Betreff
Investitionszuschuss für den Kindergarten St. Borromäus in Neusatz
Vorlage
VO/719/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Die Verrechnungsstelle für katholische Kirchen erhält für die Einrichtung von fünf weiteren Krippenplätzen im Kindergarten St. Borromäus in Neusatz einen Zuschuss von 2.249,44 €.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Im katholischen Kindergarten in Neusatz ist bereits vor Jahren die erste Kleinkindergruppe eingerichtet worden, deren Plätze nach kurzer Zeit vollständig belegt waren. Die Einrichtung der Krippenplätze verursachte Kosten in Höhe von rd. 28,5 Tsd. € und wurde im Rahmen des Bundes-Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ vom Regierungspräsidium Karlsruhe mit einem Zuschuss in Höhe von 9,8 Tsd. € gefördert, die Stadt hat sich an den danach verbleibenden Kosten mit einem 70%igen Zuschuss über 13,1 Tsd. € beteiligt.

 

          Im Jahr 2015 wurden fünf weitere Krippenplätze eingerichtet, diese Erweiterung erfolgte in Absprache mit der Stadt Bühl, abgestimmt auf die städtische Kindergartenbedarfsplanung. Die Verrechnungsstelle hat alle baulichen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Stadt durchführen lassen und die ergänzenden Ausstattungsgegenstände beschafft. Dabei wurden in kleinerem Umfang bauliche Maßnahmen notwendig wie z.B. der Einbau eines Waschtisches und die entsprechenden Fliesen-/Malerarbeiten, der Einbau einer Trennwand, die Anpassung von Beleuchtung, Teppichboden sowie die Beschaffung von Kleinkindermobiliar. Insgesamt fielen dafür 10.709,49 € an Kosten an.

 

          Für die zusätzlichen Krippenplätze wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe im Oktober 2016 ebenfalls ein Zuschuss aus dem Bundesprogramm 2015 – 2018 bewilligt in Höhe von 7.496,- €. Nach dem zwischen den örtlichen Kindergartenträgern und der Stadt abgeschlossenen „Vertrag über die Förderung kirchlicher Kindergärten“ beteiligt sich die Stadt Bühl an den verbleibenden Ausgaben mit 70 %, der Zuschuss aus dem Bundesprogramm wird dabei von den entstandenen Kosten vorher abgezogen.

 

Berechnung Zuschuss:
 
Gesamtkosten                                                             10.709,49 €
abzüglich
Zuschuss Bundesprogramm                                     - 7.496,00 €
verbleibende Kosten                                                     3.213,49 €
daraus
 
70 % Beteiligung Stadt Bühl                                    2.249,44 €
 


                                                                                                     



 

 

 

 

 

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Betrag steht im Haushaltsplan 2017 im Teilhaushalt 5 (THH5) beim Produkt 3650–KIGA, Investitionen zur Förderung v. Kindern in Tagesstätten (AS3650) zur Verfügung.

 

Weitere Auswirkungen: keine

 

 


Anlagenverzeichnis: