Erneuerung LWL- und EDV Kabel,
Vergabe der Elektroinstallation DIN 18382
III.
Beschlussvorschlag:
Die Firma Götz-Ketterer
GmbH, 77815 Bühl erhält den Auftrag für die Erneuerung der LWL- und EDV Kabel
nach DIN 18382 zum Angebotspreis in Höhe von brutto 77.713,41 Euro.
I.
Sachverhalt:
Die
Verkabelungen im Bürgerhaus stammen noch aus dem Eröffnungsjahr Die
Verkabelungen im Bürgerhaus stammen noch aus dem Eröffnungsjahr 1989 und sind
mittlerweile vollkommen überaltert. Damals wurden nur die notwendigsten
Verkabelungen in den Büroräumen durchgeführt. Die Telefon Verkabelungen
erfolgten noch mit einfachen Telefonkabeln. Beide Kabeltypen für Telefon und
EDV sind aber für die heutigen Anforderungen völlig ungeeignet.
Mittlerweile ist
eine neue Telefonanlage beauftragt worden, die mit alten Kabeln nicht betrieben
werden kann. Deshalb ist es dringend notwendig, die Verkabelungen im gesamten
Gebäude zu erneuern. Das LWL-Kabel zwischen Rathaus 3 und Bürgerhaus muss wegen
eines Kabelbruches in der Straße ebenfalls erneuert werden. Weil das Haus
ganzjährig in Betrieb ist, wurde als Ausführungszeitraum der Zeitraum der
großen Ferien verbindlich vorgegeben. Dann ist Sommerpause und es gibt weniger
Veranstaltungen.
Mit Planung und
Bauleitung dieser Maßnahme wurde das Planungsbüro für Elektrotechnik Alexander
Müller, 77815 Bühl beauftragt. Die vom genannten Büro erstellte
Kostenberechnung ergab, dass die im Haushalt 2017 eingestellten Mittel der
Kostenstelle 28100400 (Bauunterhalt) für diese Maßnahme in Höhe von 71.000,00 €
nicht ausreichen. Es wurde ein Kostendeckungsvorschlag ausgearbeitet. Der
Mehraufwand wurde gedeckt mit Mittel aus der gleichen Kostenstelle und zwar aus
den Titeln „Allgemein“ in Höhe von 30.000,00 € und „Reparaturen aus Prüfungen
und Wartungen“ in Höhe von 35.000,00 €.
Die
Haushaltsunterlage Bau (HU BAU) wurde am 04.04.2017 aufgestellt und in Höhe von
96.000,00 € freigegeben. Für das Gewerk Elektroinstallation stehen gemäß HU BAU
63.070,00 € brutto zur Verfügung. Die restlichen Mittel werden für
baubegleitende Maßnahmen und Nebenkosten benötigt.
Die Arbeiten
wurden vom Büro Müller öffentlich ausgeschrieben.
Die
Ausschreibungsunterlagen wurden von vier Firmen angefordert. Zum Zeitpunkt des
Eröffnungstermins (Submission) am 06.06.2017, 10:45 Uhr, lag kein
Angebot vor.
Daraufhin wurde
zu einer Firma Kontakt aufgenommen. Die Firma erklärte sich bereit, im
Nachhinein ein Angebot abzugeben. Mit Datum vom 09.06.2017 wurde ein Angebot
abgegeben.
Gemäß § 3a Abs.
4 VOB/A ist nach einer vergeblichen öffentlichen Ausschreibung eine freihändige
Auftragsvergabe rechtlich zulässig.
...
- 2 -
Die
rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebotsunterlagen
wurde vom erwähnten Büro durchgeführt. Im Vergleich kann festgestellt werden,
dass die Angebotspreise ca. 23 % über den berechneten Kosten liegen.
In der
Angebotsendsumme in Höhe von 77.713,41 € ist die gesetzliche
Mehrwertsteuer von 19 % enthalten.
Fa.
Götz-Ketterer GmbH, vormals Elektro Götz ist der Stadtverwaltung Bühl aus einer
Vielzahl von städtischen Aufträgen bekannt.
Die
Gesamtbaukosten werden aufgrund dieser Erhöhung um ca. 15.000,00 € von
96.000,00 € auf 111.000,00 € steigen. Es erfolgt wie zuvor beschrieben eine
gegenseitige Kostendeckung auf der Kostenstelle.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagenverzeichnis: