III.
Beschlussvorschlag:
Die Evangelische
Kirchengemeinde erhält für den Umbau der Heizungsanlage einen
Investitionszuschuss von 20.138,28 €.
I.
Sachverhalt:
Der Kindergarten der Evang. Johannesgemeinde ist in einem Gebäude
zusammen mit dem Gemeindezentrum und einer Hausmeisterwohnung untergebracht. Am
Gebäude, das inzwischen fast 50 Jahre alt ist (Baujahr 1968), wurden bereits
vor Jahren mit erheblichem Kostenaufwand einzelne Erneuerungsmaßnahmen
durchgeführt, z.B. im Jahr 2008 nach einem Wasserschaden die Sanitärräume
generalsaniert und die Fassade instandgesetzt. Seit 2012 läuft in einzelnen
Bauabschnitten die energetische Generalsanierung des gesamten Gebäudekomplexes,
die in Umfang und Ausführung jeweils mit der Stadtverwaltung abgesprochen
wurde, soweit sie den Kindergarten betrifft. Auch der Spielhof im rückwärtigen
Bereich wurde in den letzten Jahren erneuert und umgestaltet. Die Stadt hat
sich an diesen Instandsetzungs- und Reparaturkosten jeweils mit dem vertraglich
festgelegten Anteil von 70 % an den auf den Kindergartenbetrieb entfallenden
Kosten beteiligt und weitere Unterstützung zugesichert. So konnte für die
Einrichtung von sechs Krippenplätzen (U3) aus dem Bundesförderprogramm ein
Zuschuss über rd. 12 Tsd. € abgerufen werden.
Die Erneuerung der
Heizungsanlage war als einer der letzten technischen Schritte eingeplant.
Hierbei sollte nicht nur die Heizung erneuert werden, sondern das
Energiekonzept insgesamt unter Umweltgesichtspunkten umgestellt werden. Der
alte Ölbrenner wurde komplett abgeschaltet, stattdessen wurden ein
Blockheizkraftwerk und eine Wärmepumpe im Keller des Gemeindezentrums
installiert. Der bisher vorhandene Gasbrenner blieb angeschlossen und dient zur
Sicherung der Spitzenlasten. Die Maßnahme und auch die Aufteilung der Kosten
wurden mit der Stadtverwaltung abgestimmt und bei einer Ortsbesichtigung
eingehend besprochen.
Für die Aufteilung der Kosten
wurde sich auf einen kombinierten Schlüssel aus anteiliger Fläche und Heizungs-
/Wärmebedarf geeinigt. Nach der Fläche nimmt der Kindergarten mit 261 m² von
insgesamt 1.395 m² Nutzfläche einen Anteil von 18,7 % ein, nach bisheriger
Erfahrung und Heizgewohnheiten wurde für die Kindergarten- und Krippenräume
jedoch der Anteil auf 21 % erhöht. Der städtische Zuschuss über 70 % bezieht
sich damit nur auf 21 % der angefallenen Gesamtkosten und beträgt somit (70 %
aus 21 % =) 14,7% der Kosten.
Die Evangelische Kirchengemeinde
hat die Schlussabrechnung zur bereits 2016 fertig gestellten Maßnahme
vorgelegt, es sind nachgewiesene Gesamtkosten in Höhe von 136.995,12 €
angefallen. Auf den Kindergartenbereich entfallen gemäß der vereinbarten
Flächen- und Wärmebedarfsberechnung hiervon 21 %, das sind 28.768,98 €.
Im
„Vertrag über die Förderung kirchlicher Kindergärten“ mit dem Evangelischen
Kindergarten ist eine Zuschussquote von 70 % für derartige Maßnahmen
vorgesehen, somit (70 % aus 28.768,98 €) als einmaligem Zuschuss dann 20.138,28 €.
II.
Finanzielle Auswirkungen:
Berechnung des Zuschusses
(136.995,12 € x 21%) x 70 % = 20.138,28
€ Investitionszuschuss
Auf die Gewährung des
Zuschusses besteht ein vertraglich festgelegter Anspruch der Evangelischen
Kirchengemeinde. Weitere Kosten bzw. Folgekosten entstehen aus dieser Maßnahme
für den städtischen Haushalt nicht.
Investitionszuschüsse sind im
Finanzhaushalt zu veranschlagen, die Gewährung wirkt sich daher nicht auf das
ordentliche Ergebnis (§ 1 Ziff. 1.3 der Haushaltssatzung 2017) aus. Allerdings
fließen Zahlungsmittel für die Investitionsmaßnahme (§ 1 Ziff. 2.5 der
Haushaltssatzung 2017) ab, so dass sich der Bestand an liquiden Mitteln der
Stadtkasse vermindert.
Im Haushaltsplan 2017 sind für
Investitionszuschüsse an Kindergartenbetriebsträger 100 Tsd. € für derartige
Maßnahmen bereitgestellt, außerdem stehen übertragene Mittel aus dem Vorjahr
über rd. 189 Tsd. € zur Verfügung.
Die Maßnahme und die
Zuschussgewährung sind im Haushalt abgedeckt.
Anlagenverzeichnis: