Betreff
Erhöhung der Elternentgelte für den städtischen Schülerhort
Vorlage
VO/613/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Elternentgelte für den städtischen Schülerhort ab dem 01.09.2017 und ab dem 01.09.2018 in nachfolgender Höhe festzulegen (Abrechnungsbasis 12 Monate):

 

 

01.09.2017:

 

- für das 1. Kind                                 195,00 Euro

- für das 2. Kind                                 160,00 Euro

 

01.09.2018:

 

- für das 1. Kind                                 200,00 Euro

- für das 2. Kind                                 165,00 Euro

 

 


I. Sachverhalt:

 

Die letzte Anpassung der Elternentgelte für den städtischen Schülerhort erfolgte zum 01. Januar 2009. So sind derzeit monatliche Nutzungsentgelte wie folgt zu entrichten:

 

 

1. Kind  185,00 €

Anteil Essensgeld                    80,00 €

Anteil Betreuungsleistung      105,00 €

2. Kind  150,00 €

Anteil Essensgeld                    80,00 €

Anteil Betreuungsleistung        70,00 €

 

Alleinerziehende und Sozialhilfeempfänger haben einen ermäßigten Beitrag zu leisten:

 

1. Kind  150 €

Anteil Essensgeld                    80,00 € 

Anteil Betreuungsleistung        70,00 €

2. Kind  125 €

Anteil Essensgeld                    80,00 € 

Anteil Betreuungsleistung        45,00 €

 

 

In den vergangenen Jahren sind die Betriebskosten, insbesondere die Aufwendungen für den Mittagstisch, stetig gestiegen, so dass der Anteil des Elternentgeltes für die tägliche Betreuungsleistung nur noch einem Betrag von rund 0,85 € pro Betreuungsstunde entspricht. Der angestrebte Kostendeckungsgrad (rund 25 bis 30 %) konnte in Folge nur durch eine äußerst sparsame Wirtschaftsführung sowie die gute Auslastung der Einrichtung erzielt werden.

 

 

Es wird nunmehr vorgeschlagen, analog zur Entgelterhöhung für die Bühler Kindertageseinrichtungen, über einen Zeitraum von zwei Jahren hinweg eine angemessene Anpassung der Elternentgelte zum 01. September 2017 und zum 01. September 2018 vorzunehmen:

 

 

01.09.2017:

 

1. Kind  195,00 €

Anteil Essensgeld                    83,00 € 

Anteil Betreuungsleistung      112,00 €

2. Kind  160,00 €

Anteil Essensgeld                    83,00 € 

Anteil Betreuungsleistung        77,00 €

 

 

                                                                                                                                    . . .

 

- 2 -

 

01.09.2018:

 

1. Kind  200,00 €

Anteil Essensgeld                    85,00 €

Anteil Betreuungsleistung      115,00 €

2. Kind  165,00 €

Anteil Essensgeld                    85,00 € 

Anteil Betreuungsleistung        80,00 €

 

 

Bisher mussten Alleinerziehende und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und XII nur einen ermäßigten Beitrag bezahlen. Es wird vorgeschlagen, dass diese Ermäßigung künftig entfällt. Sozial schwächer gestellte Familien haben hier die Möglichkeit, eine Unterstützung über das Landratsamt Rastatt zu erhalten. Darüber hinaus kann bei sozialen Härtefällen bereits auch schon im Rahmen der städt. Benutzungsbedingungen für den Schülerhort eine Reduzierung des Nutzungsentgelts erfolgen.

 

Der Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2017 den Tagesordnungspunkt vorberaten. Dem Gemeinderat wird einstimmig empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlagenverzeichnis: