Betreff
Bewirtschaftungsplan für den Stadtwald Bühl im Forstwirtschaftsjahr 2018
Vorlage
VO/701/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung und des Kreisforstamtes Rastatt, Bezirksleitung Bühl, beschließt der Wald-, Landwirtschafts- u. Umweltausschuss den beigefügten Bewirtschaftungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2018. Die ausgewiesenen Einnahme- u. Ausgabeansätze des Ertrags-/Aufwandsplanes und des Investitionsplanes sind in den städt. Haushaltsplan 2018 zu übernehmen.

 


I. Sachverhalt:

Das Kreisforstamt Rastatt, Bezirksleitung Bühl hat in Zusammenarbeit mit dem eigenständigen Forstbetrieb den Bewirtschaftungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2018 erstellt. Der Bewirtschaftungsplan (Ertrags-/Aufwandsplan und Investitionsplan) ist in der Anlage beigefügt.

 

          Wie in den letzten Jahren müssen durch die Umstellung der städtischen Buchführung auf das „Neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)“  die pauschalen Umlagen für die kommunale Steuerung, die verwaltungsinternen Leistungsbeziehungen, die Leistungen für das Gebäudemanagement und die kalkulatorischen Zinsen bei der Planung berücksichtigt werden. Dies wirkt sich im Ertrags-/Aufwandsplan wie folgt aus: Bei Einnahmen von 1.180.410,-- €, und Ausgaben von 1.557.210,-- € ist mit Umlagen ein Defizit von 376.800,-- € zu verzeichnen. Ohne Umlagen würde sich ein Defizit von 139.500,-- € ergeben. Im Investitionsplan entsteht durch die Ansätze ein Ausgabevolumen von 177.000,-- €.

 

Die geplanten Einnahme- und Ausgabeansätze für das Forstwirtschaftsjahr 2018 können durch die Verwaltung oder das Kreisforstamt, Bezirksleitung Bühl, in der Sitzung noch näher erläutert werden.

 

 

         

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlagenverzeichnis: