Betreff
Beteiligungsberichte 2014 und 2015
Vorlage
VO/675/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt von den Beteiligungsberichten 2014 und 2015 Kenntnis.

 

 


I. Sachverhalt:

Nach § 105 Abs. 2 GemO hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderates und ihrer Einwohner einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Der Beteiligungsbericht 2013 wurde dem Gemeinderat im März 2017 zur Kenntnis gegeben. Der Berichte für 2014 und 2015 wurden zwischenzeitlich von der Stabsstelle Beteiligungsmanagement erarbeitet und fertiggestellt. Der Bericht für 2016 ist zurzeit in Bearbeitung.

 

Im Beteiligungsbericht ist auf alle Unternehmen in privater Rechtsform bei unmittelbarer und mittelbarer Beteiligung der Stadt von mehr als 50 % einzugehen. Über diesen „Pflichtteil“ hinaus wird von der Rechtsaufsichtsbehörde und der Gemeindeprüfungsanstalt eine Gesamtdarstellung aller Beteiligungen empfohlen, also z.B. auch die Beteiligung an öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden oder an Unternehmen mit einem nur geringen Beteiligungsumfang.

 

Nach dem allgemeinen Teil, der u. a. die rechtlichen Grundlagen kommunalen Handels enthält, folgt eine grafische Darstellung der wichtigsten Beteiligungsunternehmen der Stadt Bühl sowie ein schneller Überblick über die Bilanzkennzahlen und deren Erläuterung (S. 10 ff). Anschließend wird auf den Gegenstand des jeweiligen Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die Beteiligungen des Unternehmens eingegangen. Soweit aus den Jahresabschlüssen der Beteiligungsunternehmen ersichtlich, wird auf den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens eingegangen sowie die finanzielle Lage des Unternehmens und Grundzüge des Geschäftsverlaufes beschrieben. Ebenso werden die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Stadt dargestellt und die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer angegeben. Die wichtigsten Kennzahlen der Ver-mögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sind dargestellt.

 

Für die Beteiligungen der Stadt am Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, an verschiedenen Zweckverbänden sowie an der Naturschutzstiftung, für die zwar keine Berichtspflicht besteht, die aber wegen ihres Umfanges bedeutsam sind, wurden soweit möglich die Angaben in gleichem Umfang gemacht. Lediglich für die am Gesamtunternehmen gemessenen „kleinen“ sonstigen Beteiligungen wurden sie verkürzt.

 

Die Steuerungsrelevanz des Beteiligungsberichtes liegt insbesondere darin, dass durch die Gesamtdarstellung der aktuellen Informationen im Vergleich zu den Vorjahren ein Überblick über die Entwicklung aller Beteiligungsunternehmen der Stadt Bühl ermöglicht wird.

 

Der Bericht ist ortsüblich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen. Der Bericht wird außerdem in Form einer pdf-Datei auf der Homepage der Stadt Bühl unter Politik > Städtische Finanzen zur Einsicht und zum Herunterladen bereitgestellt.

 

Die tabellarische Übersicht wurde um eine Zeile ergänzt. Darin wird das Ergebnis der Bühler Sportstätten GmbH dargestellt, wie es ohne Gewinnabführung durch die Stadtwerke Bühl GmbH eintreten würde. In der Spalte „Aufwendungen durch die Stadt“ ist der Betrag aufgeführt, mit dem der städtische Haushalt belastet würde, um ohne Gewinnabführung ein ausgeglichenes Ergebnis erreichen zu können.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlagenverzeichnis:

Beteiligungsbericht 2014

Beteiligungsbericht 2015