III.
Beschlussvorschlag:
Die Verrechnungsstelle für katholische Kirchen erhält für die Einrichtung einer Kleinkindergruppe im Kindergarten St. Josef in Altschweier einen Zuschuss von 32.540,55 €.
I.
Sachverhalt:
Im katholischen Kindergarten St. Josef in Altschweier wurde im Jahr 2015
eine Kleinkindergruppe eingerichtet. Die Errichtung erfolgte in Abstimmung mit
der Stadt (Fachbereich BKG – Bildung, Kultur, Generationen) und angepasst an
die städtische Kindergartenbedarfsplanung. Ebenfalls in Abstimmung mit der
Stadt erfolgte eine Antragstellung und Förderung der Maßnahme aus dem
Bunde-Investitionsprogramm (Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018).
Die notwendigen
Umbauarbeiten sowie die Beschaffung des erforderlichen Mobiliars wurden von der
Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden beauftragt. Da es sich um
die erstmalige Errichtung einer Kleinkindergruppe handelte, wurden neben den
üblichen Beschaffungen hierzu auch die Montage einer Küchenzeile, Einrichtung
des Wickel-/Sanitärbereiches einschl. Elektro- und Schreinerarbeiten notwendig.
Insgesamt fielen einschließlich Architektenhonorar Gesamtkosten in Höhe von
52.900,50 € an.
Das
Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Umwandlung der bestehenden
Kindergartenplätze in Kleinkinderplätze nur zum Teil fördern können, da
lediglich die neu entstandenen, zusätzlichen Plätze mit Pauschalbeträgen
gefördert werden. Der Zuschuss wurde daher auf fünf als zusätzlich anerkannte,
neu entstandene Plätze begrenzt und mit 6.414,- € bewilligt, tatsächlich
eingerichtet wurden zehn Kleinkinderplätze.
Nach dem zwischen den
örtlichen Kindergartenträgern und der Stadt abgeschlossenen „Vertrag über die
Förderung kirchlicher Kindergärten“ beteiligt sich die Stadt Bühl an den
verbleibenden Ausgaben mit 70 %, der Zuschuss aus dem Bundesprogramm wird dabei
von den entstandenen Kosten vorher abgezogen.
Berechnung Zuschuss:
Gesamtkosten 52.900,50
€
abzüglich
Zuschuss Bundesprogramm -
6.414,00 €
verbleibende Kosten 46.486,50
€
daraus
70 % Beteiligung Stadt Bühl 32.540,55
€
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der
Betrag steht im Haushaltsplan 2017 im Teilhaushalt 5 (THH5) beim Produkt
3650–KIGA, Investitionen zur Förderung v. Kindern in Tagesstätten (AS3650) zur
Verfügung.
Weitere
Auswirkungen / Folgekosten: keine
Anlagenverzeichnis: