Betreff
Erhebung von Betriebskostenpauschalen für die dauerhafte Nutzung von städtischen Räumlichkeiten
Vorlage
VO/695/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, ab dem 01.01.2018 für die Nutzer von städtischen Räumlichkeiten eine Betriebskostenpauschale in Höhe von monatlich 0,65 € pro Quadratmeter zu erheben. Der vereinbarte Pauschalbetrag soll für den Zeitraum bis zum 31.12.2020 gelten.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Im Rahmen einer Klausurtagung des Gemeinderats wurde festgelegt, dass Vereine, Verbände und Organisationen, die dauerhaft städtische Räumlichkeiten nutzen und nicht nach der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sport- und Mehrzweckhallen bzw. für die Bürgersäle der Stadt Bühl veranlagt werden, künftig an den nutzungsabhängigen Betriebskosten (Wärme, Strom, Wasser) beteiligt werden sollen.

 

Dem Wunsch die betroffenen Vereine im Vorfeld einer Neuregelung einzubeziehen

wurde durch die Bildung einer „Arbeitsgruppe Vereinsförderung“ nachgekommen. In diese waren auch die Ortsvorsteher und Ortsbeauftragten eingebunden.

 

Die vom Fachbereich Stadtentwicklung-Bauen-Immobilien ermittelten verbrauchsabhängigen  Betriebskosten für die von der Stadt den Vereinen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten liegen – über einen Zeitraum von 3 Jahren hinweg betrachtet – bei durchschnittlich 1,31 € pro Quadratmeter monatlich. Der niedrigste Verbrauchswert, welcher hierbei ermittelt wurde,  liegt monatlich bei 1,02 € pro Quadratmeter.

 

Mangels separater Zähler ist jedoch der tatsächlich auf die Nutzer zurückzuführende Verbrauch und die damit tatsächlich entstandenen Kosten für zahlreiche Räume nicht detailliert ermittelbar.

 

Aus Gründen einer vereinfachten Handhabung wird daher von der Arbeitsgruppe und der Verwaltung vorgeschlagen, einen nutzungsunabhängigen Pauschalbetrag pro Quadratmeter zu erheben. Dieser soll die Hälfte der durchschnittlich angefallenen Kosten, also 0,65 € pro Quadratmeter, abdecken. Dadurch wird sichergestellt, dass kein Verein bzw. Nutzer eine höhere Pauschale bezahlen muss, als tatsächlich Kosten angefallen sind. Darüber hinaus wird dieser Betrag auch der wirtschaftlichen Situation der meisten Vereine gerecht.

 

Um eine Planungssicherheit für die Vereine sicherzustellen, schlägt die Arbeitsgruppe darüber hinaus vor, die Höhe der Pauschale ab dem 01.01.2018 für mindestens 3 Jahre konstant festzusetzen.

 

Für den städtischen Haushalt sind dadurch Mehreinnahmen i. H. v. rd. 23.000,-- € pro Jahr zu erwarten (siehe Anlage).

 

Der Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2017 über die vorgesehene Erhebung von Betriebskostenpauschalen für Vereine und sonstige Nutzer beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Einnahmen i. H. v. rd. 23.000,-- € pro Jahr.

 

 


Anlagenverzeichnis: