Betreff
L83a, Fahrbahndeckenerneuerung Ottersweier – Neusatz durch
RP Karlsruhe, Anteil der Stadt Bühl
Vorlage
VO/595/2017
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Technische Ausschuss stimmt einer Kostenbeteiligung am Bauvorhaben

L 83a, Fahrbahndeckenerneuerung Ottersweier – Neusatz zu und ermächtigt den Oberbürgermeister eine entsprechende Vereinbarung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe zu schließen.

 

Der Technische Ausschuss genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe für die erforderlichen Mittel von der zurückgestellten Maßnahme Benderstraße, 2. BA.

 

 


I. Sachverhalt:

Das Regierungspräsidium Karlsruhe führt eine Fahrbahndeckenerneuerung im Bereich Ottersweier – Neusatz in 5 Bauabschnitten aus. Abschnittsweise wird der bituminöse Fahrbahnoberbau auf einer Tiefe von 4 bis 16 cm abgefräst, Rinnenplatten ausgewechselt und teilweise Bordsteine reguliert und erneuert sowie anschließend der bituminöse Fahrbahnoberbau wiederhergestellt.

 

Übersicht Bauabschnitte (BA) - siehe auch beiliegender Plan:

 

1.    BA   Ottersweier bis zur Kreuzung L 83 a / K3752

2.    BA   Kreuzung L 83 a / K 3752 bis zur Einmündung „Burg-Windeck-Straße“

3.    BA   Einmündung Burg-Windeck-Straße bis Ortseingang Neusatz

4.    BA   Ortseingang Neusatz bis Abzweig Schwarzwaldstraße/ untere Ecke

Haus-Nr. 10

5.    BA   Ecke Haus Nr. 10 bis Einmündung Waldmattstraße

 

Der Anteil der Stadt Bühl beinhaltet Leistungen zur Sanierung von Gehwegen (Auswechslung/ Erneuerung der Bordsteine und die Erneuerung der dahinterliegenden Fläche) im 4. Bauabschnitt (nördliche Ausrichtung). Gemäß des Ergebnisses der durch das Regierungspräsidium durchgeführten Ausschreibung beträgt der Anteil der Stadt Bühl 45.263,03 Euro (brutto).

 

Im Haushalt 2017 stehen unter Investitionsauftrag I54105140200, 20.000 Euro hierfür zur Verfügung. Aufgrund des erst im Laufe des Jahres bekannt gewordenen höheren Volumens der Maßnahme ist eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich, um die zusätzlichen Kosten zu decken. Deckungsvorschlag ist die für 2017 zurückgestellte Maßnahme Benderstraße, 2. BA (Investitionsauftrag I54105200340).

Der Gemeinderat wurde in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 05. April 2017 bereits über die bevorstehende Kostensteigerung vorab informiert.

 

Den Auftrag durch das Regierungspräsidium erhielt die Firma Grötz GmbH & Co. KG, 76571 Gaggenau, die der Stadt bereits durch mehrere eigene Baumaßnahmen bekannt ist.

 

Darüber hinaus soll auf Wunsch des Ortschaftsrates Neusatz und eigene Veranlassung der Stadt Bühl im 4. Bauabschnitt (südliche Ausrichtung) noch der Gehwegbereich Schwarzwaldstraße 2 bis 6 neu erstellt werden.

Hierdurch entstehen voraussichtlich weitere Kosten in Höhe von zirka

50.000 Euro (brutto) zzgl. erforderliche Grunderwerbskosten (ca. 4.000 Euro).

 

 

 

...

 

 

- 2 -

 

Die Arbeiten beginnen am 26. Juni 2017 und sollen im September 2017 abgeschlossen sein.

 

Es sind durch die Arbeiten Sperrungen und Umleitungen erforderlich, über welche das Regierungspräsidium Karlsruhe in Absprache mit der zuständigen Verkehrsbehörde rechtzeitig informiert.

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: