- Grundsatzentscheidung
- Vergabe Architektenleistungen
- Genehmigung außerplanmäßige Ausgabe
II. Beschlussvorschlag:
a) Der
Gemeinderat stimmt dem grundsätzlichen Vorhaben und der vorgestellten Planung
zu und beauftragt die Verwaltung mit deren Umsetzung.
b) Der
Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen Architektenvertrag mit dem
Architekturbüro BauArt², Herrn Dipl.-Ing. Jürgen Lauten, für die Maßnahme
„Daimlerstraße 12“ auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) zu schließen.
c) Der
Gemeinderat genehmigt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe der benötigten
Mittel für die unter Buchstabe a) geplante Maßnahme. Mitteldeckung ist die
Maßnahme „Neubau Feuerwehrgerätehaus West“ Investitionsauftrag I12604170000.
I. Sachverhalt:
Das
Wohnhaus in der Daimlerstraße 12 in Bühl wurde im Jahre 1981 gebaut. Es besteht
aus insgesamt vier Geschossen (Keller-, Erd-, Ober- und Dachgeschoss), wobei
sich lediglich im Erd- und im Obergeschoss Wohnungen zur Unterbringung von Obdachlosen
befinden. Insgesamt stehen derzeit vier Wohnungen mit je 72,79 Quadratmeter
Wohnfläche zur Verfügung.
Bereits
im Jahr 1997 wurde eine Baugenehmigung für den Ausbau des Dachgeschosses und
der Kellerräume erteilt, die aber nie umgesetzt wurde.
Die
derzeitige Konzeption zur Unterbringung von Obdachlosen sieht vor, die
Daimlerstraße 12 so auszubauen, dass weitere Obdachlose dort untergebracht
werden können.
Am
05. April 2017 wurde der Gemeinderat der Stadt Bühl durch den
Fachbereichsleiter Martin Bürkle des Fachbereichs Bürgerservice – Recht-
Zentrale Dienste in nicht-öffentlicher Sitzung über das Vorhaben informiert.
Mittlerweile
liegen Planungen des Architekten Dipl.-Ing. Jürgen Lauten vor. Diese sehen im
Kellergeschoss drei einzelne Zimmer mit Dusche/WC sowie einer Kochecke vor.
Diese Zimmer sind zwischen 20 und 23 Quadratmeter groß. Dort sollen vor allem
verhaltensauffällige Obdachlose untergebracht werden.
Im
Dachgeschoss sollen zwei Wohnungen mit je rund 51 Quadratmeter entstehen.
Insgesamt stehen nach dem geplanten Umbau zusätzliche 168 Quadratmeter zur
Unterbringung von Obdachlosen zur Verfügung.
Durch
den geplanten Umbau muss das Dach energetisch modernisiert und die
Heizungsanlage erneuert werden.
Die
Kostenberechnung geht von einer Gesamtsumme von brutto 388.000,00 Euro
inklusive der Baunebenkosten (Anteil Architektenleistungen zirka 55.000 Euro)
aus.
Es
stehen im Haushalt 2017 keine Mittel für diese Maßnahme zur Verfügung. Der
Gemeinderat hat aufgrund des dringenden Bedürfnisses somit eine sog.
außerplanmäßige Ausgabe zu genehmigen.
Als
Mitteldeckung schlägt die Verwaltung nicht benötigte Mittel des Bauvorhabens
„Neubau Feuerwehrgerätehaus West“ (Investitionsauftrag I12604170000) vor. Dort
stehen insgesamt 1,9 Mio Euro im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung.
...
- 2 -
Aufgrund
von Verzögerungen des Bauzeitenplans, durch die ausstehende Baugenehmigung
werden die Mittel im Jahr 2017 nicht in voller Höhe dort benötigt.
Die
Detailplanung wird vom Architekten in der Sitzung vorgestellt.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: