III.
Beschlussvorschlag:
An
folgende in Bühl kulturell tätigen Vereine werden für das Jahr 2017
pauschalierte Barzuschüsse gewährt:
Kernstadt einschl. Kappelwindeck |
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Gesangverein "Harmonie" |
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750
€ |
Bühler Frauenchor |
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750
€ |
Gesangverein "Windeck" |
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750
€ |
Musikverein Kappelwindeck |
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1.660
€ |
Fanfarenzug Bühl |
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1.660
€ |
Kammerorchester
Bühl-Achern (110-jähriges Jubiläum 2017) |
7) |
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2.000
€ |
Kirchenchor
"St. Peter und Paul" |
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220
€ |
Kirchenchor "St. Maria" |
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220
€ |
Evang. Kirchenchor Bühl/Posaunenchor |
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220
€ |
Bühne 1 |
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750 € |
Folk-Club e.V. |
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1.100 € |
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Musikvereine: |
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MV Altschweier, MV „Harmonie“ Balzhofen, MV
Eisental, MV Trachtenkapelle Moos, Trachtenkapelle „Grüne Jäger“ Neusatz,
Oberbrucher Dorfmusikanten, MV Vimbuch, MV Weitenung |
1.660
€ |
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13.280
€ |
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Gesangvereine: |
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GSV „Sängerbund“ Altschweier, MGV „Liederkranz“ Vimbuch, GSV „Frohsinn“ Weitenung |
750
€ |
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2.250
€ |
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Kirchenchöre: |
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„St. Gallus“ Altschweier, „St. Matthäus“
Eisental, „St. Carolus“ Neusatz, Kirchenchor Weitenung |
220
€ |
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880 € |
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26.490 € |
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I.
Sachverhalt:
Zur teilweisen
Finanzierung ihres laufenden Aufwandes sollen die kulturellen Vereine in Bühl
wie in den Vorjahren auch für das Jahr 2017 einen pauschalen Zuschussbetrag
erhalten. Daneben wurden vereinzelt Jubiläumsgaben oder Sonderzuschüsse
anlässlich besonderer Veranstaltungen gewährt, die nicht hier aufgeführt sind.
Im Jahr 2016 erhielten die verschiedenen
Vereine einen um 15 % gekürzten, pauschalierten Barzuschuss jeweils in
folgender Höhe:
Musikvereine 1.660
€
Fanfarenzug
Bühl 1.660
€
Kammerorchester
Bühl-Achern 1.660
€
Folk-Club e.V. 1.100
€
Gesangvereine,
Bühne 1 (ehem. Sternfänger Chor) 750 €
Kirchenchöre 220 €
Die
begünstigten Vereine sind im kulturellen Bild der Stadt präsent und gestalten
Feste und Veranstaltungen mit. Andere oder neu gegründete Vereine haben sich
mit der Bitte um dauerhafte Unterstützung nicht an die Verwaltung gewandt. Die
Verwaltung schlägt vor, für das Jahr 2017 pauschalierte Barzuschüsse in
gleicher Höhe wie im Vorjahr zu gewähren.
Für einmalig
gewährte Einzelzuschüsse bis zu einer Höhe von jeweils 2.000 € wäre lt.
Hauptsatzung der OB zuständig.
Da die
Zuschüsse jedoch jährlich wiederkehrend gewährt werden und der Gesamtbetrag
aller vorgeschlagenen Einzelzuschüsse bei 26.490 € liegt, sollen im Interesse
der Gesamtdarstellung die Zuschüsse vom Gemeinderat beraten und beschlossen
werden.
Das
Kammerorchester Bühl-Achern soll im Jahr 2017 ausnahmsweise 2.000 Euro anstatt
1.660 Euro Zuschuss erhalten, da das Orchester sein 110-jähriges Jubiläum
feiert.
Die Mittel
stehen in der Produktgruppe 2810-Kult zur Verfügung.
II.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagenverzeichnis: