Betreff
Erhöhung der Elternentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen
Vorlage
VO/612/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Elternentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.09.2017 und ab dem 01.09.2018 in nachfolgender Höhe festzulegen (Abrechnungsbasis 12 Monate).

 

 

Elternentgelte

01.09.2017

01.09.2018

 

Entgelte für Kinder von 3 bis 6 Jahren:

 

 

Regelbeitrag für das Erstkind

 

 

 

 

90,00 €

 

 

 

 

93,00 €

 

Regelbeitrag für das Zweitkind

 

45,00 €

 

46,50 €

 

Inanspruchnahme verlängerter Betreuungszeiten

 

23,00 €

 

25,00 €

 

Beitrag Ganztagsbetreuung incl. Essen

Betreuungszeit bis 9 Stunden/Stück

 

Betreuungszeit bis 10,50 Stunden/Stück

(Bühler Kinderhaus und Kind & Co. Weitenung)

 

Ermäßigung für Zweitkinder

 

 

 

215,00 €

 

240,00 €

 

 

45,00 €

 

 

 

225,00 €

 

250,00 €

 

 

46,50 €

 

 

Elternentgelte Krippenkinder (Kinder < 3 J.):

 

Betreuungszeit bis 4,5 Stunden

(Regelbetreuung)

 

 Betreuungszeit bis 6,5 Stunden (VÖ) incl. Essen

 

Ganztagsbetreuung bis 10,50 Std. (GT) incl. Essen

(Bühler Kinderhaus und Kind & Co. Weitenung)

 

 

 

 

 

135,00 €

 

 

225,00 €

 

350,00 €

 

 

 

 

140,00 €

 

 

240,00 €

 

360,00 €

 

 


I. Sachverhalt:

 

Die letzte Anpassung der Elternentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen erfolgte zum 01. März 2016. Die monatlichen Nutzungsentgelte sind seither wie folgt zu entrichten (Abrechnungsbasis 12 Monatsentgelte):

 

 

Regelbeitrag für das Erstkind    (Kinder von 3 bis 6 Jahren)

 

85,00 €

 

Regelbeitrag für das Zweitkind  (Kinder von 3 bis 6 Jahren)

 

42,50 €

 

Inanspruchnahme verlängerter Betreuungszeiten

 

22,00 €

 

Beitrag Ganztagsbetreuung für Kinder ab 3 Jahren (incl. Essen):

 

Betreuungszeit bis 9 Stunden/Stück

 

Betreuungszeit bis 10,50 Stunden/Stück

(Bühler Kinderhaus und Kinderhaus Kind & Co. Weitenung )

 

Ermäßigung für Zweitkinder

 

 

 

 

210,00 €

 

235,00 €

 

 

42,50 €

 

Beitrag für Krippenkinder (Kinder von 1 bis 3 Jahren)

 

Betreuungszeit bis 4,5 Stunden (Regelbetreuung)

 

(1,5-facher Satz des Regelbeitrages; Hintergrund: bei Aufnahme eines betreuungsintensiveren Kleinkindes sind gegenüber der Regelgruppe zwei Kindergartenplätze anzurechnen)

 

Betreuungszeit bis 6,5 Stunden (VÖ) incl. Essen

 

Betreuungszeit bis 10,50 Stunden (GT) incl. Essen

 

 

 

 

128,00 €

 

 

 

 

215,00 €

 

335,00 €

 

 

Von den kommunalen Landesverbänden wird in Abstimmung mit den Kirchen und konfessionellen Verbänden empfohlen, eine kontinuierliche Anpassung der Elternentgelte vorzunehmen, um damit die durch den Ausbau der Krippen- und Tagesstättenangebote stark gestiegenen Betriebskosten der Kindergartenträger, hier insbesondere die erhöhten Personalkosten für die Fachkräfte-schlüsselanpassungen, tarifbedingte Steigerungen sowie die gestiegenen Kosten für die Speiseversorgung, decken zu können.

 

Als Orientierung gilt dabei die von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg vorgegebene Größe, dass über die Elternentgelte zumindest ein Deckungsgrad von 20 % an den lfd. Betriebsausgaben (ohne kalkulatorische Kosten) erzielt werden sollte. Darüber hinaus sollen die Entgelte selbstverständlich auch der finanziellen Belastbarkeit der Eltern Rechnung tragen (= Abschläge für Zweitkinder). Bei den städtischen Kindertageseinrichtungen decken die Elternentgelte aktuell nur noch rd. 15 % bis 18 % der laufenden Betriebskosten.

 

Der Zuschussbedarf der Stadt Bühl für die Bühler Kindertageseinrichtungen liegt derzeit bei rd. 4,5 Mio. Euro pro Jahr und ist durch den Ausbau der Betreuungsangebote, vor allem aber auch durch die tarifbedingten Personalkostensteigerungen, innerhalb von wenigen Jahren um rd. 1,0 Mio. Euro gestiegen.

 

Die Landeszuweisungen für die Kommunen sind seit Jahren nahezu unverändert und betragen für die Stadt Bühl rd. 3,4 Mio. Euro pro Jahr. Die diskutierte Einführung eines „beitragsfreien Kindergartenjahres“ kann unter diesen Rahmenbedingungen nicht empfohlen werden.

 

Der Städtetag Baden-Württemberg empfiehlt im Einvernehmen mit den Kirchen für das Kita-Jahr 2017/2018 eine Erhöhung der Elternentgelte im Umfang von 6 bis 8 % umzusetzen.

 

In Abstimmung mit allen kirchlichen und freien Trägern der Stadt Bühl  ist – wie schon in den vergangenen Jahren praktiziert – daher erneut vorgesehen, über einen Zeitraum von zwei Jahren hinweg, eine angemessene Anpassung der Elternentgelte wie folgt vorzunehmen:

 

 

Vorschlag

Regelbeitrag

 

Kinder von 3 bis 6 Jahren

 

seit 01.03.2016

 

 

01.09.2017

 

01.09.2018

 

Stadt

 

Kirche

 

Stadt

 

Kirche

 

Stadt

 

Kirche

 

Erstkind

 

85,00 €

 

85,00 €

 

90,00 €

 

90,00 €

 

93,00 €

 

93,00 €

 

Zweitkind

 

42,50 €

 

42,50 €

 

45,00 €

 

45,00 €

 

46,50 €

 

46,50 €

 

 

 

 

Inanspruch-nahme von

verlängerten Betreuungszeiten *

 

seit 01.03.2016

 

 

01.09.2017

 

01.09.2018

 

Stadt

 

Kirche

 

Stadt

 

Kirche

 

Stadt

 

Kirche

 

Je Kind

 

22,00 €

 

22,00 €

 

23,00 €

 

23,00 €

 

25,00 €

 

25,00 €

 

*  der Zuschlag für verlängerte Öffnungszeiten sollte i. d. R. 25 % des Regelsatzes betragen.

 

 

 

Vorschlag

Ganztags-

betreuung

 

Kinder von 3 bis 6 Jahren

 

seit 01.03.2016

 

 

01.09.2017

 

01.09.2018

 

Betreuung

 

Essen

 

Betreuung

 

Essen

 

Betreuung

 

Essen

 

Erstkind

 

136,00 €

 

74,00 €

 

140,00 €

 

75,00 €

 

150,00 €

 

75,00 €

 

Zweitkind

 

(- 42,50 €)

*

93,50 €

 

 

 

 

74,00 €

 

(- 45,00 €)

*

95,00 €

 

 

 

 

75,00 €

 

(- 46,50 €)

*

103,50 €

 

 

 

 

75,00 €


*      der für „Regelkinder im Alter von 3 bis 6 Jahren“ übliche Abschlag für Zweitkinder i. H. v. 50 Prozent des Regelbeitrags (s. o.) wurde für Ganztagskinder erst im Jahr 2013 in Absprache mit den kirchlichen und freien Trägern als weitere familienfreundliche Komponente eingeführt.

 

 

 

 

Beitrag

Krippen-kinder

 

Kinder von 1 bis 3 Jahren

 

seit 01.03.2016

 

 

01.09.2017

 

01.09.2018

 

Stadt

 

Kirche

 

Stadt

 

Kirche

 

Stadt

 

Kirche

 

Regel-betreuung  *

(bis 4,5 Std.)

 

128,00 €

 

128,00 €

 

135,00 €

 

135,00 €

 

140,00 €

 

140,00 €

 

Verlängerte Betreuung incl. Essen

(bis 6,5 Std.)

 

215,00 €

 

225,00 €

 

225,00 €

 

230,00 €

 

240,00 €

 

242,00 €

 

Ganztagsbetreuung

incl. Essen

(bis 10,50 Std.)

 

335,00 €

 

335,00 €

 

 

 

350,00 €

 

350,00 €

 

360,00 €

 

360,00 €

 

 

*     1,5-facher Satz des Regelbeitrags; Hintergrund: bei Aufnahme eines betreuungsintensiveren Kleinkindes sind gegenüber der Regelgruppe (Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren) zwei Kindergartenplätze anzurechnen.

 

Für Kinder aus einkommensschwachen Familien besteht die Möglichkeit einer Entgeltübernahme oder Bezuschussung des Kindergartenbeitrags durch den Landkreis Rastatt.

 

Im interkommunalen Vergleich liegt Bühl unter bzw. auf vergleichbarem Niveau der Entgeltsätze (siehe Anlage).

 

            Der Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2017 den Tagesordnungspunkt vorberaten. Dem Gemeinderat wird – bei einer Enthaltung – einstimmig empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlagenverzeichnis: