Betreff
Beschaffung einer neuen Bestuhlung für das Bürgerhaus Neuer Markt
Vorlage
VO/654/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung einer neuen Bestuhlung für das Bürgerhaus NEUER MARKT zum Gesamtpreis i. H. v. 340.236,95 € abzüglich
2 % Skonto (Endpreis = 333.432,21 €). Der Auftrag wird an die Firma Brunner GmbH aus 77866 Rheinau vergeben.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Die Bestuhlung des Bürgerhauses Neuer Markt ist mittlerweile über 27 Jahre alt und „in die Jahre gekommen“. Dadurch befindet sich eine größere Anzahl an Stühlen in einem abgenutzten Zustand.

 

Das neue Sortiment soll 1.100 Stühle umfassen. Für das Bürgerhaus NEUER MARKT ist neben der Sitzqualität und dem Erscheinungsbild  insbesondere auch das Gewicht des einzelnen Stuhles ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Beschaffenheit der neuen Stühle, da diese im Zuge von Umbaumaßnahmen der einzelnen Säle fast täglich in Bewegung sind. Der derzeitige Stuhl wiegt ca. 10 kg. Nach heutigem Stand der Technik können Stühle mit einem Gewicht unter 6 kg produziert werden. Dementsprechend waren Bewertungskriterien wie Materialbeschaffenheit, Konstruktion, Sitzkomfort und Gewicht auch zentrale Bestandteile des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung. Diese waren allen Anbietern bekannt. 

 

Im  Rahmen der europaweiten Ausschreibung wurden vier Angebote für die Bestuhlung abgegeben. Ein Angebot entfiel bei der Bewertung, da es nicht den Anforderungen entsprach.

 

Das Angebot der Firma Brunner GmbH (Rheinau) mit einem Endpreis i. H. v. 333.432,21 € (Gesamtpreis brutto 340.236.95 € mit 2 % Skonto) ist das kostengünstigste.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushalt 2017 wurden 150.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung (VE) über 150.000 € für die Neubeschaffung der Bestuhlung im Bürgerhaus NEUER MARKT eingestellt.

 

Das Bürgerhaus NEUER MARKT ist mehrwertsteuerabzugsberechtigt. Für  die Beschaffung der Stühle erfolgt daher eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer  i. H. v.  ca. 60 %. Der Vorsteuerkorrekturschlüssel ergibt sich hierbei aus dem Betriebsergebnis des Jahres, in dem die Anschaffung erfolgt.  Aufgrund  der erwarteten Mehrwertsteuererstattung (Vorsteuer) i. H. v. ca. 38.000 € sind die im Haushalt 2017 eingestellten 150.000 € mit der genehmigten Verpflichtungsermächtigung über weitere 150.000 € für die Auftragsvergabe ausreichend. Da die Belieferung der Stühle erst im Frühjahr 2018 erfolgen wird, ist ein Budgetübertrag vorgesehen. 

 

 


Anlagenverzeichnis: