II. Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat beschließt entsprechend der Anlage die Bildung von Budgetresten
für das Haushaltsjahr 2016.
I. Sachverhalt:
Die im
Haushaltsplan enthaltenen Planansätze gelten grundsätzlich nur für das
jeweilige Haushaltsjahr. Zum 01.01.2012 erfolgte bei der Stadt Bühl die
Umstellung nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht auf der Basis einer
kaufmännischen Rechnungslegung. Der Haushaltsplan 2012 wurde erstmals nach den
Grundsätzen der neuen kommunalen Doppik aufgestellt. Aus der kameralen Rechnung
2011 wurden wegen der Umstellung keine Ausgabereste in das neue System
übernommen.
Nicht in Anspruch
genommene Ansätze können auch nach dem neuen Haushaltsrecht als Budgetreste auf
das Folgejahr übertragen werden. Nach den Bestimmungen der
Gemeindehaushaltsverordnung (§ 21 Abs. 1 GemHVO) bleiben Ansätze im Bereich der
investiven Auszahlungen (Finanzhaushalt) bis zum zweiten vollen Jahr nach
wesentlicher Fertigstellung der Maßnahme verfügbar. Gleiches gilt für
zweckgebundene investive Einzahlungen für Investitionszuwendungen und
–beiträge. Ermächtigungen für Aufwendungen (Ergebnishaushalt) und Auszahlungen
(Finanzhaushalt) können ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden (§
21 Abs. 2 GemHVO). Für die Übertragung von weiteren Mitteln ins Folgejahr ist
die Bildung von Budgetresten erforderlich.
Die Ausgabereste
haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
Kameral |
Jahr |
|
Verwaltungshaushalt |
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Vermögenshaushalt |
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2004 |
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242.103,35 € |
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3.484.047,54 € |
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2005 |
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238.841,04 € |
|
4.412.327,67 € |
|
2006 |
|
238.726,95 € |
|
4.819.585,13 € |
|
2007 |
|
371.298,13 € |
|
5.052.358,66 € |
|
2008 |
|
292.786,29 € |
|
3.742.242,16 € |
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2009 |
|
228.849,35 € |
|
5.314.507,24 € |
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2010 |
|
246.013,92 € |
|
5.323.605,49 € |
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2011 |
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keine Ausgabereste (Umstellung auf NKHR) |
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Doppisch |
Jahr |
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Ergebnishaushalt |
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Investive Ausgaben |
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2012 |
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237.048,01 € |
|
2.214.793,20 € |
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2013 |
|
435.931,91 € |
|
6.645.779,72 € |
|
2014 |
|
154.282,07 € |
|
6.493.836,54 € |
|
2015 |
|
62.588,14 € |
|
2.467.486,93 € |
|
2016 |
|
269.849,63 € |
|
3.190.635,08 € |
Bei den Investitionsausgaben sind größere Beträge vor allem für bis zum
Jahresende 2016 nicht abgeflossene Finanzmittel im Bereich Straßenbau (rd.
771 T€), im Bereich des Gewässerschutz (rd. 396 T€), im Bereich der
Feuerwehr (rd. 317 T€) und für die Sanierungen der Aloys-Schreiber-Schule
(rd. 312 T€) und im Bereich Stadtsanierung (rd. 292 T€) vorgesehen.
Für die Sanierung der Aloys-Schreiberschule sind Überträge für noch nicht
abgerufene Investitionszuschüsse von 300 T€ eingeplant.
Für den Erwerb von Grundstücken sind rd. 400 T€ vorgesehen. Gemäß §
21 GemHVO sind nicht verbrauchte Investitionen in die Folgejahre zu übertragen,
damit die Maßnahmen fertiggestellt werden können.
Ein großer Teil der Beträge ist im laufenden Jahr bereits verbraucht
worden.
Im Ergebnishaushalt wird für die Globalmittel (rd. 69 T€) sowie für
das Partnerschaftskomitee (rd. 4 T€) die Übertragung von Budgetresten
vorgeschlagen. Für diese Ansätze galten bereits im kameralen Rechnungswesen
Übertragbar-keitsvermerke. Daneben wird angeregt, die Budgetreste für
Katastererstellungen (rd. 154 T€), die Projekte „Bürgerbeteiligungsprozess
LQN“ (rd. 29 T€) und „SoNaTe“ in Eisental (rd. 9 T€) sowie die
Neukonzeption der Mediathek (rd. 5 T€) zu übertragen.
In der Anlage sind alle Beträge aufgelistet, die als Budgetermächtigung
ins Folgejahr übertragen werden sollen.
Nach den doppischen Grundsätzen können im neuen Haushaltsrecht neben den
sog. Pflichtrückstellungen z.B. im Bereich Altersteilzeit oder Nachsorge von
Abfalldeponien auch noch weitere Aufwandsrückstellungen gebildet werden
(§ 41 Abs. 2 GemHVO). Dies betrifft insbesondere Unterhaltungsmaßnahmen,
die im Haushaltsjahr zwar fest vorgesehen waren, aber bis zum Jahresende nicht
durchgeführt wurden (unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen). Für sämtliche
Maßnahmen des abgelaufenen Haushaltsjahres, die im Folgejahr abgeschlossen und
abgerechnet wurden, werden im Rahmen des bilanziellen Jahresabschlusses 2016
freiwillige Rückstellungen in Höhe von rd. 97 T€ gebildet. Es handelt sich
dabei um Unterhaltungsaufwendungen (u.a. Decken-/ Pflastersanierungen) von
Straßen. Der genaue Betrag kann der Anlage entnommen werden.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: