Betreff
Rathaus Neusatz,
Umbau mit fünf Wohneinheiten, Ortsverwaltung im EG und Aufzug sowie Abstellräumen im DG
Vorlage
VO/679/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

a.)  Die Verwaltung wird mit der zügigen Umsetzung des geplanten Bauvorhabens „Umbau Rathaus Neusatz“ beauftragt.

 

b.)  Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Architekturbüro Bauwerkstadt, Herrn Architekt Thomas Bechtold, einen Architektenvertrag auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) über die restlichen Leistungsphasen zu schließen.

 

c.)  Der Aufzug ist als wichtiger Bestandteil der Planung zu integrieren.

 

d.)  Die benötigten Mittel (inkl. Zuschuss) werden im Haushalt 2018 bereitgestellt.

 

 


I. Sachverhalt:

In der Klausurtagung am 11.02.2017 hat sich der Ortschaftsrat Neusatz dafür ausgesprochen, das Gebäude der Ortsverwaltung für Wohnraumnutzung umzugestalten. Festgestellt wurde dabei auch, dass sich das Erdgeschoss nur für eine Verwaltungsstelle eignet. Auftrag an die Verwaltung war zu prüfen, ob die Erschließung über ein außenliegendes Treppenhaus sinnvoller sei. Die Verwaltung ist zwischenzeitlich zu folgendem Ergebnis gekommen:

 

Das Rathaus, ehemaliges Schulhaus in Neusatz wurde 1836 und 1844 erbaut. Der dreigeschossige Massivbau mit rustiziertem Sockelgeschoss und Walmdach mit Zwerchhaus steht insgesamt mit seiner Fassade und den Grundrissen unter Denkmalschutz.

 

Das denkmalgeschützte Objekt bedarf aufgrund diverser Fehlstellen im Dach sowie der mittlerweile in die Jahre gekommenen Bausubstanz und haustechnischen Anlagen einer grundlegenden Generalsanierung.

 

Die Denkmalpflege wurde zum Vorhaben informativ angefragt. Auf eine enge Abstimmung bei der Umsetzung der Maßnahme von Seiten der Denkmalpflege wurde hingewiesen.

 

Das Architekturbüro Bauwerkstadt, Bühl, Herr Architekt Thomas Bechtold wurde zur Ermittlung der nun vorliegenden Grunddaten über die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) stufenweise beauftragt. Wenn das Bauvorhaben umgesetzt wird, ist eine Beauftragung der restlichen Leistungsphasen 5 bis 8 erforderlich. Die vorläufige Bruttohonorarsumme über alle Leistungsphasen beträgt 224.942,97 Euro.

Hierbei sind u.a. die Berücksichtigung des Denkmalschutzes sowie das Bauen im Bestand als Erschwernisse beachtlich.

 

Der Architekt stellte verschiedene Varianten (5 bzw. 6 Wohneinheiten / behindertengerecht / Räumlichkeiten im Erdgeschoss für die Ortsverwaltung / Abstellräume im Dachgeschoss) mit und ohne Aufzug vor.

 

Der Ortschaftsrat Neusatz behandelt diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 17. Oktober 2017.

 

Der Technische Ausschusses hat sich in seiner Vorberatung am 12. Oktober 2017 einstimmig für die Variante mit 5 behindertengerechten Wohneinheiten, dem Bau eines Aufzuges sowie die Räumlichkeiten im Erdgeschoss für die Ortsverwaltung sowie Abstellräume im Dachgeschoss ausgesprochen, und dem Gemeinderat empfohlen, dies so zu beschließen.

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Der Umbau des alten Rathauses zu fünf behindertengerechten Wohneinheiten mit Aufzug und der Ortsverwaltung im Erdgeschoss sowie Abstellräume im DG belaufen sich nach einer ersten Kostenschätzung des Architekten auf 1.205.000,- € (reine Baukosten, zzgl. Nebenkosten). Darin enthalten sind ca. 50.000,- € für den Um- und Einbau der Ortsverwaltung im Erdgeschoss.

 

Das Objekt befindet sich im Sanierungsgebiet Ortskern Neusatz und hat somit die Aussicht einer Förderung. Da es sich nicht ausschließlich um öffentliche Nutzung handelt, ist ein differenzierter Förderansatz anzuwenden. Generell kann davon ausgegangen werden, dass die Förderung zwischen 35% und 50% liegt. Sobald die Beratungen in den Gremien erfolgt sind und eine positive Absichtserklärung vorliegt, wird die Verwaltung mit dem Fördergeber den Förderantrag besprechen.

 

Darauf hinzuweisen ist, dass die Reparatur des Daches, Dämmung + Fassade, sowie ein Abriss und Neubau des Gesamtobjektes auch ohne Umnutzungsgedanken notwendiger Instandhaltungsarbeiten nicht förderfähig sind. Ein Abriss bedürfte zudem der Zustimmung der Denkmalpflege, welche  als unwahrscheinlich gilt.

 

Da das Sanierungsgebiet Anfang 2019 ausläuft und die Baumaßnahme bis dahin schlussgerechnet sein muss, ist der Zeitfaktor eine entscheidende Größe.

 

 


Anlagenverzeichnis: