Betreff
Investitionszuschuss für den Kindergarten St. Josef, Altschweier
Vorlage
VO/717/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Die Verrechnungsstelle für katholische Kirchen erhält für die Einrichtung einer Kleinkindergruppe im Kindergarten St. Josef in Altschweier einen Zuschuss von 32.540,55 €.

 


I. Sachverhalt:

Im katholischen Kindergarten St. Josef in Altschweier wurde im Jahr 2015 eine Kleinkindergruppe eingerichtet. Die Errichtung erfolgte in Abstimmung mit der Stadt (Fachbereich BKG – Bildung, Kultur, Generationen) und angepasst an die städtische Kindergartenbedarfsplanung. Ebenfalls in Abstimmung mit der Stadt erfolgte eine Antragstellung und Förderung der Maßnahme aus dem Bunde-Investitionsprogramm (Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018).

 

          Die notwendigen Umbauarbeiten sowie die Beschaffung des erforderlichen Mobiliars wurden von der Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden beauftragt. Da es sich um die erstmalige Errichtung einer Kleinkindergruppe handelte, wurden neben den üblichen Beschaffungen hierzu auch die Montage einer Küchenzeile, Einrichtung des Wickel-/Sanitärbereiches einschl. Elektro- und Schreinerarbeiten notwendig. Insgesamt fielen einschließlich Architektenhonorar Gesamtkosten in Höhe von 52.900,50 € an.

 

          Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Umwandlung der bestehenden Kindergartenplätze in Kleinkinderplätze nur zum Teil fördern können, da lediglich die neu entstandenen, zusätzlichen Plätze mit Pauschalbeträgen gefördert werden. Der Zuschuss wurde daher auf fünf als zusätzlich anerkannte, neu entstandene Plätze begrenzt und mit 6.414,- € bewilligt, tatsächlich eingerichtet wurden zehn Kleinkinderplätze.

 

          Nach dem zwischen den örtlichen Kindergartenträgern und der Stadt abgeschlossenen „Vertrag über die Förderung kirchlicher Kindergärten“ beteiligt sich die Stadt Bühl an den verbleibenden Ausgaben mit 70 %, der Zuschuss aus dem Bundesprogramm wird dabei von den entstandenen Kosten vorher abgezogen.

 

Berechnung Zuschuss:
 
Gesamtkosten                                                                                           52.900,50 €
abzüglich
Zuschuss Bundesprogramm                                                                - 6.414,00 €
verbleibende Kosten                                                                              46.486,50 €
daraus
 
70 % Beteiligung Stadt Bühl                                                                32.540,55 €
 


                                                                                                     



 

 

 

 

 

 

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Der Betrag steht im Haushaltsplan 2017 im Teilhaushalt 5 (THH5) beim Produkt 3650–KIGA, Investitionen zur Förderung v. Kindern in Tagesstätten (AS3650) zur Verfügung.

 

Weitere Auswirkungen / Folgekosten: keine

 

 


Anlagenverzeichnis: