Betreff
Bebauungsplan der Innenentwicklung „1. Änderung Schlossstraße / Nelkenstraße Teil 1“ in Bühl nach §13a BauGB,
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffent licher Belange
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
TEST VO/025/2014
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)        Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung privater und öffentlicher Belange gemäß den in Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.

 

b)        Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan der Innenentwicklung „1. Änderung Schlossstraße/Nelkenstraße Teil 1“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung vom 27. Oktober 2014 als zusammengefasste Satzung.

 

 

 


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 30. Juli 2014 hat der Gemeinderat der Stadt Bühl den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „1. Änderung Schlossstraße/Nelkenstraße Teil 1“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.

 

Mit Schreiben vom 14. August 2014 wurden 6 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Davon gaben 6 Behörden und Träger öffentlicher Belange eine Rückmeldung, 2 mit und 4 ohne Anregungen. Die Offenlage erfolgte vom 01. September bis zum 01. Oktober 2014. Während dieser Zeit wurde eine private Stellungnahme vorgebracht. Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen und unter Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.

 

Bei den vorgenommenen Ergänzungen handelt es sich nur um Ergänzungen in den Hinweisen zu Rodungsmaßnahmen, Löschwassersicherung und dem geowissenschaftlichen Naturschutz. Weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen.

 

Mit diesen Ergänzungen werden jedoch keine Grundzüge der Planung berührt, so kann der Satzungsbeschluss auf der Grundlage des offenen gelegenen Entwurfes, mit aktualisiertem Datum, gefasst werden.

 

In seiner Sitzung am 6. November 2014 wird der Technische Ausschuss diesen Tagesordnungspunkt vorberaten. Das Ergebnis wird mündlich mitgeteilt.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: