Betreff
Bau einer 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination
auf der Verbandskläranlage Bühl-Vimbuch durch den AZV,
Grundsatzbeschluss
Vorlage
VO/681/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bau einer 4. Reinigungsstufe auf der Verbandskläranlage Bühl-Vimbuch zu. Er beauftragt die Verwaltung und den Oberbürgermeister die entsprechend notwendigen Schritte einzuleiten.

 

 


I. Sachverhalt:

Das kommunale Abwasser enthält eine Vielzahl von Stoffen, die bei der üblichen mechanisch-biologischen und chemischen Abwasserreinigung nicht vollständig entnommen werden können. Diese sogenannten Spurenstoffe, bei denen es sich insbesondere um Arzneimittelrückstände und Wasch- und Reinigungsmittelrückstände handelt, werden derzeit in den der Kläranlage nachgeordneten sog. Vorfluter „Sandbach“ eingeleitet und somit diesem Gewässer zugeführt.

 

Mit Bescheid vom 12. Mai 2016 erhielt der Abwasserzweckverband Bühl und Umgebung vom Regierungspräsidium Karlsruhe einen Zuwendungsbescheid für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie (Förderung 50%) „Abwasservorhaben Konzeption Spurenstoffelimination zur weitergehenden Behandlung des Abwassers in der Verbandskläranlage Bühl-Vimbuch“ – kurz „4. Reinigungsstufe“.


Auf der Grundlage der im Jahr 2016 vom Kompetenzzentrum Spurenstoffe Baden-Württemberg angefertigten Bestandsaufnahme der Spurenstoffsituation auf der Kläranlage Bühl-Vimbuch (gefördert vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg) erstellte das Ingenieurbüro iat-Ingenieurberatung GmbH, Stuttgart, Herr Dr.-Ing. Werner Maier, im März 2017 die oben genannte Machbarkeitsstudie zur weitergehenden Behandlung des Ablaufs der Kläranlage Bühl-Vimbuch.

 

          Die Machbarkeitsstudie gliedert sich in die Bereiche

 

1.    Veranlassung und Zielsetzung

2.    Aufgabenstellung

3.    Spurenschadstoffe und Keimbelastung (allgemeine Definitionen)

4.    Mögliche Verfahren zur Entnahme von Spurenschadstoffen und Keimen

5.    Verfahrensauswahl

6.    Überlegungen zur Bemessungswassermenge der Kläranlage Bühl-Vimbuch

7.    Kläranlage Bühl-Vimbuch im Speziellen

-       Aufzeigung

-       Berechnung

-       Grobe Planung von vier Varianten

8.    Anordnung auf der Kläranlage

9.    Diskussion und Empfehlung

 

Die Machbarkeitsstudie wurde den Gemeinderatsmitgliedern und den betroffenen Verwaltungsmitarbeitern sämtlicher Verbandsgemeinden in einer Informationsveranstaltung am 28. September 2017 ausführlich vorgestellt und erläutert.

...

 

 

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Es wurde unter Abwägung sämtlicher technischer, aber insbesondere auch wirtschaftlicher Aspekte eine Empfehlung für die in der Studie genannte Variante 3, Adsorption der Spurenstoffe mittels Zugabe von Pulverkohle und Filtration mittels eines Tuchfilters, ausgesprochen.

 

Dieser Vorschlag wurde auch mit dem Leitenden technischen Direktor des Referats 54.3 – Industrie / Kommunen, Schwerpunkt Abwasser beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Herrn Bernd Haller (Referatsleiter) und seinem Vertreter, Herrn Oberbaurat Andreas Heuser, besprochen.

 

Für die Verbandskläranlage Bühl-Vimbuch sind aus Sicht des Gewässerschutzes zwei Aspekte zur Entscheidung über eine Umsetzung dieser Maßnahme bedeutend:

 

1.    Die Verbandskläranlage Bühl-Vimbuch gehört zur größten Größenklasse (GK 5 > 100.000 EW) der bestehenden Kläranlagen

2.    Die Verbandskläranlage Bühl-Vimbuch entwässert in einen Vorfluter mit geringster Kapazität (Sandbach).

 

Der Anteil der Einleitung von Abwasser in den Sandbach beträgt laut Angaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe 70%. Bei einer Überschreitung von 10% werden normalerweise entsprechende verbindliche Anordnungen durch das Regierungspräsidium getroffen, z.B. die Höhe des Phosphates aus diesem Grund zu reduzieren. Derzeit gilt für die Verbandskläranlage Bühl-Vimbuch hier noch ein Grenzwert von 0,5 mg/l.

Herr Haller hat angedeutet, dass aufgrund der o.g. Problematik zum Gewässerschutz ein Grenzwert von 0,2 mg/l erforderlich sein würde. Dies kann derzeit und für sich allein genommen nur durch den Bau einer zusätzlichen Filtration (Sand- oder Tuchfilter) erreicht werden, die für sich allein ca. 2 Millionen Euro Investitionskosten bedeutet.

Einen speziellen Förderbonus durch das Land Baden-Württemberg gibt es hierfür nicht und es werden auch keine Spurenstoffe dem Abwasser entnommen.

 

Beim Bau einer 4. Reinigungsstufe werden als Synergieeffekt die o.g. Forderungen des Regierungspräsidiums erfüllt, Spurenstoffe entnommen und ein Förderbonus durch das Land gewährt.

 

Es besteht derzeit zwar noch keine Rechtslage für den Bau einer 4. Reinigungsstufe, mittel- und langfristig wird die Einführung einer 4. Reinigungsstufe zu erwarten sein, zu mindestens für Anlagen mit den oben genannten Kriterien.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

In der Machbarkeitsstudie stellt sich die Situation Bau der Variante 3 wie folgt dar:

 

...

 

 

 

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          Investitionskosten:                6.676.569 Euro

          Förderung (ca. 24%):            1.602.376 Euro

          Eigenanteil (Verband):         5.074.193 Euro

 

          Jahreskosten f. Betrieb:        ca. 637.000 Euro / Jahr

          (inkl. Kapitaldienst u. Personalaufwand)

         

Der beim Abwasserzweckverband entstehende Aufwand wird nach den Schlüsseln für die Investition und den Betriebskosten an die Verbandsmitglieder weiter berechnet. Bei der Stadt Bühl wird dies über den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung abgewickelt.

 

Der Bau einer 4. Reinigungsstufe wirkt sich letztlich auf die Kosten pro m³ Abwasser aus. Diese gestalten sich je Gemeinde leicht unterschiedlich, werden aber zirka 0,30 Euro pro m³ betragen.

 

Bei einer durchschnittlichen Bezugsmenge von 40 m³/Jahr/Person bedeutet dies eine Mehrbelastung von ca. 12,00 Euro pro Jahr.

 

Da derzeit viele Kommunen auf diesen Fördertopf zugreifen, wäre nach Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe folgender Zeitplan für den Bau einer 4. Reinigungsstufe realistisch:

 

-       Beschlussfassung in Verbandssitzung des AZV                        13.11.2017

-       Durchführung der Umweltfachbeiträge durch

ein Fachbüro

(Artenschutz, Ausgleichsregelung etc.)                                        2017/2018

-       Durchführung einer europaweiten Ausschreibung

zur Auswahl eines Ingenieurbüros mit Unterstützung

einer entsprechenden Kanzlei                                                       2017/2018

-       Vergabe an ein Ingenieurbüro und Planungsphase                  2018

-       Stellung eines Förderantrages zum Stichtag                              01.10.2018

-       Nach positiver Bewilligung Durchführung eines

Wasserrechtsverfahrens                                                                Q1/2019

-       Baubeginn und Bauende je nach Festlegung

im Bewilligungsbescheid                                                                2019/2020

 

 


Anlagenverzeichnis: