Betreff
Bürgerhaus Neuer Markt ,
Erneuerung LWL- und EDV Kabel,
Vergabe der Elektroinstallation DIN 18382
Vorlage
VO/608/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Die Firma Götz-Ketterer GmbH, 77815 Bühl erhält den Auftrag für die Erneuerung der LWL- und EDV Kabel nach DIN 18382 zum Angebotspreis in Höhe von brutto 77.713,41 Euro.

 

 


I. Sachverhalt:

Die Verkabelungen im Bürgerhaus stammen noch aus dem Eröffnungsjahr Die Verkabelungen im Bürgerhaus stammen noch aus dem Eröffnungsjahr 1989 und sind mittlerweile vollkommen überaltert. Damals wurden nur die notwendigsten Verkabelungen in den Büroräumen durchgeführt. Die Telefon Verkabelungen erfolgten noch mit einfachen Telefonkabeln. Beide Kabeltypen für Telefon und EDV sind aber für die heutigen Anforderungen völlig ungeeignet.

 

Mittlerweile ist eine neue Telefonanlage beauftragt worden, die mit alten Kabeln nicht betrieben werden kann. Deshalb ist es dringend notwendig, die Verkabelungen im gesamten Gebäude zu erneuern. Das LWL-Kabel zwischen Rathaus 3 und Bürgerhaus muss wegen eines Kabelbruches in der Straße ebenfalls erneuert werden. Weil das Haus ganzjährig in Betrieb ist, wurde als Ausführungszeitraum der Zeitraum der großen Ferien verbindlich vorgegeben. Dann ist Sommerpause und es gibt weniger Veranstaltungen.

 

Mit Planung und Bauleitung dieser Maßnahme wurde das Planungsbüro für Elektrotechnik Alexander Müller, 77815 Bühl beauftragt. Die vom genannten Büro erstellte Kostenberechnung ergab, dass die im Haushalt 2017 eingestellten Mittel der Kostenstelle 28100400 (Bauunterhalt) für diese Maßnahme in Höhe von 71.000,00 € nicht ausreichen. Es wurde ein Kostendeckungsvorschlag ausgearbeitet. Der Mehraufwand wurde gedeckt mit Mittel aus der gleichen Kostenstelle und zwar aus den Titeln „Allgemein“ in Höhe von 30.000,00 € und „Reparaturen aus Prüfungen und Wartungen“ in Höhe von 35.000,00 €.

Die Haushaltsunterlage Bau (HU BAU) wurde am 04.04.2017 aufgestellt und in Höhe von 96.000,00 € freigegeben. Für das Gewerk Elektroinstallation stehen gemäß HU BAU 63.070,00 € brutto zur Verfügung. Die restlichen Mittel werden für baubegleitende Maßnahmen und Nebenkosten benötigt.

 

Die Arbeiten wurden vom Büro Müller öffentlich ausgeschrieben.

 

Die Ausschreibungsunterlagen wurden von vier Firmen angefordert. Zum Zeitpunkt des Eröffnungstermins (Submission) am 06.06.2017, 10:45 Uhr, lag kein Angebot vor.

Daraufhin wurde zu einer Firma Kontakt aufgenommen. Die Firma erklärte sich bereit, im Nachhinein ein Angebot abzugeben. Mit Datum vom 09.06.2017 wurde ein Angebot abgegeben.

 

Gemäß § 3a Abs. 4 VOB/A ist nach einer vergeblichen öffentlichen Ausschreibung eine freihändige Auftragsvergabe rechtlich zulässig.

 

 

 

 

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Die rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebotsunterlagen wurde vom erwähnten Büro durchgeführt. Im Vergleich kann festgestellt werden, dass die Angebotspreise ca. 23 % über den berechneten Kosten liegen.

In der Angebotsendsumme in Höhe von 77.713,41 € ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % enthalten.

Fa. Götz-Ketterer GmbH, vormals Elektro Götz ist der Stadtverwaltung Bühl aus einer Vielzahl von städtischen Aufträgen bekannt.

 

Die Gesamtbaukosten werden aufgrund dieser Erhöhung um ca. 15.000,00 € von 96.000,00 € auf 111.000,00 € steigen. Es erfolgt wie zuvor beschrieben eine gegenseitige Kostendeckung auf der Kostenstelle.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlagenverzeichnis: