Betreff
Investitionszuschuss für den Evangelischen Kindergarten
Vorlage
VO/626/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

     Die Evangelische Kirchengemeinde erhält für den Umbau der Heizungsanlage einen Investitionszuschuss von 20.138,28 €.

 

 

 


I. Sachverhalt:

Der Kindergarten der Evang. Johannesgemeinde ist in einem Gebäude zusammen mit dem Gemeindezentrum und einer Hausmeisterwohnung untergebracht. Am Gebäude, das inzwischen fast 50 Jahre alt ist (Baujahr 1968), wurden bereits vor Jahren mit erheblichem Kostenaufwand einzelne Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt, z.B. im Jahr 2008 nach einem Wasserschaden die Sanitärräume generalsaniert und die Fassade instandgesetzt. Seit 2012 läuft in einzelnen Bauabschnitten die energetische Generalsanierung des gesamten Gebäudekomplexes, die in Umfang und Ausführung jeweils mit der Stadtverwaltung abgesprochen wurde, soweit sie den Kindergarten betrifft. Auch der Spielhof im rückwärtigen Bereich wurde in den letzten Jahren erneuert und umgestaltet. Die Stadt hat sich an diesen Instandsetzungs- und Reparaturkosten jeweils mit dem vertraglich festgelegten Anteil von 70 % an den auf den Kindergartenbetrieb entfallenden Kosten beteiligt und weitere Unterstützung zugesichert. So konnte für die Einrichtung von sechs Krippenplätzen (U3) aus dem Bundesförder­programm ein Zuschuss über rd. 12 Tsd. € abgerufen werden.

 

     Die Erneuerung der Heizungsanlage war als einer der letzten technischen Schritte eingeplant. Hierbei sollte nicht nur die Heizung erneuert werden, sondern das Energiekonzept insgesamt unter Umweltgesichtspunkten umgestellt werden. Der alte Ölbrenner wurde komplett abgeschaltet, stattdessen wurden ein Blockheizkraftwerk und eine Wärmepumpe im Keller des Gemeindezentrums installiert. Der bisher vorhandene Gasbrenner blieb angeschlossen und dient zur Sicherung der Spitzenlasten. Die Maßnahme und auch die Aufteilung der Kosten wurden mit der Stadtverwaltung abgestimmt und bei einer Ortsbesichtigung eingehend besprochen.

 

     Für die Aufteilung der Kosten wurde sich auf einen kombinierten Schlüssel aus anteiliger Fläche und Heizungs- /Wärmebedarf geeinigt. Nach der Fläche nimmt der Kindergarten mit 261 m² von insgesamt 1.395 m² Nutzfläche einen Anteil von 18,7 % ein, nach bisheriger Erfahrung und Heizgewohnheiten wurde für die Kindergarten- und Krippenräume jedoch der Anteil auf 21 % erhöht. Der städtische Zuschuss über 70 % bezieht sich damit nur auf 21 % der angefallenen Gesamtkosten und beträgt somit (70 % aus 21 % =) 14,7% der Kosten.

 

     Die Evangelische Kirchengemeinde hat die Schlussabrechnung zur bereits 2016 fertig gestellten Maßnahme vorgelegt, es sind nachgewiesene Gesamtkosten in Höhe von 136.995,12 € angefallen. Auf den Kindergartenbereich entfallen gemäß der vereinbarten Flächen- und Wärmebedarfsberechnung hiervon 21 %, das sind  28.768,98 €.

 

Im „Vertrag über die Förderung kirchlicher Kindergärten“ mit dem Evangelischen Kindergarten ist eine Zuschussquote von 70 % für derartige Maßnahmen vorgesehen, somit (70 % aus 28.768,98 €) als einmaligem Zuschuss dann 20.138,28 €.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Berechnung des Zuschusses

 

 

(136.995,12 € x 21%) x 70 % = 20.138,28 € Investitionszuschuss

 

 
 


    

    

 

     Auf die Gewährung des Zuschusses besteht ein vertraglich festgelegter Anspruch der Evangelischen Kirchengemeinde. Weitere Kosten bzw. Folgekosten entstehen aus dieser Maßnahme für den städtischen Haushalt nicht.

 

     Investitionszuschüsse sind im Finanzhaushalt zu veranschlagen, die Gewährung wirkt sich daher nicht auf das ordentliche Ergebnis (§ 1 Ziff. 1.3 der Haushaltssatzung 2017) aus. Allerdings fließen Zahlungsmittel für die Investitionsmaßnahme (§ 1 Ziff. 2.5 der Haushaltssatzung 2017) ab, so dass sich der Bestand an liquiden Mitteln der Stadtkasse vermindert.

 

     Im Haushaltsplan 2017 sind für Investitionszuschüsse an Kindergartenbetriebsträger 100 Tsd. € für derartige Maßnahmen bereitgestellt, außerdem stehen übertragene Mittel aus dem Vorjahr über rd. 189 Tsd. € zur Verfügung.

 

     Die Maßnahme und die Zuschussgewährung sind im Haushalt abgedeckt.

 

 

 


Anlagenverzeichnis: