Betreff
Förderung der Kindertagespflege
Vorlage
VO/694/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, ab dem 01.01.2018 die Tagespflege für die Betreuung von Kindern bis zu 3 Jahren in der Stadt Bühl mit 1,50 €/Kind/Stunde zu bezuschussen. Eine Bezuschussung einer in der Tagespflege tätigen Person kann nur mit Genehmigung der Stadt Bühl erfolgen; ein Anspruch daraus kann nicht abgeleitet werden. Im Haushalt 2018 wird hierfür ein Betrag i. H. v. 35.000,-- € zur Verfügung gestellt.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung im Mai 2017 wurde bereits aufgezeigt, dass Eltern ihre Kinder immer früher in einer Kindertageseinrichtung anmelden. Rund 80 % der Zweijährigen und rund 20 % der Einjährigen besuchen zwischenzeitlich eine Kindertageseinrichtung. Dies bedeutet, dass ein Jahrgang mehr in den Kindertageseinrichtungen betreut wird. Darüber hinaus wurde in der Kindergartenbedarfsplanung die Situation in Zusammenhang mit stabilen bzw. steigenden Geburtenzahlen, einem hohen Zuzug nach Bühl (insbesondere in die Kernstadt) und die Situation der Flüchtlingskinder aufgezeigt.

 

Um Kapazitätsengpässen entgegenzuwirken, hat der Gemeinderat beschlossen, dass in der integrativen Kindertageseinrichtung „Hand in Hand“ der Lebenshilfe der Region Baden-Baden, Bühl, Achern eine zusätzliche Gruppe im Kita-Jahr 2017/2018 implementiert und darüber hinaus eine Erweiterung des Kinderhauses Sonnenschein in die Wege geleitet wird.

 

Der Ausbau der Krippen- und Kitaplätze wurde in den letzten Jahren sukzessive forciert. Im Kita-Jahr 2017/2018 stehen in den Bühler Kindertageseinrichtungen 1.275 Plätze zur Verfügung; davon rund 250 Krippenplätze. Insbesondere die Anzahl der Krippenplätze wird in Zusammenhang mit der aktuellen Entwicklung zukünftig nicht mehr ausreichend sein. Neben dem zuvor angesprochenen Ausbau der Krippen- und Kitaplätze durch die Kommune, stellt die Kindertagespflege eine weitere Möglichkeit dar, Berufstätigkeit und Kindererziehung in Einklang zu bringen.

 

Als „Tagespflege“ versteht man eine regelmäßige und organisierte Betreuung der Kinder durch qualifizierte Tagespflegepersonen. Sie ist keine institutionelle Form der Förderung von Kindern, zielt aber dennoch wie eine Tageseinrichtung für Kinder darauf ab, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Sie unterstützt die Erziehung der Eltern und ermöglicht es, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

 

In der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung sind 15 Plätze enthalten, die durch eine Tagespflege abgedeckt werden. Die Tagespflege ergänzt in diesem Zusammenhang das Platzangebot für die Kinderbetreuung und unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs. In Bühl sind derzeit 7 Personen in der Tagespflege tätig. Aktuell werden 17 Kinder aus Bühl durch diese Tagespflegepersonen betreut.

 

Personen, die in der Tagespflege aktiv sind, erhalten von den Eltern bzw. vom Jugendamt eine finanzielle Entschädigung. Die Eltern schließen mit den Tagespflegepersonen eine Betreuungsvereinbarung, in der Betreuungszeiten, Stundensatz oder monatlicher Betrag und Zahlungsmodus aufgeführt sind. Der Stundensatz bewegt sich zwischen 4,50 € und 7,00 € pro betreutem Kind.

 

Für die Eltern besteht die Möglichkeit für die Inanspruchnahme der Tagespflege einen Zuschuss über das Jugendamt des Landratsamtes Rastatt zu beantragen. Gemäß § 23 SGB VIII ist eine schriftliche Antragstellung der Eltern bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils erforderlich. Das Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe prüft den Antrag und entscheidet über die Gewährung einer Geldleistung. Bei einer Bewilligung wird der Zuschuss direkt mit der Tagespflegeperson abgerechnet. Das Jugendamt gewährt derzeit 5,50 €/Stunde/Kind. Die Eltern werden in Abhängigkeit des Einkommens an den Kosten beteiligt. Eine Betreuungszeit unter 5 Stunden/Woche wird durch das Jugendamt nicht bezuschusst. Alternativ können auch Fördermittel vom Land (FAG-Mittel) von den Eltern beantragt werden. In diesem Zusammenhang entfällt jedoch die Zuwendung des Jugendamtes, Wirtschaftliche Jugendpflege.

 

In einigen Kommunen wird darüber hinaus ein weiterer Zuschuss für die Tagespflege gewährt:

 

 

Kommune

Zuschuss

Baden-Baden

Kein Zuschuss; jedoch werden Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.

Gaggenau

Räumlichkeiten werden zur Verfügung gestellt; Zuschuss wird aktuell geprüft.

Gernsbach

1,50 €/Kind/Stunde

Weisenbach

1,50 €/Kind/Stunde

Steinmauern

1,50 €/Kind/Stunde

Illingen

1,50 €/Kind/Stunde

Durmersheim

1,50 €/Kind/Stunde

Iffezheim

1,50 €/Kind/Stunde

Sinzheim

1,50 €/Kind/Stunde

Ottersweier

1,50 €/Kind/Stunde

 

 

Das Jugendamt informiert aktuell, dass es kaum mehr Möglichkeiten gibt, weitere Tagespflegeplätze zu vermitteln, da die aktiven Tagespflegepersonen ausgelastet sind und es nur wenige neue Bewerber gibt.

 

Um diesem Trend entgegenwirken und weitere qualifizierter Tagespflegepersonen gewinnen zu können sowie letztendlich auch weiterhin den Rechtsanspruch insbesondere für Krippenplätze mit Unterstützung der Tagespflege erfüllen zu können, schlägt die Verwaltung vor, auch in Bühl ab dem 01.01.2018 für Tagespflegepersonen, die Kinder im Alter bis zu 3 Jahren betreuen, einen Zuschuss zu gewähren.

 

Analog der zuvor aufgeführten Nachbarkommunen wird empfohlen, einen Zuschuss i. H. v. 1,50 €/ Kind/Stunde festzulegen. Für 20 bis 25 Krippenkinder würde der Zuschussbedarf sodann bei rd. 35.000 €/Jahr liegen; der Zuschussbedarf für die Bereitstellung jedes zusätzlichen Krippenplatzes in einer Kindertageseinrichtung beträgt ein Vielfaches.

 

Darüber hinaus sollten als Voraussetzung für eine Abrechnung mit in der Tagespflege tätigen Personen nachfolgende Eckpunkte festgelegt werden:

 

 

Ø  Genehmigung/Zuschussbewilligung durch die Stadt Bühl

Ø  nur für in der Großen Kreisstadt Bühl wohnhafte Kinder unter 3 Jahren; in Härtefällen auch für ältere Kinder

Ø  die Abrechnung der Stadt Bühl erfolgt auf Grundlage der Abrechnung des Jugendamtes, Landratsamt Rastatt

 

 

 

Der Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2017 über den Tagesordnungspunkt beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Zuschussbedarf beträgt 35.000,-- € pro Jahr.

 

 


Anlagenverzeichnis: