Betreff
Jahresabschluss der Stadtwerke Bühl GmbH für das Geschäftsjahr 2016
Vorlage
VO/615/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH an, folgenden Beschluss zu fassen:

 

          Die Vertreter der Bühler Sportstätten GmbH beschließen in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bühl GmbH:

 

1.)  Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 nebst Lagebericht der Stadtwerke Bühl GmbH wird in der vorgelegten Fassung gebilligt und ist damit festgestellt.

2.)  Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

3.)  Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

4.)  Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2017 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart bestellt.

 

 


I. Sachverhalt:

Die Geschäftsführung der Stadtwerke Bühl GmbH hat im Mai 2017 den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht und Anhang für das Geschäftsjahr 2016 erstellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, hat nach eingehender Prüfung der Unterlagen am 01. Juni 2017 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Das Ergebnis 2016 nach Steuern beträgt 4.017.376,76 € (Vorjahr 3.161.947,85 € abzüglich 41.505,93 € Steuern des damaligen Mitgesellschafters; andere Darstellung gem. BilRUG –Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz- ab 2016). Aus diesem Ergebnis sollen 1.050.000,00 € den Gewinnrücklagen zugeführt werden, so dass sich danach die Gewinnabführung an die Bühler Sportstätten GmbH auf 2.909.209,26 € (Vorjahr 2.767.384,52 €) beläuft.

 

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bühl GmbH wird am 26. Juni 2016 vorberaten und eine Beschlussempfehlung erteilen. Die der Vorlage beigefügten Anlagen zum Jahresabschluss der Stadtwerke Bühl GmbH stehen insoweit unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung im Aufsichtsrat, über das Ergebnis wird in der Gemeinderatssitzung berichtet.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlagenverzeichnis: