III.
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung und des Kreisforstamtes Rastatt, Bezirksleitung Bühl, beschließt der Wald-, Landwirtschafts- u. Umweltausschuss den beigefügten Bewirtschaftungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2018. Die ausgewiesenen Einnahme- u. Ausgabeansätze des Ertrags-/Aufwandsplanes und des Investitionsplanes sind in den städt. Haushaltsplan 2018 zu übernehmen.
I.
Sachverhalt:
Das
Kreisforstamt Rastatt, Bezirksleitung Bühl hat in Zusammenarbeit mit dem
eigenständigen Forstbetrieb den Bewirtschaftungsplan für das
Forstwirtschaftsjahr 2018 erstellt. Der Bewirtschaftungsplan
(Ertrags-/Aufwandsplan und Investitionsplan) ist in der Anlage beigefügt.
Wie in den letzten Jahren müssen durch
die Umstellung der städtischen Buchführung auf das „Neue kommunale Haushalts-
und Rechnungswesen (NKHR)“ die
pauschalen Umlagen für die kommunale Steuerung, die verwaltungsinternen
Leistungsbeziehungen, die Leistungen für das Gebäudemanagement und die
kalkulatorischen Zinsen bei der Planung berücksichtigt werden. Dies wirkt sich
im Ertrags-/Aufwandsplan wie folgt aus: Bei Einnahmen von 1.180.410,-- €, und
Ausgaben von 1.557.210,-- € ist mit Umlagen ein Defizit von 376.800,-- € zu
verzeichnen. Ohne Umlagen würde sich ein Defizit von 139.500,-- € ergeben. Im
Investitionsplan entsteht durch die Ansätze ein Ausgabevolumen von 177.000,--
€.
Die geplanten Einnahme- und
Ausgabeansätze für das Forstwirtschaftsjahr 2018 können durch die Verwaltung
oder das Kreisforstamt, Bezirksleitung Bühl, in der Sitzung noch näher
erläutert werden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagenverzeichnis: