auf der Verbandskläranlage Bühl-Vimbuch durch den AZV,
Grundsatzbeschluss
III.
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat stimmt dem Bau einer 4. Reinigungsstufe auf der Verbandskläranlage
Bühl-Vimbuch zu. Er beauftragt die Verwaltung und den Oberbürgermeister die
entsprechend notwendigen Schritte einzuleiten.
I.
Sachverhalt:
Das kommunale Abwasser enthält eine Vielzahl von Stoffen, die bei der
üblichen mechanisch-biologischen und chemischen Abwasserreinigung nicht
vollständig entnommen werden können. Diese sogenannten Spurenstoffe, bei denen
es sich insbesondere um Arzneimittelrückstände und Wasch- und
Reinigungsmittelrückstände handelt, werden derzeit in den der Kläranlage
nachgeordneten sog. Vorfluter „Sandbach“ eingeleitet und somit diesem Gewässer
zugeführt.
Mit
Bescheid vom 12. Mai 2016 erhielt der Abwasserzweckverband Bühl und Umgebung
vom Regierungspräsidium Karlsruhe einen Zuwendungsbescheid für die Erstellung
einer Machbarkeitsstudie (Förderung 50%) „Abwasservorhaben Konzeption
Spurenstoffelimination zur weitergehenden Behandlung des Abwassers in der
Verbandskläranlage Bühl-Vimbuch“ – kurz „4. Reinigungsstufe“.
Auf der Grundlage der im Jahr 2016 vom Kompetenzzentrum Spurenstoffe
Baden-Württemberg angefertigten Bestandsaufnahme der Spurenstoffsituation auf
der Kläranlage Bühl-Vimbuch (gefördert vom Ministerium für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft Baden-Württemberg) erstellte das Ingenieurbüro
iat-Ingenieurberatung GmbH, Stuttgart, Herr Dr.-Ing. Werner Maier, im März 2017
die oben genannte Machbarkeitsstudie zur weitergehenden Behandlung des Ablaufs
der Kläranlage Bühl-Vimbuch.
Die Machbarkeitsstudie
gliedert sich in die Bereiche
1.
Veranlassung und Zielsetzung
2.
Aufgabenstellung
3.
Spurenschadstoffe und Keimbelastung
(allgemeine Definitionen)
4.
Mögliche Verfahren zur Entnahme von
Spurenschadstoffen und Keimen
5.
Verfahrensauswahl
6.
Überlegungen zur Bemessungswassermenge der
Kläranlage Bühl-Vimbuch
7.
Kläranlage Bühl-Vimbuch im Speziellen
-
Aufzeigung
-
Berechnung
-
Grobe Planung von vier Varianten
8.
Anordnung auf der Kläranlage
9.
Diskussion und Empfehlung
Die
Machbarkeitsstudie wurde den Gemeinderatsmitgliedern und den betroffenen
Verwaltungsmitarbeitern sämtlicher Verbandsgemeinden in einer
Informationsveranstaltung am 28. September 2017 ausführlich vorgestellt und
erläutert.
...
-
2 -
Es
wurde unter Abwägung sämtlicher technischer, aber insbesondere auch
wirtschaftlicher Aspekte eine Empfehlung für die in der Studie genannte
Variante 3, Adsorption der Spurenstoffe mittels Zugabe von Pulverkohle und
Filtration mittels eines Tuchfilters, ausgesprochen.
Dieser
Vorschlag wurde auch mit dem Leitenden technischen Direktor des Referats 54.3 –
Industrie / Kommunen, Schwerpunkt Abwasser beim Regierungspräsidium Karlsruhe,
Herrn Bernd Haller (Referatsleiter) und seinem Vertreter, Herrn Oberbaurat
Andreas Heuser, besprochen.
Für
die Verbandskläranlage Bühl-Vimbuch sind aus Sicht des Gewässerschutzes zwei
Aspekte zur Entscheidung über eine Umsetzung dieser Maßnahme bedeutend:
1.
Die Verbandskläranlage Bühl-Vimbuch gehört
zur größten Größenklasse (GK 5 > 100.000 EW) der bestehenden Kläranlagen
2.
Die Verbandskläranlage Bühl-Vimbuch
entwässert in einen Vorfluter mit geringster Kapazität (Sandbach).
Der
Anteil der Einleitung von Abwasser in den Sandbach beträgt laut Angaben des
Regierungspräsidiums Karlsruhe 70%. Bei einer Überschreitung von 10% werden
normalerweise entsprechende verbindliche Anordnungen durch das
Regierungspräsidium getroffen, z.B. die Höhe des Phosphates aus diesem Grund zu
reduzieren. Derzeit gilt für die Verbandskläranlage Bühl-Vimbuch hier noch ein
Grenzwert von 0,5 mg/l.
Herr
Haller hat angedeutet, dass aufgrund der o.g. Problematik zum Gewässerschutz
ein Grenzwert von 0,2 mg/l erforderlich sein würde. Dies kann derzeit und für
sich allein genommen nur durch den Bau einer zusätzlichen Filtration (Sand-
oder Tuchfilter) erreicht werden, die für sich allein ca. 2 Millionen
Euro Investitionskosten bedeutet.
Einen
speziellen Förderbonus durch das Land Baden-Württemberg gibt es hierfür nicht und es werden auch keine
Spurenstoffe dem Abwasser entnommen.
Beim
Bau einer 4. Reinigungsstufe werden als Synergieeffekt die o.g. Forderungen des
Regierungspräsidiums erfüllt, Spurenstoffe entnommen und ein Förderbonus durch
das Land gewährt.
Es
besteht derzeit zwar noch keine Rechtslage für den Bau einer 4.
Reinigungsstufe, mittel- und langfristig wird die Einführung einer 4.
Reinigungsstufe zu erwarten sein, zu mindestens für Anlagen mit den oben
genannten Kriterien.
II. Finanzielle Auswirkungen:
In der Machbarkeitsstudie stellt sich die Situation Bau der Variante 3 wie folgt dar:
...
- 3 -
Investitionskosten: 6.676.569 Euro
Förderung (ca. 24%): 1.602.376 Euro
Eigenanteil (Verband): 5.074.193 Euro
Jahreskosten
f. Betrieb: ca. 637.000 Euro / Jahr
(inkl. Kapitaldienst u.
Personalaufwand)
Der
beim Abwasserzweckverband entstehende Aufwand wird nach den Schlüsseln für die
Investition und den Betriebskosten an die Verbandsmitglieder weiter berechnet.
Bei der Stadt Bühl wird dies über den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
abgewickelt.
Der
Bau einer 4. Reinigungsstufe wirkt sich letztlich auf die Kosten pro m³
Abwasser aus. Diese gestalten sich je Gemeinde leicht unterschiedlich, werden
aber zirka 0,30 Euro pro m³ betragen.
Bei
einer durchschnittlichen Bezugsmenge von 40 m³/Jahr/Person bedeutet dies eine
Mehrbelastung von ca. 12,00 Euro pro Jahr.
Da
derzeit viele Kommunen auf diesen Fördertopf zugreifen, wäre nach Abstimmung
mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe folgender Zeitplan für den Bau einer 4.
Reinigungsstufe realistisch:
-
Beschlussfassung in Verbandssitzung des AZV 13.11.2017
-
Durchführung der Umweltfachbeiträge durch
ein Fachbüro
(Artenschutz, Ausgleichsregelung etc.) 2017/2018
-
Durchführung einer europaweiten
Ausschreibung
zur
Auswahl eines Ingenieurbüros mit Unterstützung
einer
entsprechenden Kanzlei 2017/2018
-
Vergabe an ein Ingenieurbüro und
Planungsphase 2018
-
Stellung eines Förderantrages zum Stichtag 01.10.2018
-
Nach positiver Bewilligung Durchführung
eines
Wasserrechtsverfahrens Q1/2019
-
Baubeginn und Bauende je nach Festlegung
im
Bewilligungsbescheid 2019/2020
Anlagenverzeichnis: