Weiteres Vorgehen
III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Bühl beschließt das Verfahren des sachlichen Teilflächennutzungsplanes derzeit ruhen zu lassen.
I.
Sachverhalt:
Die Verwaltungsgemeinschaft Bühl-Ottersweier
hat im Jahr 2011 gemeinsam mit den umliegenden Gemeinden Sinzheim, Bühlertal
und Baden-Baden beschlossen, die Entwicklung von Flächen für Windenergieanlagen
zu untersuchen und die Flächennutzungspläne entsprechend aufzustellen.
Gleichzeitig wird auch seitens des
Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein die Fortschreibung des Kapitels
„Erneuerbare Energien Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen“
durchgeführt.
Zwischenzeitlich wurde von allen Kommunen
das Verfahren bis zur Durchführung der Entwicklungsoffenlage betrieben.
Aufgrund der Tatsache, dass in Baden-Baden im Hinblick auf die
Welterbenominierung „Great Spas of Europe“ eine zwischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau als oberste Denkmalschutzbehörde und dem
Landesamt für Denkmalpflege eine abgestimmte Stellungnahme vorliegt, in der
festgestellt wird, dass nach derzeitigem Kenntnisstand WEA´s am Standort
„Wettersberg“ negative Auswirkungen auf die potenzielle Welterbestätte haben könnten. Dies führte
dazu, dass in Baden-Baden folgende Beschlüsse gefasst wurden:
a)
Den
sachlichen Teilflächennutzungsplan derzeit nicht weiter zu führen.
b)
Keine
Flächen für Infrastrukturanlagen zur Verfügung stellen.
Da auch auf Gemarkung Bühl unter Denkmalschutzstehende bauliche Anlagen in der Nähe der im Verfahren des sachlichen Teilflächennutzungsplanes dargestellten potenziellen Entwicklungsfläche liegen, schlägt die Verwaltung vor, für den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Verwaltungsgemeinschaft Bühl-Ottersweier das Verfahren derzeit ruhen zu lassen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis: