Betreff
Zuschuss an den Schützenverein Schartenberg e. V., Modernisierung Luftgewehrstände und LED-Beleuchtung im Schützenhaus
Vorlage
VO/720/2017
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Schützenverein Schartenberg e.V. erhält für die Modernisierung seines Luftgewehrstandes und der Erneuerung der Beleuchtung einen Zuschuss von 15 % der Gesamtkosten in Höhe von insgesamt 3.900 €.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Der Schützenverein Schartenberg e.V. Eisental ist einer der erfolgreichsten Vereine in der Stadt Bühl. Nicht zuletzt aufgrund seiner langjährigen, hervorragenden Jugendarbeit konnte im Jahr 2004 als Höhepunkt in einer ganzen Reihe von nationalen und internationalen Titelgewinnen vom Vereinsmitglied Christian Lusch eine olympische Silbermedaille errungen werden.

 

          Aufgrund der enorm gestiegenen technischen Anforderungen hat der Verein bereits vor Jahren damit begonnen, seine Schießanlage zu modernisieren. Unter anderem war die Umrüstung auf elektronische Trefferanzeigen und der Umbau von Umkleide- und Toilettenräumen notwendig. Diese Maßnahmen wurden bereits in den Jahren 2001-2007 durchgeführt und sind sowohl vom Badischen Sportbund als auch von der Stadt Bühl mit Zuschüssen unterstützt worden. 

 

          Als nächstes Projekt zur Erneuerung des Schützenhauses sollten die Luftgewehrstände modernisiert und die Beleuchtung im Schützenhaus ausgetauscht werden. Hierzu wurde ein Zuschuss bei der Stadt Bühl beantragt. Außerdem wurde ein Zuschuss beim Badischen Sportbund beantragt, dieser wurde allerdings noch nicht bewilligt.

 

          Zwischenzeitlich hat der Verein die Modernisierung  umgesetzt. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 31.019,23 €. Diese Kosten reduzieren sich um die enthaltene Mehrwertsteuer, da der Verein vorsteuerabzugsberechtigt ist und auf Grund gewährter Skonti auf 26.066,57 €.

 

          Um den erfolgreichen Schützen des Schützenvereins Schartenberg e.V. weiterhin die besten Trainings- bzw. Wettkampfmöglichkeiten zu bieten, bittet der Verein um finanzielle Unterstützung. Den Großteil der angefallenden Arbeiten hat der Verein in zahlreichen Stunden als Eigenleistung erbracht.

 

          Es wird vorgeschlagen, einen Zuschuss in Höhe von 3.900 Euro (= 15% der Kosten) zu den angefallenen Fremdkosten, nicht jedoch zu den Eigenleistungsstunden, zu gewähren.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2017 THH 4 – Förderung des Sports unter AS4210 –Investitions­zuschüsse zur Verfügung.

 

          Weitere Auswirkungen/Folgekosten: keine

 

 


Anlagenverzeichnis: