Betreff
Ausbau des Keller- und Dachgeschosses im Wohnhaus Daimlerstraße 12 in Bühl
- Grundsatzentscheidung
- Vergabe Architektenleistungen
- Genehmigung außerplanmäßige Ausgabe
Vorlage
VO/586/2017
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

a)    Der Gemeinderat stimmt dem grundsätzlichen Vorhaben und der vorgestellten Planung zu und beauftragt die Verwaltung mit deren Umsetzung.

 

b)    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen Architektenvertrag mit dem Architekturbüro BauArt², Herrn Dipl.-Ing. Jürgen Lauten, für die Maßnahme „Daimlerstraße 12“ auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu schließen.

 

c)    Der Gemeinderat genehmigt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe der benötigten Mittel für die unter Buchstabe a) geplante Maßnahme. Mitteldeckung ist die Maßnahme „Neubau Feuerwehrgerätehaus West“ Investitionsauftrag I12604170000.

 

 


I. Sachverhalt:

Das Wohnhaus in der Daimlerstraße 12 in Bühl wurde im Jahre 1981 gebaut. Es besteht aus insgesamt vier Geschossen (Keller-, Erd-, Ober- und Dachgeschoss), wobei sich lediglich im Erd- und im Obergeschoss Wohnungen zur Unterbringung von Obdachlosen befinden. Insgesamt stehen derzeit vier Wohnungen mit je 72,79 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung.

 

Bereits im Jahr 1997 wurde eine Baugenehmigung für den Ausbau des Dachgeschosses und der Kellerräume erteilt, die aber nie umgesetzt wurde.

 

Die derzeitige Konzeption zur Unterbringung von Obdachlosen sieht vor, die Daimlerstraße 12 so auszubauen, dass weitere Obdachlose dort untergebracht werden können.

 

Am 05. April 2017 wurde der Gemeinderat der Stadt Bühl durch den Fachbereichsleiter Martin Bürkle des Fachbereichs Bürgerservice – Recht- Zentrale Dienste in nicht-öffentlicher Sitzung über das Vorhaben informiert.

 

Mittlerweile liegen Planungen des Architekten Dipl.-Ing. Jürgen Lauten vor. Diese sehen im Kellergeschoss drei einzelne Zimmer mit Dusche/WC sowie einer Kochecke vor. Diese Zimmer sind zwischen 20 und 23 Quadratmeter groß. Dort sollen vor allem verhaltensauffällige Obdachlose untergebracht werden.

 

Im Dachgeschoss sollen zwei Wohnungen mit je rund 51 Quadratmeter entstehen. Insgesamt stehen nach dem geplanten Umbau zusätzliche 168 Quadratmeter zur Unterbringung von Obdachlosen zur Verfügung.

 

Durch den geplanten Umbau muss das Dach energetisch modernisiert und die Heizungsanlage erneuert werden.

 

Die Kostenberechnung geht von einer Gesamtsumme von brutto 388.000,00 Euro inklusive der Baunebenkosten (Anteil Architektenleistungen zirka 55.000 Euro) aus.

 

Es stehen im Haushalt 2017 keine Mittel für diese Maßnahme zur Verfügung. Der Gemeinderat hat aufgrund des dringenden Bedürfnisses somit eine sog. außerplanmäßige Ausgabe zu genehmigen.

Als Mitteldeckung schlägt die Verwaltung nicht benötigte Mittel des Bauvorhabens „Neubau Feuerwehrgerätehaus West“ (Investitionsauftrag I12604170000) vor. Dort stehen insgesamt 1,9 Mio Euro im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung.

...

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Aufgrund von Verzögerungen des Bauzeitenplans, durch die ausstehende Baugenehmigung werden die Mittel im Jahr 2017 nicht in voller Höhe dort benötigt.

 

Die Detailplanung wird vom Architekten in der Sitzung vorgestellt.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: