III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Elternentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.09.2017 und ab dem 01.09.2018 in nachfolgender Höhe festzulegen (Abrechnungsbasis 12 Monate).
Elternentgelte |
01.09.2017 |
01.09.2018 |
Entgelte für Kinder von 3 bis 6 Jahren: Regelbeitrag für das Erstkind |
90,00 € |
93,00 € |
Regelbeitrag für das Zweitkind |
45,00 € |
46,50 € |
Inanspruchnahme verlängerter Betreuungszeiten |
23,00 € |
25,00 € |
Beitrag Ganztagsbetreuung incl. Essen Betreuungszeit bis 9 Stunden/Stück Betreuungszeit bis 10,50 Stunden/Stück (Bühler Kinderhaus und Kind & Co. Weitenung) Ermäßigung für Zweitkinder |
215,00 € 240,00 € 45,00 € |
225,00 € 250,00 € 46,50 € |
Elternentgelte Krippenkinder (Kinder < 3 J.): Betreuungszeit bis 4,5 Stunden (Regelbetreuung) Betreuungszeit bis 6,5 Stunden (VÖ) incl. Essen Ganztagsbetreuung bis 10,50 Std. (GT) incl. Essen (Bühler Kinderhaus und Kind & Co. Weitenung) |
135,00 € 225,00 € 350,00 € |
140,00 € 240,00 € 360,00 € |
I.
Sachverhalt:
Die letzte Anpassung der Elternentgelte für die
städtischen Kindertageseinrichtungen erfolgte zum 01. März 2016. Die
monatlichen Nutzungsentgelte sind seither wie folgt zu entrichten
(Abrechnungsbasis 12 Monatsentgelte):
Regelbeitrag
für das Erstkind (Kinder von 3 bis 6
Jahren) |
85,00 € |
Regelbeitrag
für das Zweitkind (Kinder von 3 bis 6
Jahren) |
42,50 € |
Inanspruchnahme
verlängerter Betreuungszeiten |
22,00 € |
Beitrag
Ganztagsbetreuung für Kinder ab 3 Jahren (incl. Essen): Betreuungszeit
bis 9 Stunden/Stück Betreuungszeit
bis 10,50 Stunden/Stück (Bühler
Kinderhaus und Kinderhaus Kind & Co. Weitenung ) Ermäßigung
für Zweitkinder |
210,00 € 235,00 € 42,50 € |
Beitrag
für Krippenkinder (Kinder von 1 bis 3 Jahren) Betreuungszeit
bis 4,5 Stunden (Regelbetreuung) (1,5-facher Satz des Regelbeitrages; Hintergrund: bei Aufnahme eines betreuungsintensiveren Kleinkindes sind gegenüber der Regelgruppe zwei Kindergartenplätze anzurechnen) Betreuungszeit
bis 6,5 Stunden (VÖ) incl. Essen Betreuungszeit
bis 10,50 Stunden (GT) incl. Essen
|
128,00 € 215,00 € 335,00 € |
Von den kommunalen
Landesverbänden wird in Abstimmung mit den Kirchen und konfessionellen
Verbänden empfohlen, eine kontinuierliche Anpassung der Elternentgelte
vorzunehmen, um damit die durch den Ausbau der Krippen- und
Tagesstättenangebote stark gestiegenen Betriebskosten der Kindergartenträger,
hier insbesondere die erhöhten Personalkosten für die
Fachkräfte-schlüsselanpassungen, tarifbedingte Steigerungen sowie die
gestiegenen Kosten für die Speiseversorgung, decken zu können.
Als Orientierung gilt dabei
die von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg vorgegebene Größe, dass
über die Elternentgelte zumindest ein Deckungsgrad von 20 % an den lfd.
Betriebsausgaben (ohne kalkulatorische Kosten) erzielt werden sollte. Darüber
hinaus sollen die Entgelte selbstverständlich auch der finanziellen
Belastbarkeit der Eltern Rechnung tragen (= Abschläge für Zweitkinder). Bei den
städtischen Kindertageseinrichtungen decken die Elternentgelte aktuell nur noch
rd. 15 % bis 18 % der laufenden Betriebskosten.
Der Zuschussbedarf der Stadt
Bühl für die Bühler Kindertageseinrichtungen liegt derzeit bei rd. 4,5 Mio.
Euro pro Jahr und ist durch den Ausbau der Betreuungsangebote, vor allem aber
auch durch die tarifbedingten Personalkostensteigerungen, innerhalb von wenigen
Jahren um rd. 1,0 Mio. Euro gestiegen.
Die Landeszuweisungen für
die Kommunen sind seit Jahren nahezu unverändert und betragen für die Stadt
Bühl rd. 3,4 Mio. Euro pro Jahr. Die diskutierte Einführung eines
„beitragsfreien Kindergartenjahres“ kann unter diesen Rahmenbedingungen nicht
empfohlen werden.
Der
Städtetag Baden-Württemberg empfiehlt im Einvernehmen mit den Kirchen für das
Kita-Jahr 2017/2018 eine Erhöhung der Elternentgelte im Umfang von 6 bis 8 %
umzusetzen.
In Abstimmung mit allen
kirchlichen und freien Trägern der Stadt Bühl
ist – wie schon in den vergangenen Jahren praktiziert – daher erneut
vorgesehen, über einen Zeitraum von zwei Jahren hinweg, eine angemessene
Anpassung der Elternentgelte wie folgt vorzunehmen:
Vorschlag Regelbeitrag Kinder von 3 bis 6 Jahren |
seit 01.03.2016 |
01.09.2017 |
01.09.2018 |
|||
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
|
Erstkind |
85,00 € |
85,00 € |
90,00 € |
90,00 € |
93,00 € |
93,00 € |
Zweitkind |
42,50 € |
42,50 € |
45,00 € |
45,00 € |
46,50 € |
46,50 € |
Inanspruch-nahme von verlängerten Betreuungszeiten * |
seit 01.03.2016 |
01.09.2017 |
01.09.2018 |
|||
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
|
Je Kind |
22,00 € |
22,00 € |
23,00 € |
23,00 € |
25,00 € |
25,00 € |
* der
Zuschlag für verlängerte Öffnungszeiten sollte i. d. R. 25 % des Regelsatzes
betragen.
Vorschlag Ganztags- betreuung Kinder von 3 bis 6 Jahren |
seit 01.03.2016 |
01.09.2017 |
01.09.2018 |
|||
Betreuung |
Essen |
Betreuung |
Essen |
Betreuung |
Essen |
|
Erstkind |
136,00 € |
74,00 € |
140,00 € |
75,00 € |
150,00 € |
75,00 € |
Zweitkind |
(- 42,50 €) * 93,50 € |
74,00 € |
(- 45,00 €) * 95,00 € |
75,00 € |
(- 46,50 €) * 103,50 € |
75,00 € |
* der für „Regelkinder im Alter von
3 bis 6 Jahren“ übliche Abschlag für Zweitkinder i. H. v. 50 Prozent des
Regelbeitrags (s. o.) wurde für Ganztagskinder erst im Jahr 2013 in Absprache
mit den kirchlichen und freien Trägern als weitere familienfreundliche
Komponente eingeführt.
Beitrag Krippen-kinder Kinder von 1 bis 3 Jahren |
seit 01.03.2016 |
01.09.2017 |
01.09.2018 |
|||
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
Stadt |
Kirche |
|
Regel-betreuung * (bis 4,5 Std.) |
128,00 € |
128,00 € |
135,00 € |
135,00 € |
140,00 € |
140,00 € |
Verlängerte Betreuung incl. Essen (bis 6,5 Std.) |
215,00 € |
225,00 € |
225,00 € |
230,00 € |
240,00 € |
242,00 € |
Ganztagsbetreuung incl. Essen (bis 10,50 Std.) |
335,00 € |
335,00 €
|
350,00 € |
350,00 € |
360,00 € |
360,00 € |
* 1,5-facher Satz des Regelbeitrags;
Hintergrund: bei Aufnahme eines betreuungsintensiveren Kleinkindes sind
gegenüber der Regelgruppe (Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren) zwei
Kindergartenplätze anzurechnen.
Für Kinder aus einkommensschwachen Familien besteht
die Möglichkeit einer Entgeltübernahme oder Bezuschussung des
Kindergartenbeitrags durch den Landkreis Rastatt.
Im
interkommunalen Vergleich liegt Bühl unter bzw. auf vergleichbarem Niveau der
Entgeltsätze (siehe Anlage).
Der Kultur- und Sozialausschuss hat
in seiner Sitzung am 11. Mai 2017 den Tagesordnungspunkt vorberaten. Dem
Gemeinderat wird – bei einer Enthaltung – einstimmig empfohlen, dem
Beschlussvorschlag zuzustimmen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagenverzeichnis: