Betreff
Mitgliedschaft im Gemeinderat, Nachrücken von Frau Heidrun Zeus
Vorlage
VO/640/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat stellt nach § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung fest, dass bei Frau Heidrun Zeus kein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 bis 4 der Gemeindeordnung vorliegt und sie somit in den Gemeinderat nachrücken kann.

 


I. Sachverhalt:

 

Aufgrund des Ergebnisses der am 25. Mai 2014 stattgefundenen Kommunalwahlen rückt Frau Heidrun Zeus, Rappenbergweg 2, 77815 Bühl, für den ausscheidenden Stadtrat Oswald Grißtede in den Gemeinderat nach.

 

Der Gemeinderat hat nun nach § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung festzustellen, ob ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 bis 4 der Gemeindeordnung gegeben ist.

 

Der Verwaltung sind keine Hinderungsgründe bekannt, die einem Nachrücken von Frau Zeus entgegenstehen würden

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.