III.
Beschlussvorschlag:
Die Verrechnungsstelle für katholische
Kirchen erhält für die Einrichtung von fünf weiteren Krippenplätzen im
Kindergarten St. Borromäus in Neusatz einen Zuschuss von 2.249,44 €.
I.
Sachverhalt:
Im katholischen Kindergarten
in Neusatz ist bereits vor Jahren die erste Kleinkindergruppe eingerichtet
worden, deren Plätze nach kurzer Zeit vollständig belegt waren. Die Einrichtung
der Krippenplätze verursachte Kosten in Höhe von rd. 28,5 Tsd. € und wurde im
Rahmen des Bundes-Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 –
2013“ vom Regierungspräsidium Karlsruhe mit einem Zuschuss in Höhe von 9,8 Tsd.
€ gefördert, die Stadt hat sich an den danach verbleibenden Kosten mit einem
70%igen Zuschuss über 13,1 Tsd. € beteiligt.
Im Jahr 2015 wurden fünf weitere Krippenplätze
eingerichtet, diese Erweiterung erfolgte in Absprache mit der Stadt Bühl,
abgestimmt auf die städtische Kindergartenbedarfsplanung. Die
Verrechnungsstelle hat alle baulichen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Stadt
durchführen lassen und die ergänzenden Ausstattungsgegenstände beschafft. Dabei
wurden in kleinerem Umfang bauliche Maßnahmen notwendig wie z.B. der Einbau
eines Waschtisches und die entsprechenden Fliesen-/Malerarbeiten, der Einbau
einer Trennwand, die Anpassung von Beleuchtung, Teppichboden sowie die
Beschaffung von Kleinkindermobiliar. Insgesamt fielen dafür 10.709,49 € an
Kosten an.
Für die zusätzlichen Krippenplätze wurde vom
Regierungspräsidium Karlsruhe im Oktober 2016 ebenfalls ein Zuschuss aus dem
Bundesprogramm 2015 – 2018 bewilligt in Höhe von 7.496,- €. Nach dem zwischen
den örtlichen Kindergartenträgern und der Stadt abgeschlossenen „Vertrag über
die Förderung kirchlicher Kindergärten“ beteiligt sich die Stadt Bühl an den
verbleibenden Ausgaben mit 70 %, der Zuschuss aus dem Bundesprogramm wird dabei
von den entstandenen Kosten vorher abgezogen.
Berechnung
Zuschuss:
Gesamtkosten 10.709,49
€
abzüglich
Zuschuss
Bundesprogramm -
7.496,00 €
verbleibende
Kosten 3.213,49
€
daraus
70 % Beteiligung Stadt Bühl 2.249,44
€
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Betrag steht im Haushaltsplan 2017 im Teilhaushalt 5 (THH5) beim Produkt 3650–KIGA, Investitionen zur Förderung v. Kindern in Tagesstätten (AS3650) zur Verfügung.
Weitere Auswirkungen: keine
Anlagenverzeichnis: