Betreff
Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“,
Weiteres Vorgehen
Vorlage
VO/680/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Bühl beschließt das Verfahren des sachlichen Teilflächennutzungsplanes derzeit ruhen zu lassen.

 


I. Sachverhalt:

Die Verwaltungsgemeinschaft Bühl-Ottersweier hat im Jahr 2011 gemeinsam mit den umliegenden Gemeinden Sinzheim, Bühlertal und Baden-Baden beschlossen, die Entwicklung von Flächen für Windenergieanlagen zu untersuchen und die Flächennutzungspläne entsprechend aufzustellen.

Gleichzeitig wird auch seitens des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein die Fortschreibung des Kapitels „Erneuerbare Energien Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ durchgeführt.

 

Zwischenzeitlich wurde von allen Kommunen das Verfahren bis zur Durchführung der Entwicklungsoffenlage betrieben. Aufgrund der Tatsache, dass in Baden-Baden im Hinblick auf die Welterbenominierung „Great Spas of Europe“ eine zwischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau als oberste Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege eine abgestimmte Stellungnahme vorliegt, in der festgestellt wird, dass nach derzeitigem Kenntnisstand WEA´s am Standort „Wettersberg“ negative Auswirkungen auf die potenzielle  Welterbestätte haben könnten. Dies führte dazu, dass in Baden-Baden folgende Beschlüsse gefasst wurden:

 

a)    Den sachlichen Teilflächennutzungsplan derzeit nicht weiter zu führen.

b)    Keine Flächen für Infrastrukturanlagen zur Verfügung stellen.

 

Da auch auf Gemarkung Bühl unter Denkmalschutzstehende bauliche Anlagen in der Nähe der im Verfahren des sachlichen Teilflächennutzungsplanes dargestellten potenziellen Entwicklungsfläche liegen, schlägt die Verwaltung vor, für den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Verwaltungsgemeinschaft Bühl-Ottersweier das Verfahren derzeit ruhen zu lassen.

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 


Anlagenverzeichnis: