III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, ab dem 01.01.2018 die
Tagespflege für die Betreuung von Kindern bis zu 3 Jahren in der Stadt Bühl mit
1,50 €/Kind/Stunde zu bezuschussen. Eine Bezuschussung einer in der Tagespflege
tätigen Person kann nur mit Genehmigung der Stadt Bühl erfolgen; ein Anspruch
daraus kann nicht abgeleitet werden. Im Haushalt 2018 wird hierfür ein Betrag
i. H. v. 35.000,-- € zur Verfügung gestellt.
I.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung im Mai 2017
wurde bereits aufgezeigt, dass Eltern ihre Kinder immer früher in einer
Kindertageseinrichtung anmelden. Rund 80 % der Zweijährigen und rund 20 % der
Einjährigen besuchen zwischenzeitlich eine Kindertageseinrichtung. Dies
bedeutet, dass ein Jahrgang mehr in den Kindertageseinrichtungen betreut wird.
Darüber hinaus wurde in der Kindergartenbedarfsplanung die Situation in
Zusammenhang mit stabilen bzw. steigenden Geburtenzahlen, einem hohen Zuzug
nach Bühl (insbesondere in die Kernstadt) und die Situation der
Flüchtlingskinder aufgezeigt.
Um Kapazitätsengpässen entgegenzuwirken, hat der
Gemeinderat beschlossen, dass in der integrativen Kindertageseinrichtung „Hand
in Hand“ der Lebenshilfe der Region Baden-Baden, Bühl, Achern eine zusätzliche
Gruppe im Kita-Jahr 2017/2018 implementiert und darüber hinaus eine Erweiterung
des Kinderhauses Sonnenschein in die Wege geleitet wird.
Der Ausbau der Krippen- und Kitaplätze wurde in den
letzten Jahren sukzessive forciert. Im Kita-Jahr 2017/2018 stehen in den Bühler
Kindertageseinrichtungen 1.275 Plätze zur Verfügung; davon rund 250
Krippenplätze. Insbesondere die Anzahl der Krippenplätze wird in Zusammenhang
mit der aktuellen Entwicklung zukünftig nicht mehr ausreichend sein. Neben dem
zuvor angesprochenen Ausbau der Krippen- und Kitaplätze durch die Kommune,
stellt die Kindertagespflege eine weitere Möglichkeit dar, Berufstätigkeit und
Kindererziehung in Einklang zu bringen.
Als „Tagespflege“ versteht man eine regelmäßige und
organisierte Betreuung der Kinder durch qualifizierte Tagespflegepersonen. Sie
ist keine institutionelle Form der Förderung von Kindern, zielt aber dennoch
wie eine Tageseinrichtung für Kinder darauf ab, die Entwicklung des Kindes zu
einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern.
Sie unterstützt die Erziehung der Eltern und ermöglicht es, Erwerbstätigkeit
und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
In der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung sind 15
Plätze enthalten, die durch eine Tagespflege abgedeckt werden. Die Tagespflege
ergänzt in diesem Zusammenhang das Platzangebot für die Kinderbetreuung und
unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs. In Bühl sind
derzeit 7 Personen in der Tagespflege tätig. Aktuell werden 17 Kinder aus Bühl
durch diese Tagespflegepersonen betreut.
Personen, die in der Tagespflege aktiv sind,
erhalten von den Eltern bzw. vom Jugendamt eine finanzielle Entschädigung. Die
Eltern schließen mit den Tagespflegepersonen eine Betreuungsvereinbarung, in
der Betreuungszeiten, Stundensatz oder monatlicher Betrag und Zahlungsmodus
aufgeführt sind. Der Stundensatz bewegt sich zwischen 4,50 € und 7,00 € pro
betreutem Kind.
Für die Eltern besteht die Möglichkeit für die
Inanspruchnahme der Tagespflege einen Zuschuss über das Jugendamt des
Landratsamtes Rastatt zu beantragen. Gemäß § 23 SGB VIII ist eine schriftliche
Antragstellung der Eltern bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils
erforderlich. Das Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe prüft den Antrag und
entscheidet über die Gewährung einer Geldleistung. Bei einer Bewilligung wird
der Zuschuss direkt mit der Tagespflegeperson abgerechnet. Das Jugendamt
gewährt derzeit 5,50 €/Stunde/Kind. Die Eltern werden in Abhängigkeit des
Einkommens an den Kosten beteiligt. Eine Betreuungszeit unter 5 Stunden/Woche
wird durch das Jugendamt nicht bezuschusst. Alternativ können auch Fördermittel
vom Land (FAG-Mittel) von den Eltern beantragt werden. In diesem Zusammenhang entfällt
jedoch die Zuwendung des Jugendamtes, Wirtschaftliche Jugendpflege.
In einigen Kommunen wird darüber hinaus ein weiterer
Zuschuss für die Tagespflege gewährt:
Kommune |
Zuschuss |
Baden-Baden |
Kein Zuschuss; jedoch werden Räumlichkeiten zur Verfügung
gestellt. |
Gaggenau |
Räumlichkeiten werden zur Verfügung gestellt;
Zuschuss wird aktuell geprüft. |
Gernsbach |
1,50 €/Kind/Stunde |
Weisenbach |
1,50 €/Kind/Stunde |
Steinmauern |
1,50 €/Kind/Stunde |
Illingen |
1,50 €/Kind/Stunde |
Durmersheim |
1,50 €/Kind/Stunde |
Iffezheim |
1,50 €/Kind/Stunde |
Sinzheim |
1,50 €/Kind/Stunde |
Ottersweier |
1,50 €/Kind/Stunde |
Das Jugendamt informiert aktuell, dass es kaum mehr
Möglichkeiten gibt, weitere Tagespflegeplätze zu vermitteln, da die aktiven
Tagespflegepersonen ausgelastet sind und es nur wenige neue Bewerber gibt.
Um diesem Trend entgegenwirken und weitere
qualifizierter Tagespflegepersonen gewinnen zu können sowie letztendlich auch
weiterhin den Rechtsanspruch insbesondere für Krippenplätze mit Unterstützung der
Tagespflege erfüllen zu können, schlägt die Verwaltung vor, auch in Bühl ab dem
01.01.2018 für Tagespflegepersonen, die Kinder im Alter bis zu 3 Jahren
betreuen, einen Zuschuss zu gewähren.
Analog der zuvor aufgeführten Nachbarkommunen wird
empfohlen, einen Zuschuss i. H. v. 1,50 €/ Kind/Stunde festzulegen. Für 20 bis
25 Krippenkinder würde der Zuschussbedarf sodann bei rd. 35.000 €/Jahr liegen;
der Zuschussbedarf für die Bereitstellung jedes zusätzlichen Krippenplatzes in
einer Kindertageseinrichtung beträgt ein Vielfaches.
Darüber hinaus sollten als Voraussetzung für eine
Abrechnung mit in der Tagespflege tätigen Personen nachfolgende Eckpunkte
festgelegt werden:
Ø Genehmigung/Zuschussbewilligung
durch die Stadt Bühl
Ø nur
für in der Großen Kreisstadt Bühl wohnhafte Kinder unter 3 Jahren; in
Härtefällen auch für ältere Kinder
Ø die
Abrechnung der Stadt Bühl erfolgt auf Grundlage der Abrechnung des Jugendamtes,
Landratsamt Rastatt
Der
Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2017 über den
Tagesordnungspunkt beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Zuschussbedarf beträgt
35.000,-- € pro Jahr.
Anlagenverzeichnis: