, sozialen
oder sportlich engagierten Vereine beigemessen wird, findet seinen Ausdruck
nicht nur in zahlreichen unbaren Hilfeleistungen durch die Stadt sondern auch
mit Barzuschüssen als finanzieller Unterstützung.
Seit
1979 werden Zuschüsse an Bühler Sportvereine unter besonderer Berücksichtigung
der vereinsinternen Jugendarbeit verteilt. Um einen sparsamen Umgang mit Energie
zu fördern, wurde 1991 außerdem eine Energiekostenpauschale eingeführt; seither
kommen die Vereine für ihre entstehenden Kosten aus Strom, Wasser/Abwasser,
Gas, Heizöl selbst auf.
Für
die letzten Jahre wurden Mittel für Barzuschüsse in Höhe von 140.000 Euro
aufgenommen.
Die
Kriterien für die Zuschussverteilung gemäß der 2009 erstmals angewandten
Neukonzeption sind:
·
Vereinsgröße
Für die allgemeine Vereinsarbeit wird ein Betrag zugrunde gelegt, der
sich an der Vereinsgröße nach der Mitgliederzahl orientiert (= Grundzuschuss).
·
Jugendarbeit
Die Mitgliedschaft von jugendlichen Mitgliedern soll besonders gefördert
werden und erfährt deshalb ein besonderes Gewicht.
·
Spielbetrieb/Trainingsaufwand
Der für Jugendmannschaften anfallende Zeit- und Trainingsaufwand wird
zusätzlich berücksichtigt.
·
Saisondauer
Insbesondere die zeitliche Belastung aus dem Spielbetrieb ist von der
Saisonlänge abhängig und soll daher unterschiedlich berücksichtigt werden.
·
Raum-
und Verbrauchskosten (frühere Energiekostenpauschale)
Hier wird die unter den Vereinen stark unterschiedliche finanzielle Belastung
aus Raum- und Verbrauchskosten berücksichtigt, in welche die frühere
Energiekostenpauschale eingeflossen ist.
Die
Bewertungsfaktoren werden durch den Sportausschuss jährlich überprüft. Die
Bewertung und das Ergebnis für jeden Verein sind aus der beigefügten Tabelle
(Anlage 1) ersichtlich. Um größere jährliche Schwankungen bei der
Zuschussgewährung zu vermeiden, wurde auf Wunsch des Sportausschusses die
bisherige Basisgröße für die Gewichtung der Jugendlichen (1 Punkt je
angefangene 50 Jugendliche) seit dem Jahr 2011 nochmals unterteilt (nunmehr 0,1
Punkte je 5 Jugendliche).
Im
Haushaltsplan 2017 sind die Mittel für diese Barzuschüsse an Sportvereine im
THH 4 unter PC 4210 – Förderung des
Sports bereitgestellt.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: