Umbau mit fünf Wohneinheiten, Ortsverwaltung im EG und Aufzug sowie Abstellräumen im DG
III.
Beschlussvorschlag:
a.)
Die Verwaltung wird mit der zügigen Umsetzung des geplanten
Bauvorhabens „Umbau Rathaus Neusatz“ beauftragt.
b.)
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Architekturbüro Bauwerkstadt,
Herrn Architekt Thomas Bechtold, einen Architektenvertrag auf Grundlage der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) über die restlichen
Leistungsphasen zu schließen.
c.)
Der Aufzug ist als wichtiger Bestandteil der Planung zu integrieren.
d.)
Die benötigten Mittel (inkl. Zuschuss) werden im Haushalt 2018
bereitgestellt.
I.
Sachverhalt:
In der Klausurtagung am
11.02.2017 hat sich der Ortschaftsrat Neusatz dafür ausgesprochen, das Gebäude
der Ortsverwaltung für Wohnraumnutzung umzugestalten. Festgestellt wurde dabei
auch, dass sich das Erdgeschoss nur für eine Verwaltungsstelle eignet. Auftrag
an die Verwaltung war zu prüfen, ob die Erschließung über ein außenliegendes
Treppenhaus sinnvoller sei. Die Verwaltung ist zwischenzeitlich zu folgendem
Ergebnis gekommen:
Das Rathaus, ehemaliges
Schulhaus in Neusatz wurde 1836 und 1844 erbaut. Der dreigeschossige Massivbau
mit rustiziertem Sockelgeschoss und Walmdach mit Zwerchhaus steht insgesamt mit
seiner Fassade und den Grundrissen unter Denkmalschutz.
Das denkmalgeschützte Objekt
bedarf aufgrund diverser Fehlstellen im Dach sowie der mittlerweile in die
Jahre gekommenen Bausubstanz und haustechnischen Anlagen einer grundlegenden
Generalsanierung.
Die Denkmalpflege wurde zum
Vorhaben informativ angefragt. Auf eine enge Abstimmung bei der Umsetzung der
Maßnahme von Seiten der Denkmalpflege wurde hingewiesen.
Das Architekturbüro
Bauwerkstadt, Bühl, Herr Architekt Thomas Bechtold wurde zur Ermittlung der nun
vorliegenden Grunddaten über die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) stufenweise beauftragt.
Wenn das Bauvorhaben umgesetzt wird, ist eine Beauftragung der restlichen
Leistungsphasen 5 bis 8 erforderlich. Die vorläufige Bruttohonorarsumme über alle
Leistungsphasen beträgt 224.942,97 Euro.
Hierbei sind u.a. die Berücksichtigung
des Denkmalschutzes sowie das Bauen im Bestand als Erschwernisse beachtlich.
Der Architekt stellte
verschiedene Varianten (5 bzw. 6 Wohneinheiten / behindertengerecht /
Räumlichkeiten im Erdgeschoss für die Ortsverwaltung / Abstellräume im Dachgeschoss)
mit und ohne Aufzug vor.
Der Ortschaftsrat Neusatz
behandelt diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 17. Oktober 2017.
Der Technische Ausschusses hat sich in seiner Vorberatung am 12. Oktober 2017 einstimmig für die Variante mit 5 behindertengerechten Wohneinheiten, dem Bau eines Aufzuges sowie die Räumlichkeiten im Erdgeschoss für die Ortsverwaltung sowie Abstellräume im Dachgeschoss ausgesprochen, und dem Gemeinderat empfohlen, dies so zu beschließen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Umbau des alten Rathauses zu fünf behindertengerechten Wohneinheiten mit Aufzug und der Ortsverwaltung im Erdgeschoss sowie Abstellräume im DG belaufen sich nach einer ersten Kostenschätzung des Architekten auf 1.205.000,- € (reine Baukosten, zzgl. Nebenkosten). Darin enthalten sind ca. 50.000,- € für den Um- und Einbau der Ortsverwaltung im Erdgeschoss.
Das Objekt befindet sich im
Sanierungsgebiet Ortskern Neusatz und hat somit die Aussicht einer Förderung.
Da es sich nicht ausschließlich um öffentliche Nutzung handelt, ist ein
differenzierter Förderansatz anzuwenden. Generell kann davon ausgegangen
werden, dass die Förderung zwischen 35% und 50% liegt. Sobald die Beratungen in den Gremien erfolgt sind und eine
positive Absichtserklärung vorliegt, wird die Verwaltung mit dem Fördergeber
den Förderantrag besprechen.
Darauf hinzuweisen ist, dass
die Reparatur des Daches, Dämmung + Fassade, sowie ein Abriss und Neubau des
Gesamtobjektes auch ohne Umnutzungsgedanken notwendiger Instandhaltungsarbeiten
nicht förderfähig sind. Ein Abriss bedürfte zudem der Zustimmung der
Denkmalpflege, welche als
unwahrscheinlich gilt.
Da das Sanierungsgebiet
Anfang 2019 ausläuft und die Baumaßnahme bis dahin schlussgerechnet sein muss,
ist der Zeitfaktor eine entscheidende Größe.
Anlagenverzeichnis: