Betreff
Bebauungsplan der Innenentwicklung „Betonwerk“ in Bühl-Vimbuch nach § 13 a BauGB,
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
TEST VO/026/2014
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)        Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachten Anregungen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage 1 aufgeführten Stellungnahme der Verwaltung.

 

b)        Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan der Innenentwicklung „Betonwerk“ in Bühl-Vimbuch mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung vom 28. Oktober 2014 als zusammengefasste Satzung.

 

 


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 30. Juli 2014 hat der Gemeinderat der Stadt Bühl die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Betonwerk“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen, den Entwurf gebilligt und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.

 

Mit Schreiben vom 14. August 2014 wurden 11 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Davon gaben 11 Behörden und Träger öffentlicher Belange eine Rückmeldung, eine mit und zehn ohne Anregungen. Die Offenlage erfolgte vom 01. September 2014 bis 01. Oktober 2014. Während dieser Zeit wurde eine private Stellungnahme vorgebracht. Alle mit Anregungen eingegangenen Stellungnahmen wurden mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen und unter Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.

 

Durch die eingebrachten Stellungnahmen wurden nur unwesentliche Änderungen vorgenommen wie z.B. die Aufnahme der Hinweise zur Löschwasserversorgung und zur Bereitstellung der Abfallbehälter an der Seimelstraße oder die Anpassungen bei der Behördenzuständigkeit bezüglich bekannter, vermuteter und gefundener Bodenbelastungen in den Hinweisen zum Bebauungsplan.

 

Zudem wurde in der Begründung der Hinweis aufgenommen, dass nach den dem Landratsamt Rastatt vorliegenden Entwürfen zur Hochwassergefahrenkarte Überflutungen des Geländes des Betonwerkes bei der Flächenausbreitung eines 100-jährlichen Hochwassers nicht zu erwarten sind (hiervon ging die Stadt Bühl aufgrund der bereits durchgeführten Hochwasserschutzmaßnahmen aus).

 

 

 

 

 

 

 

 

 


- 2 -

 

 

Mit den Anpassungen blieben die Grundzüge der Planung unberührt und der Satzungsbeschluss kann auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanes vom 28. Oktober 2014 gefasst werden.

 

In Abstimmung mit der Ortsverwaltung wird dieser Tagesordnung am 10. November 2014 im Ortschaftsrat Vimbuch behandelt. Der Gemeinderat wird dann über das Ergebnis mündlich informiert.

 

In seiner Sitzung am 6. November 2014 wird der Technische Ausschuss diesen Tagesordnungspunkt vorberaten. Das Ergebnis wird mündlich mitgeteilt.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: