RP Karlsruhe, Anteil der Stadt Bühl
II. Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss
stimmt einer Kostenbeteiligung am Bauvorhaben
L 83a,
Fahrbahndeckenerneuerung Ottersweier – Neusatz zu und ermächtigt den
Oberbürgermeister eine entsprechende Vereinbarung mit dem Regierungspräsidium
Karlsruhe zu schließen.
Der Technische Ausschuss
genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe für die erforderlichen Mittel von der
zurückgestellten Maßnahme Benderstraße, 2. BA.
I. Sachverhalt:
Das
Regierungspräsidium Karlsruhe führt eine Fahrbahndeckenerneuerung im Bereich
Ottersweier – Neusatz in 5 Bauabschnitten aus. Abschnittsweise wird der
bituminöse Fahrbahnoberbau auf einer Tiefe von 4 bis 16 cm abgefräst,
Rinnenplatten ausgewechselt und teilweise Bordsteine reguliert und erneuert
sowie anschließend der bituminöse Fahrbahnoberbau wiederhergestellt.
Übersicht
Bauabschnitte (BA) - siehe auch beiliegender Plan:
1.
BA Ottersweier bis
zur Kreuzung L 83 a / K3752
2.
BA Kreuzung L 83 a /
K 3752 bis zur Einmündung „Burg-Windeck-Straße“
3.
BA Einmündung
Burg-Windeck-Straße bis Ortseingang Neusatz
4.
BA Ortseingang
Neusatz bis Abzweig Schwarzwaldstraße/ untere Ecke
Haus-Nr.
10
5.
BA Ecke Haus Nr. 10
bis Einmündung Waldmattstraße
Der Anteil der
Stadt Bühl beinhaltet Leistungen zur Sanierung von Gehwegen (Auswechslung/
Erneuerung der Bordsteine und die Erneuerung der dahinterliegenden Fläche) im
4. Bauabschnitt (nördliche Ausrichtung). Gemäß des Ergebnisses der durch das
Regierungspräsidium durchgeführten Ausschreibung beträgt der Anteil der Stadt
Bühl 45.263,03 Euro (brutto).
Im Haushalt 2017
stehen unter Investitionsauftrag I54105140200, 20.000 Euro hierfür zur
Verfügung. Aufgrund des erst im Laufe des Jahres bekannt gewordenen höheren
Volumens der Maßnahme ist eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich, um die
zusätzlichen Kosten zu decken. Deckungsvorschlag ist die für 2017
zurückgestellte Maßnahme Benderstraße, 2. BA (Investitionsauftrag
I54105200340).
Der Gemeinderat
wurde in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 05. April 2017 bereits über die
bevorstehende Kostensteigerung vorab informiert.
Den Auftrag
durch das Regierungspräsidium erhielt die Firma Grötz GmbH & Co. KG, 76571
Gaggenau, die der Stadt bereits durch mehrere eigene Baumaßnahmen bekannt ist.
Darüber hinaus
soll auf Wunsch des Ortschaftsrates Neusatz und eigene Veranlassung der Stadt
Bühl im 4. Bauabschnitt (südliche Ausrichtung) noch der Gehwegbereich
Schwarzwaldstraße 2 bis 6 neu erstellt werden.
Hierdurch
entstehen voraussichtlich weitere Kosten in Höhe von zirka
50.000 Euro
(brutto) zzgl. erforderliche Grunderwerbskosten (ca. 4.000 Euro).
...
- 2 -
Die Arbeiten
beginnen am 26. Juni 2017 und sollen im September 2017 abgeschlossen sein.
Es sind durch die Arbeiten Sperrungen und Umleitungen
erforderlich, über welche das Regierungspräsidium Karlsruhe in Absprache mit
der zuständigen Verkehrsbehörde rechtzeitig informiert.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: