Betreff
Förderung von kulturtreibenden Vereinen, Neukonzeption
Vorlage
VO/696/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, ab dem 01.01.2018 die kulturtreibenden Vereine nach den von der „AG Vereinsförderung“ erarbeiteten Förderkriterien zu bezuschussen. Der Förderrahmen wird für das Jahr 2018 auf einen Betrag i. H. v. 35.000,-- € begrenzt.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Gesprächsrunden zur Haushaltskonsolidierung sowie des Prozesses „Stadt Bühl 2025“ wurde die Verwaltung beauftragt, die Förderung der kulturtreibenden Vereine neu zu konzipieren.

 

In der Vergangenheit wurden die kulturellen Vereine durch pauschale Zuwendungen gefördert; klare Förderrichtlinien waren bisher nicht gegeben.

 

Ziel war es auch, die anvisierte Neuregelung in Zusammenarbeit und im Einvernehmen mit den Vereinen zu gestalten.

 

In Folge wurde eine „AG Vereinsförderung“ mit Vorständen aus den Musikvereinen,  Chören, Fastnachtsgesellschaften und weiteren Vereinen konstituiert, die sodann, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, maßgeblich an der Erarbeitung der neuen Förderrichtlinien mitgewirkt haben. Darüber hinaus waren auch die Ortsvorsteher und Ortsbeauftragten in die „AG Vereinsförderung“ eingebunden.

 

Die nunmehr erarbeiteten Eckpunkte bzw. wesentlichen Vorschläge zur Neuausrichtung der künftigen Fördermodalitäten stellen sich wie folgt dar:

 

-       die Vereine sollen künftig auch nach Größe und Anzahl der Aktiven gefördert werden; hierzu sind die Meldungen an die Verbände eine entscheidende Größe.

-       Vereine, die sich in der Jugendarbeit engagieren, sollen – ähnlich wie bei der Sportförderung – künftig höher bezuschusst werden; ebenso spielen Aspekte der Prävention eine Rolle.

 

-       die jeweiligen Vereinssparten wie Musikkapellen / Chöre / Kirchenchöre / Fastnachtsvereine uns sonstige Vereine sollen über sog. „Hebel“ unterschiedlich gewichtet werden. Chöre und Musikvereine haben beispielsweise laufende Kosten für Dirigentenhonorare zu schultern; die Musikvereine aber zusätzlich auch noch teure Instrumente zu beschaffen.

 

-       darüber hinaus soll zukünftig auch die Anzahl der Auftritte für Veranstaltungen der Stadt oder Stadtteile „zur Gestaltung und Bereicherung des kulturellen, gesellschaftlichen und kirchlichen Lebens“ bei der Vereinsförderung eine Rolle spielen; wer sich stark für das Gemeinwesen engagiert, soll einen höheren Fördersatz erhalten können.

 

-       Fastnachtsvereine, die „in fastnachtlicher Tradition und aktiver Brauchtumspflege“ verankert sind, sollen ebenfalls eine Möglichkeit zur Bezuschussung erhalten.

 

 

Über die „Eckpunkte“ und „Hebel“ sowie die sich daraus resultierende Fördersystematik wurden in der letzten Sitzung der „AG Vereinsförderung“ nochmals beraten; dem Gemeinderat wird einstimmig empfohlen, der am dem 01.01.2018 gewünschten Neuregelung zuzustimmen.

 

Für das Jahr 2018 ist ein Förderrahmen von 35.000,-- € vorgesehen; Zuschüsse sollen nur noch auf Antrag gewährt werden.

 

Die an der „AG Vereinsförderung“ beteiligten Mitarbeiter aus den Fachbereichen Finanzen, BKG und SBI werden in der Sitzung anwesend sein und die anvisierte Neuregelung vorstellen.

 

Der Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2017 über die vorgeschlagene Neukonzeption zur Förderung der kulturtreibenden Vereine beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Zuschussbedarf beträgt 35.000,-- € pro Jahr.

 

 


Anlagenverzeichnis: