Schaffung von Wohnungen im Ober- und Dachgeschoss, Flst.Nr. 184/1, Hauptstraße, in Bühl
III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat erteilt die
sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 145 BauGB i. V. m. § 9 der
Hauptsatzung der Stadt Bühl zu dem o.g. Bauvorhaben auf Flst.Nr. 184/1,
Hauptstraße, in Bühl.
I.
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben
liegt im Sanierungsgebiet „Nördlicher Stadteingang“.
Geplant ist die
heute im 1. Obergeschoss vorhandene „Lagernutzung“ für das im Erdgeschoss
befindliche Ladengeschäft aufzugeben und dafür zwei Wohnungen zu schaffen.
Ebenso sollen
die im Dachgeschoss befindlichen Aufenthaltsräume zu Wohnraum ausgebaut werden.
Darüber hinaus wird die im Dachgeschoss bereits vorhandene Wohnung so umgebaut,
dass diese ein eigenständiges Bad erhält und somit den heutigen Grundsätzen der
Ausstattung von Wohnungen entspricht.
Alle Wohnungen
sollen einen Balkon erhalten, welcher sich zum Innenhof orientiert. Zum
Innenhof hin wird auch die Fassade geöffnet, um große Fenster zu einer guten
Belichtung und Belüftung der Wohnungen zu gewährleisten.
Da das Gebäude
entlang der Hauptstraße unter Denkmalschutz steht, bleibt die Fassade zur
Dreherstraße bis auf die Vergrößerung einer Dachgaube und dem Einbau eines
weiteren Fensters im Obergeschoss erhalten. Die notwendigen Stellplätze können
im Hof nachgewiesen werden.
Die geplante
Baumaßnahme entspricht den Zielen der Sanierung.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagenverzeichnis: