III.
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat nimmt von den Beteiligungsberichten 2014 und 2015 Kenntnis.
I.
Sachverhalt:
Nach
§ 105 Abs. 2 GemO hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderates und ihrer
Einwohner einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten
Rechts, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht 2013 wurde dem Gemeinderat im März 2017 zur Kenntnis
gegeben. Der Berichte für 2014 und 2015 wurden zwischenzeitlich von der
Stabsstelle Beteiligungsmanagement erarbeitet und fertiggestellt. Der Bericht
für 2016 ist zurzeit in Bearbeitung.
Im Beteiligungsbericht ist auf alle Unternehmen in
privater Rechtsform bei unmittelbarer und mittelbarer Beteiligung der Stadt von
mehr als 50 % einzugehen. Über diesen „Pflichtteil“ hinaus wird von der
Rechtsaufsichtsbehörde und der Gemeindeprüfungsanstalt eine Gesamtdarstellung
aller Beteiligungen empfohlen, also z.B. auch die Beteiligung an
öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden oder an Unternehmen mit einem nur
geringen Beteiligungsumfang.
Nach dem allgemeinen Teil, der u. a. die rechtlichen
Grundlagen kommunalen Handels enthält, folgt eine grafische Darstellung der
wichtigsten Beteiligungsunternehmen der Stadt Bühl sowie ein schneller
Überblick über die Bilanzkennzahlen und deren Erläuterung (S. 10 ff).
Anschließend wird auf den Gegenstand des jeweiligen Unternehmens, die
Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die Beteiligungen des
Unternehmens eingegangen. Soweit aus den Jahresabschlüssen der
Beteiligungsunternehmen ersichtlich, wird auf den Stand der Erfüllung des
öffentlichen Zwecks des Unternehmens eingegangen sowie die finanzielle Lage des
Unternehmens und Grundzüge des Geschäftsverlaufes beschrieben. Ebenso werden
die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Stadt dargestellt und die
durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer angegeben. Die
wichtigsten Kennzahlen der Ver-mögens-, Finanz- und Ertragslage des
Unternehmens sind dargestellt.
Für die Beteiligungen der Stadt am Eigenbetrieb
Abwasserbeseitigung, an verschiedenen Zweckverbänden sowie an der
Naturschutzstiftung, für die zwar keine Berichtspflicht besteht, die aber wegen
ihres Umfanges bedeutsam sind, wurden soweit möglich die Angaben in gleichem
Umfang gemacht. Lediglich für die am Gesamtunternehmen gemessenen „kleinen“
sonstigen Beteiligungen wurden sie verkürzt.
Die Steuerungsrelevanz des Beteiligungsberichtes
liegt insbesondere darin, dass durch die Gesamtdarstellung der aktuellen
Informationen im Vergleich zu den Vorjahren ein Überblick über die Entwicklung
aller Beteiligungsunternehmen der Stadt Bühl ermöglicht wird.
Der
Bericht ist ortsüblich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich
auszulegen. Der Bericht wird außerdem in Form einer pdf-Datei auf der Homepage
der Stadt Bühl unter Politik > Städtische Finanzen zur Einsicht und zum
Herunterladen bereitgestellt.
Die tabellarische Übersicht wurde um eine Zeile
ergänzt. Darin wird das Ergebnis der Bühler Sportstätten GmbH dargestellt, wie
es ohne Gewinnabführung durch die Stadtwerke Bühl GmbH eintreten würde. In der
Spalte „Aufwendungen durch die Stadt“ ist der Betrag aufgeführt, mit dem der
städtische Haushalt belastet würde, um ohne Gewinnabführung ein ausgeglichenes
Ergebnis erreichen zu können.
II. Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagenverzeichnis:
Beteiligungsbericht
2014
Beteiligungsbericht
2015