III.
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH
an, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Vertreter der Bühler Sportstätten
GmbH beschließen in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bühl GmbH:
1.) Der Jahresabschluss zum
31.12.2016 nebst Lagebericht der Stadtwerke Bühl GmbH wird in der vorgelegten
Fassung gebilligt und ist damit festgestellt.
2.) Der Geschäftsführung wird
für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
3.) Dem Aufsichtsrat wird für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
4.) Als Wirtschaftsprüfer für
das Geschäftsjahr 2017 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart bestellt.
I.
Sachverhalt:
Die Geschäftsführung der
Stadtwerke Bühl GmbH hat im Mai 2017 den Jahresabschluss einschließlich
Lagebericht und Anhang für das Geschäftsjahr 2016 erstellt. Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, hat
nach eingehender Prüfung der Unterlagen am 01. Juni 2017 den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Das Ergebnis 2016 nach
Steuern beträgt 4.017.376,76 €
(Vorjahr 3.161.947,85 € abzüglich 41.505,93 € Steuern des damaligen
Mitgesellschafters; andere Darstellung gem. BilRUG
–Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz- ab 2016). Aus diesem Ergebnis sollen
1.050.000,00 € den Gewinnrücklagen zugeführt
werden, so dass sich danach die Gewinnabführung an die Bühler Sportstätten GmbH
auf 2.909.209,26 € (Vorjahr 2.767.384,52
€) beläuft.
Der Aufsichtsrat der
Stadtwerke Bühl GmbH wird am 26. Juni 2016 vorberaten und eine
Beschlussempfehlung erteilen. Die der Vorlage beigefügten Anlagen zum
Jahresabschluss der Stadtwerke Bühl GmbH stehen insoweit unter dem Vorbehalt
der Beschlussfassung im Aufsichtsrat, über das Ergebnis wird in der
Gemeinderatssitzung berichtet.
II.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagenverzeichnis: