III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt,
ab dem 01.01.2018 die kulturtreibenden Vereine nach den von der „AG
Vereinsförderung“ erarbeiteten Förderkriterien zu bezuschussen. Der
Förderrahmen wird für das Jahr 2018 auf einen Betrag i. H. v. 35.000,-- €
begrenzt.
I.
Sachverhalt:
Im Rahmen der
Gesprächsrunden zur Haushaltskonsolidierung sowie des Prozesses „Stadt Bühl
2025“ wurde die Verwaltung beauftragt, die Förderung der kulturtreibenden
Vereine neu zu konzipieren.
In der Vergangenheit wurden
die kulturellen Vereine durch pauschale Zuwendungen gefördert; klare
Förderrichtlinien waren bisher nicht gegeben.
Ziel war es auch, die
anvisierte Neuregelung in Zusammenarbeit und im Einvernehmen mit den Vereinen
zu gestalten.
In Folge wurde eine „AG
Vereinsförderung“ mit Vorständen aus den Musikvereinen, Chören, Fastnachtsgesellschaften und weiteren
Vereinen konstituiert, die sodann, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung,
maßgeblich an der Erarbeitung der neuen Förderrichtlinien mitgewirkt haben.
Darüber hinaus waren auch die Ortsvorsteher und Ortsbeauftragten in die „AG
Vereinsförderung“ eingebunden.
Die nunmehr erarbeiteten
Eckpunkte bzw. wesentlichen Vorschläge zur Neuausrichtung der künftigen
Fördermodalitäten stellen sich wie folgt dar:
- die Vereine sollen künftig
auch nach Größe und Anzahl der Aktiven gefördert werden; hierzu sind die
Meldungen an die Verbände eine entscheidende Größe.
-
Vereine, die sich in der Jugendarbeit engagieren, sollen – ähnlich wie
bei der Sportförderung – künftig höher bezuschusst werden; ebenso spielen
Aspekte der Prävention eine Rolle.
-
die jeweiligen Vereinssparten wie Musikkapellen / Chöre / Kirchenchöre
/ Fastnachtsvereine uns sonstige Vereine sollen über sog. „Hebel“
unterschiedlich gewichtet werden. Chöre und Musikvereine haben beispielsweise
laufende Kosten für Dirigentenhonorare zu schultern; die Musikvereine aber
zusätzlich auch noch teure Instrumente zu beschaffen.
-
darüber hinaus soll zukünftig auch die Anzahl der Auftritte für
Veranstaltungen der Stadt oder Stadtteile „zur Gestaltung und Bereicherung des
kulturellen, gesellschaftlichen und kirchlichen Lebens“ bei der
Vereinsförderung eine Rolle spielen; wer sich stark für das Gemeinwesen
engagiert, soll einen höheren Fördersatz erhalten können.
-
Fastnachtsvereine, die „in fastnachtlicher Tradition und aktiver
Brauchtumspflege“ verankert sind, sollen ebenfalls eine Möglichkeit zur
Bezuschussung erhalten.
Über die „Eckpunkte“ und
„Hebel“ sowie die sich daraus resultierende Fördersystematik wurden in der
letzten Sitzung der „AG Vereinsförderung“ nochmals beraten; dem Gemeinderat
wird einstimmig empfohlen, der am dem 01.01.2018 gewünschten Neuregelung zuzustimmen.
Für das Jahr 2018 ist ein
Förderrahmen von 35.000,-- € vorgesehen; Zuschüsse sollen nur noch auf Antrag
gewährt werden.
Die an der „AG
Vereinsförderung“ beteiligten Mitarbeiter aus den Fachbereichen Finanzen, BKG
und SBI werden in der Sitzung anwesend sein und die anvisierte Neuregelung
vorstellen.
Der Kultur- und
Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2017 über die
vorgeschlagene Neukonzeption zur Förderung der kulturtreibenden Vereine
beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Zuschussbedarf beträgt
35.000,-- € pro Jahr.
Anlagenverzeichnis: