III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, ab dem 01.01.2018 für
die Nutzer von städtischen Räumlichkeiten eine Betriebskostenpauschale in Höhe
von monatlich 0,65 € pro Quadratmeter zu erheben. Der vereinbarte
Pauschalbetrag soll für den Zeitraum bis zum 31.12.2020 gelten.
I.
Sachverhalt:
Im Rahmen einer Klausurtagung des Gemeinderats
wurde festgelegt, dass Vereine, Verbände und Organisationen, die dauerhaft
städtische Räumlichkeiten nutzen und nicht nach der Benutzungs- und
Entgeltordnung für die Sport- und Mehrzweckhallen bzw. für die Bürgersäle der
Stadt Bühl veranlagt werden, künftig an den nutzungsabhängigen Betriebskosten
(Wärme, Strom, Wasser) beteiligt werden sollen.
Dem Wunsch die betroffenen Vereine im Vorfeld einer
Neuregelung einzubeziehen
wurde durch die Bildung einer „Arbeitsgruppe
Vereinsförderung“ nachgekommen. In diese waren auch die Ortsvorsteher und
Ortsbeauftragten eingebunden.
Die vom Fachbereich
Stadtentwicklung-Bauen-Immobilien ermittelten verbrauchsabhängigen Betriebskosten für die von der Stadt den
Vereinen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten liegen – über einen Zeitraum
von 3 Jahren hinweg betrachtet – bei durchschnittlich 1,31 € pro Quadratmeter
monatlich. Der niedrigste Verbrauchswert, welcher hierbei ermittelt wurde, liegt monatlich bei 1,02 € pro Quadratmeter.
Mangels separater Zähler ist jedoch der tatsächlich
auf die Nutzer zurückzuführende Verbrauch und die damit tatsächlich
entstandenen Kosten für zahlreiche Räume nicht detailliert ermittelbar.
Aus Gründen einer vereinfachten Handhabung wird
daher von der Arbeitsgruppe und der Verwaltung vorgeschlagen, einen
nutzungsunabhängigen Pauschalbetrag pro Quadratmeter zu erheben. Dieser soll
die Hälfte der durchschnittlich angefallenen Kosten, also 0,65 € pro
Quadratmeter, abdecken. Dadurch wird sichergestellt, dass kein Verein bzw.
Nutzer eine höhere Pauschale bezahlen muss, als tatsächlich Kosten angefallen
sind. Darüber hinaus wird dieser Betrag auch der wirtschaftlichen Situation der
meisten Vereine gerecht.
Um eine Planungssicherheit für die Vereine
sicherzustellen, schlägt die Arbeitsgruppe darüber hinaus vor, die Höhe der
Pauschale ab dem 01.01.2018 für mindestens 3 Jahre konstant festzusetzen.
Für den städtischen Haushalt sind dadurch
Mehreinnahmen i. H. v. rd. 23.000,-- € pro Jahr zu erwarten (siehe Anlage).
Der Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner
Sitzung am 19. Oktober 2017 über die vorgesehene Erhebung von
Betriebskostenpauschalen für Vereine und sonstige Nutzer beraten. Über das
Ergebnis wird mündlich berichtet.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen i. H. v.
rd. 23.000,-- € pro Jahr.
Anlagenverzeichnis: