Rechnungsjahr 2016
III.
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Geschäftsbericht der Naturschutzstiftung
Waldhägenich der Stadt Bühl für das Rechnungsjahr 2016.
I.
Sachverhalt:
Nach § 8 Absatz 4 der Satzung der Naturschutzstiftung Waldhägenich der
Stadt Bühl zur Förderung des Natur- und Landschaftsschutzgebietes Waldhägenich
vom 24.04.1991 ist dem Gemeinderat der Stadt Bühl vom Stiftungsvorstand
jährlich ein Tätigkeitsbericht zu erstatten. Darüber hinaus hat die Stiftung
nach § 9 Absatz 2 Stiftungsgesetz die Pflicht, innerhalb von sechs Monaten nach
Ende eines Geschäftsjahres dem Regierungspräsidium eine Jahresrechnung mit
Vermögensbericht und einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks
vorzulegen. Der vorliegende Geschäftsbericht der Naturschutzstiftung für das
Jahr 2016 dient also sowohl zur Information des Gemeinderates als auch zur
Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der Stiftung.
Die Prüfung durch die
Rechnungsprüfung der Stadt Bühl ergab keine Beanstandungen.
Der Vorstand der
Naturschutzstiftung Waldhägenich hat in seiner Sitzung vom 12.07.2017 den
Geschäfts- und Vermögensbericht für das Rechnungsjahr 2016 beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für das Jahr 2017 wird aus dem Haushaltsjahr 2016 ein Defizit i.H.v.
15.088,71
€ vorgetragen.
Anlagenverzeichnis: