Betreff
Zuschuss an kulturelle Vereine für das Jahr 2017
Vorlage
VO/616/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

An folgende in Bühl kulturell tätigen Vereine werden für das Jahr 2017 pauschalierte Barzuschüsse gewährt:

 

Kernstadt einschl. Kappelwindeck

 

 

 

Gesangverein "Harmonie"

 

 

750 €

Bühler Frauenchor

 

 

750 €

Gesangverein "Windeck"

 

 

750 €

Musikverein Kappelwindeck

 

 

1.660 €

Fanfarenzug Bühl

 

 

1.660 €

Kammerorchester Bühl-Achern (110-jähriges Jubiläum 2017)

7)

 

2.000 €

Kirchenchor "St. Peter und Paul"

 

 

220 €

Kirchenchor "St. Maria"

 

 

220 €

Evang. Kirchenchor Bühl/Posaunenchor

 

 

220 €

Bühne 1

 

 

750 €

Folk-Club e.V.

 

 

1.100 €

 

 

 

 

Musikvereine:

 

 

 

MV Altschweier, MV „Harmonie“ Balzhofen, MV Eisental, MV Trachtenkapelle Moos, Trachtenkapelle „Grüne Jäger“ Neusatz, Oberbrucher Dorfmusikanten, MV Vimbuch,

MV Weitenung

1.660 €

 

13.280 €

 

 

 

 

Gesangvereine:

 

 

 

GSV „Sängerbund“ Altschweier, MGV „Liederkranz“

Vimbuch, GSV „Frohsinn“ Weitenung

750 €

 

2.250 €

 

 

 

 

Kirchenchöre:

 

 

 

„St. Gallus“ Altschweier, „St. Matthäus“ Eisental,

„St. Carolus“ Neusatz, Kirchenchor Weitenung

220 €

 

        880 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    26.490 €

 

 

 

 

 

 


I. Sachverhalt:

Zur teilweisen Finanzierung ihres laufenden Aufwandes sollen die kulturellen Vereine in Bühl wie in den Vorjahren auch für das Jahr 2017 einen pauschalen Zuschussbetrag erhalten. Daneben wurden vereinzelt Jubiläumsgaben oder Sonderzuschüsse anlässlich besonderer Veranstaltungen gewährt, die nicht hier aufgeführt sind.

 

Im Jahr 2016 erhielten die verschiedenen Vereine einen um 15 % gekürzten, pauschalierten Barzuschuss jeweils in folgender Höhe:

 

Musikvereine                                                                                       1.660 €

Fanfarenzug Bühl                                                                               1.660 €

Kammerorchester Bühl-Achern                                                        1.660 €

Folk-Club e.V.                                                                                     1.100 €

Gesangvereine, Bühne 1 (ehem. Sternfänger Chor)                       750 €

Kirchenchöre                                                                                          220 €

 

Die begünstigten Vereine sind im kulturellen Bild der Stadt präsent und gestalten Feste und Veranstaltungen mit. Andere oder neu gegründete Vereine haben sich mit der Bitte um dauerhafte Unterstützung nicht an die Verwaltung gewandt. Die Verwaltung schlägt vor, für das Jahr 2017 pauschalierte Barzuschüsse in gleicher Höhe wie im Vorjahr zu gewähren.

 

Für einmalig gewährte Einzelzuschüsse bis zu einer Höhe von jeweils 2.000 € wäre lt. Hauptsatzung der OB zuständig.

Da die Zuschüsse jedoch jährlich wiederkehrend gewährt werden und der Gesamtbetrag aller vorgeschlagenen Einzelzuschüsse bei 26.490 € liegt, sollen im Interesse der Gesamtdarstellung die Zuschüsse vom Gemeinderat beraten und beschlossen werden.

 

Das Kammerorchester Bühl-Achern soll im Jahr 2017 ausnahmsweise 2.000 Euro anstatt 1.660 Euro Zuschuss erhalten, da das Orchester sein 110-jähriges Jubiläum feiert.

 

Die Mittel stehen in der Produktgruppe 2810-Kult zur Verfügung.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlagenverzeichnis: